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#Wer kann russische Kriegsverbrecher verurteilen?

„Wer kann russische Kriegsverbrecher verurteilen?“

Das von Raketen zerstörte Wohnhaus in Dnipro, die vielen Toten: Alles deutet auf ein weiteres Kriegsverbrechen hin, wie es schon so oft und in so vielen anderen Orten der Ukraine passiert ist, seit Russland das Land angegriffen hat. So stellt sich auch die Frage, wie all diese Verbrechen juristisch verfolgt werden sollen; wie womöglich sogar der russische Präsident Wladimir Putin auf die Anklagebank kommt. „Es geht um Abschreckung“, sagt Annalena Baerbock am Montag in Den Haag. „Aber hier geht es entscheidend auch um Gerechtigkeit, für die Opfer.“

Die Außenministerin ist nach Den Haag gereist, um einen neuen Weg vorzuschlagen. Seit Monaten wird diskutiert, wo und wie die Verantwortlichen für den Krieg und die Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden können. Die Möglichkeiten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag sind begrenzt, die Ukraine wirbt lange schon für ein Sondertribunal.

Baerbock trifft in Den Haag nicht nur Karim Khan, den Chefankläger des IStGH, und den niederländischen Ministerpräsidenten Mark Rutte. Die Ministerin, die einst selbst Völkerrecht studiert hat, hält auch eine Grundsatzrede in der Haager Akademie für Völkerrecht. Baerbock schlägt ein Sondertribunal vor, in dem über die russischen Kriegsverbrechen nach ukrainischem Recht verhandelt wird – das aber im Ausland sitzen und gestärkt mit internationalen Elementen eine breite Legitimität erfahren soll. Ein Tribunal, das gegen die russische Führung ermitteln und sie vor Gericht stellen kann. Doch auf diesem Weg drohen Schwierigkeiten.

Ermittlungen laufen bereits

Schon lange ermittelt der IStGH wegen der russischen Kriegsverbrechen und sammelt Beweise. Die Ukraine ermittelt ebenso und mehr als ein Dutzend weiterer Staaten, darunter Deutschland. Zwar gehört weder die Ukraine noch Russland zu den Vertragsstaaten des IStGH, aber die Ukraine hatte sich seiner Rechtsprechung schon nach der russischen Krim-Annexion unterworfen. Deshalb kann der IStGH ermitteln.

Allerdings gilt das nur für die Vorwürfe des Völkermords, der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Damit lassen sich Soldaten belangen, die Verbrechen begangen haben, und ihre Vorgesetzten. Je höher es in den Rängen aber geht, desto schwerer wird es. Die Verantwortlichen für den Auslöser all dieser Verbrechen, für die Planungen, Vorbereitungen und den Befehl zum Krieg sind so kaum zu belangen.

Es gibt keine Kriegsverbrechen ohne Krieg, Baerbock spricht in ihrer Rede von der „Ursünde“. Zwar kann der IStGH theoretisch wegen des Vorwurfs der Aggression ermitteln. Nur ist es faktisch nicht vorstellbar, dass es in diesem Fall dazu kommt. Die Bedingungen dafür sind eng formuliert, vor allem westliche Staaten wie Frankreich, Großbritannien und Amerika waren bei diesem Vorwurf sehr kritisch.

Es bestand die Furcht vor einem politischen Missbrauch oder schlicht davor, selbst vor den IStGH gezogen zu werden – zum Beispiel wegen des Krieges im Irak. Das kommt Russland nun entgegen. Da es kein Vertragsstaat ist, müsste der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen den IStGH beauftragen, wegen des Vorwurfs der Aggression zu ermitteln. Das kann Moskau mit seinem Veto leicht verhindern.

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