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#Autofahren: Verkehrsregeln in Italien: Tempolimit, Promillegrenze, Vorfahrt, Fahrverbote




Deutsche Urlauber fahren gerne mit dem eigenen Auto oder Wohnmobil nach Italien. Welche Verkehrsregeln gelten dort?

Auto- oder auch Motorradfahren gibt vielen Deutschen ein besonderes Gefühl von Freiheit. Und das hängt nicht nur damit zusammen, dass es auf Autobahnen in der Bundesrepublik kein generelles Tempolimit gibt und das Wort an sich für nicht wenige Menschen im Land auf dem Index steht.

Weil das eigene Fahrzeug oft zu den besten Freunden zählt, darf es auch bei Touren ins Ausland nicht fehlen. Allerdings gelten hinter der Bundesgrenze nicht nur andere Sitten, sondern auch andere Verkehrsregeln. In diesem Text geht es darum, worauf in Italien auf den Straßen zu achten ist.

Verkehrsregeln in Italien: Welche Tempolimits gelten?

Die Infos liefert der ADAC. Grundsätzlich darf innerorts – wie in Deutschland auch – bis zu 50 km/h schnell gefahren werden. Außerorts beträgt die Obergrenze 90 km/h. Ausnahmen: Wohnmobile über 3,5 und unter 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht – so genannte schwere Wohnmobile – dürfen maximal auf 80 km/h beschleunigt werden, Gespanne auf höchstens 70 km/h.

Auf Schnellstraßen, die an den blauen Schildern zu erkennen sind, beträgt die Höchstgeschwindigkeit generell 110 km/h. Für schwere Wohnmobile ist 80 km/h das höchste der Gefühle, Gespanne dürfen nicht über 70 km/h kommen. Es gibt jedoch weitere Ausnahmen: Bei Regen oder Schnee sind auch Pkws, Motorrädern und Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen nur bis zu 90 km/h gestattet. Fahranfänger, also Personen mit einem unter drei Jahre alten Führerschein, dürfen hier bei jedem Wetter höchstens auf 90 km/h beschleunigen.

Das Tempolimit auf Autobahnen, die durch grüne Schilder gekennzeichnet werden, beträgt 130 km/h. Schwere Wohnmobile dürfen lediglich bis zu 100 km/h fahren, Gespanne bis zu 80 km/h. Hier gilt bei Regen und Schnee für Pkws, Motorräder und Wohnmobile bis zu 3,5 Tonnen eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h. Fahranfänger mit einem maximal drei Jahre alten Führerschein kommen bei 100 km/h an die gesetzliche Grenze.

Im Trentino müssen alle Fahrzeuge auf einigen Berg- und Passstraßen ein Tempolimit von 60 km/h beachten. Dies gilt jedoch nicht, wenn dort schon eine geringere Obergrenze greift.

Verkehrsregeln in Italien: Welche Promillegrenze greift?

Wer sich in Italien ans Steuer setzt und am Straßenverkehr teilnimmt, darf es höchstens auf einen Promillewert von 0,5 bringen. Für die schon erwähnten Fahranfänger, die höchstens drei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, gilt eine Null-Promille-Grenze.

Es drohen laut der italienischen Straßenverkehrsordnung bis zu 6000 Euro Strafe, bis zu ein Jahr Haft sowie ein Führerscheinentzug von bis zu zwei Jahren. Bei einem Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 0,8 Promille kann die Geldstrafe 2127 Euro und die Dauer des Fahrverbots bis zu sechs Monate betragen.

Verursacht ein angetrunkener Fahrer einen Verkehrsunfall, werden die Strafen verdoppelt. Zudem wird das Auto laut dem italienischen ADAC-Pendant Automobile Club d’Italia (ACI) für 180 Tage zwangsstillgelegt – es sei denn, der Fahrzeugbesitzer war nicht in das schuldhafte Verhalten verwickelt.

Verkehrsregeln in Italien: Wer hat Vorfahrt?

Hier gibt es zwei interessante Sonderfälle. Auf Bergstraßen ist immer den bergwärts fahrenden Fahrzeugen Vorfahrt zu gewähren. Dies gilt nur dann nicht, wenn eine nahe Ausweichmöglichkeit zur Verfügung steht. Linienbusse haben jedoch hier grundsätzlich Vorfahrt.

Der zweite Sonderfall betrifft den Kreisverkehr. Hier gilt grundsätzlich rechts vor links, informiert der ADAC. Folglich müssen Fahrzeuge im Kreisverkehr also auf den einfahrenden Verkehr achten und diesem in der Regel die Vorfahrt geben. Allerdings gibt es auch Kreisverkehre, in denen durch Verkehrszeichen verdeutlicht wird, dass dort beim Einfahren Vorfahrt zu achten ist.

Verkehrsregeln in Italien: Wann muss mit Licht gefahren werden?

Auf Autobahnen und außerorts gilt auch tagsüber ganzjährig die Pflicht, das Abblendlicht oder die Tagfahrleuchten einzuschalten. Mopeds und Motorräder müssen auch innerorts mit Licht fahren.

Verkehrsregeln in Italien: Worauf müssen Motorradfahrer achten?

Fahrer und auch Beifahrer auf Motorrädern oder Kleinkrafträdern haben einen Schutzhelm nach der Norm ECE R 22 zu tragen. Diese sind innen mit einem E innerhalb eines Kreises sowie einer Prüfnummer gekennzeichnet. Verstöße haben die Sicherstellung des Fahrzeugs für bis zu einen Monat zur Folge, schreibt der ADAC.

Außerdem sind für Motorräder bis 149 ccm und Motorräder mit Beiwagen bis 249 ccm auf Autobahnen und Schnellstraßen tabu.

Verkehrsregeln in Italien: Was gilt bei Winterreifen?

Für ganz Südtirol inklusive der Brennerautobahn A 22 besteht vom 15. November bis zum 15. April eine Winterausrüstungspflicht. Darunter sind laut der Agentur für Bevölkerungsschutz der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol Winterreifen oder „entsprechende für Schnee- und Eisbelag geeignete Antirutschvorrichtungen“ zu verstehen. Zusätzlich gilt für Bozen ein Fahrverbot für Motorräder und Mopeds bei winterlichen Verhältnissen.

Der ADAC betont zudem, dass in Italien keine einheitlichen Regelungen hinsichtlich einer Winterreifenpflicht herrschen. Die Entscheidungen treffen die lokalen Behörden. Möglich ist auch, dass über Beschilderungen für gewisse Strecken eine Schneekettenpflicht gilt, dann greift ein Tempolimit von 50 km/h.

Verkehrsregeln in Italien: Gibt es verkehrsbeschränkte Zonen in Ortschaften und Städten?

Ja, diese verkehrsbeschränkten Zonen werden über Schilder ausgewiesen. Der ADAC verweist auf Bologna, Mailand und Palermo, wo die entsprechenden Zonen zu bestimmten Zeiten nur mit einem gebührenpflichtigen Ticket befahren werden dürfen. Bestimmte Fahrzeuge sind aber komplett ausgeschlossen. Es gibt auch die Möglichkeit, sich von der Gebührenpflicht befreien zu lassen – dies gilt etwa für Elektrofahrzeuge.

Teilweise sind die Innenstädte aber komplett autofrei, um etwa historische Ortszentren zu schützen. In diesen sollte das Fahrzeug in einem Parkhaus außerhalb dieser Zonen abgestellt werden.

Verkehrsregeln in Italien: Wo sind Fahrverbote besonders verbreitet?

Der ADAC betont, in der Lombardei gibt es in rund 570 Ortschaften Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge. Dies sind ein Drittel der lombardischen Orte. Ausgenommen sind Autobahnen und bestimme Regionalstraßen. Diese Fahrverbote greifen wochentags von 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr, außer an Feiertagen. Werden bestimmte Feinstaubwerte in der Luft an vier aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, werden die Fahrverbote noch ausgeweitet.

In den Regionen Emilia Romagna, Piemont und Veneto gelten in Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern für bestimme Fahrzeuge Winterfahrverbote. Dies betrifft den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. April jeweils montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr.

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