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#Autonomes Fahren in Deutschland: Die nächste Hürde ist genommen

„Autonomes Fahren in Deutschland: Die nächste Hürde ist genommen“

Der Bundesrat hat am Freitag ein Gesetz durchgewunken, mit dem es in Zukunft möglich sein wird, Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion zugelassen werden können. Doch die Länder knüpfen ihr Ja an ein paar Bedingungen.

Audi grandsphere concept Interieur ohne Lenkrad.
Im autonomen Modus verschwinden im Audi grandsphere concept das Lenkrad und die Pedale.Bildquelle: Audi

Die 1.021. Sitzung des Bundesrats hatte es in sich. Neben dem 9-Euro-Ticket und dem vorgezogenem Aus der EEG-Umlage, wurde auch der „Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ zugestimmt. Doch nicht ohne Bedingungen zum autonomen Fahren zu stellen. 

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Autohersteller sind bereit

Der Bund und die Länder machen den Weg für die Zulassung von autonom fahrenden Autos gerade zur rechten Zeit auf. Denn gerade hat Mercedes mit seinem „Drive Pilot“ ein solches System ins Angebot genommen. Der „Autopilot“ greift aber nur bei unter 60 km/h und nur auf bestimmten Straßen ein. Dann jedoch übernimmt er praktisch alle Steuerfunktionen. BMW will mit seinem neuen 7er zumindest autonomes Parken und Rangieren zulassen. Weiter ist da schon Lotus mit dem Elektre. 

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Das neue Gesetz ergänzt jedoch nur das schon vorhandene Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes. Das ist schon am 28. Juli 2021 an den Start gegangen und hat die Grundlagen gelegt. Seither dürfen theoretisch „Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion im Regelbetrieb im öffentlichen Straßenverkehr fahren“ – zumindest“ auf festgelegten Betriebsbereichen“. Hierbei geht es aber schon lange nicht mehr um Assistenzsysteme oder teilautonom fahrende Fahrzeuge (Level 1 und 2), sondern um Level 3 und höher. 

Das verlangt der Bundesrat zum autonomen Fahren

Der Bundesrat winkt das Gesetz des Bundestages nur unter Bedingungen durch. Unter anderem wollen die Länder, dass unvorhersehbare Umstände, wie höhere Gewalt, „bei der Feststellung der Geeignetheit von Betriebsbereichen unberücksichtigt“ bleiben.  Das soll wohl verhindern, dass Behörden einen Betriebsbereich nicht genehmigen, weil er auch nur ungeeignet sein könnte und nicht weil er es per se ist. 

Die zweite Forderung betrifft die Abfahrkontrolle beim autonomen Fahren. Ein autonom agierendes Fahrzeug (beispielsweise ein selbstfahrender Linienbus) muss bisher vor jeder Fahrt „eine Probefahrt und die Überprüfung zahlreicher sicherheitsrelevanter Systeme“ durchführen. „Es reicht nach dem Beschluss des Bundesrates aus, wenn diese täglich vor Betriebsbeginn erfolgt“, so der Bundesrat. 

Dazu möchte der Bundesrat, dass einige Verbesserungen am Gesetz für autonomes Fahren vorgenommen werden. Unter anderem geht es dabei um folgende Punkte:

  • Betriebsbereiche über Kommunal- oder Landesgrenzen müssen konkreter geregelt werden
  • Kommunale Behörden seien mit der Bewertung überfordert und könnten Betriebsbereiche nicht überwachen
  • Die Fahrzeuge müssen mindestens denselben Anforderungen gerecht werden, die an fahrzeugführende Personen gerichtet sind.
  • Abgleich mit StVO, die einen Fahrzeugführer voraussetzt

Sollte der Bundestag den Forderungen des Rates gerecht werden, wird das Gesetz im Anschluss zur Unterschrift gegeben und veröffentlicht.

Bildquellen

  • Audi grandsphere concept – Innenraum: Audi

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