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#Apple im Visier: Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen iPhone-Hersteller ein

Apple im Visier: Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen iPhone-Hersteller ein

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen Apple eingeleitet, in dem eine marktübergreifende Bedeutung des Unternehmens geprüft wird. Ähnliche Ermittlungen hatte man schon gegen Facebook, Amazon und Google aufgenommen.

Apple-Logo bei Nacht
Das Logo des US-Unternehmens AppleBildquelle: Pexels/Pixabay

Nachdem Apples Geschäftspraktiken bereits in den USA und von der EU genauer untersucht werden, zieht nun auch das Bundeskartellamt nach. Wie das Kartellamt in einer Pressemitteilung schreibt, wurde das „Verfahren gegen das Technologieunternehmen Apple nach den neuen kartellrechtlichen Vorschriften für Digitalkonzerne eingeleitet“. Auch die drei anderen US-Giganten Amazon, Facebook und Google sind im Visier des Amts.

Im ersten Schritt des zweistufigen Verfahrens prüft man, ob Apple eine marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. In einem möglichen weiteren Verfahren beabsichtigt das Amt, sich konkrete Verhaltensweisen von Apple genauer anzusehen.

Bundeskartellamt will Apples Praktiken unter die Lupe nehmen

Laut dem Bundeskartellamt kann ein Anhaltspunkt für eine marktübergreifende Bedeutung sein, wenn das Unternehmen ein sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem hat. Derartige „Machtstellungen sind von anderen Unternehmen oft nur schwer angreifbar“, so das Kartellamt.

Laut Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, will man nun prüfen, „ob Apple rund um das iPhone mit dem proprietären Betriebssystem iOS ein digitales Ökosystem über mehrere Märkte errichtet hat“. Neben iPhone, iPad, Mac und Wearables wie der Apple Watch oder AirPods, hat Apple auch gerätebezogene Dienstleistungen im Angebot. Zu diesen gehören beispielsweise iCloud, AppleCare, Apple Music, Apple Arcade oder Apple TV+. Aber auch der App Store an sich soll ein Schwerpunkt der Ermittlungen sein.

Dem Bundeskartellamt liegen verschiedene Beschwerden gegen Apple vor, die auf potenziell wettbewerbsgefährdende Praktiken hinweisen. Dazu gehört unter anderem eine Beschwerde aus der Werbe- und Medienbranche aufgrund von Apples Anti-Tracking-Maßnahmen, die man mit iOS 14.5 eingeführt hatte. Des Weiteren wird kritisiert, dass Apple ausschließlich eigene Apps auf den Geräten vorinstalliert und sich damit selbst bevorzugt.

Beschwerden im App Store gibt es aufgrund des Zwangs, Apples eigenes System für In-App-Käufe nutzen zu müssen. Damit verbunden ist die Kritik an Apples Provisionen in Höhe von 15 bis 30 Prozent.

Aber auch die Marketingbeschränkungen im App Store von Apple sind ein Thema für das Bundeskartellamt. Diese Beschwerde weise „Parallelen zum laufenden Verfahren der Europäischen Kommission gegen Apple wegen der Beschränkungen des Streamingdienstes Spotify und einer entsprechenden Bevorzugung eigener Dienste auf“. Das Kartellamt will sich daher gegebenenfalls mit der Europäischen Kommission sowie weiteren Wettbewerbsbehörden in Verbindung setzen.

Apple weist auf Bedeutung in Deutschland hin

Apple sagte gegenüber MacRumors, dass man einen „offenen Dialog über alle Bedenken“ führen werde. Des Weiteren verweist Apple auf die Bedeutung für den Standort Deutschland. So unterstütze die App-Economy mehr als 250.000 Arbeitsplätze in Deutschland.


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