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#Anklage wegen Abseilaktion

Anklage wegen Abseilaktion

Neun Aktivisten, die sich am Morgen des 26. Oktober von Autobahnbrücken in und um Frankfurt abseilten, um damit gegen den Weiterbau der A 49 im Dannenröder Forst zu protestieren, hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und schwerer Nötigung angeklagt. Es handele sich um fünf Männer, drei Frauen und eine diverse Person im Alter zwischen 21 und 41 Jahren, teilte die Strafverfolgungsbehörde weiter mit.

Fünf der Beschuldigten seilten sich den Ermittlungen zufolge an jenem Tag von der Fußgängerbrücke am Flughafen über der A 5 ab, eine über der A 661 in Frankfurt-Oberrad, zwei mit Unterstützung einer mitangeklagten Person in Hofheim über der A 3. Sie zwangen dadurch die Polizei, den Verkehr zu stoppen. Im Berufsverkehr bildeten sich lange Staus. Zum Teil dauerte es Stunden, ehe Spezialkräfte die Aktivisten, die rund fünf Meter über der Straße verharrten, sicher nach unten bringen konnten. Einige blieben zum Teil mehrere Wochen in Untersuchungshaft, weil sie sich weigerten, ihre Personalien anzugeben. Sie hatten durch Bemalen des Gesichts und Verkleben ihrer Fingerkuppen ihre Identifizierung verhindert.

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