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#„Wir holen uns unsere europäische Lebensweise zurück“

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„Wir holen uns unsere europäische Lebensweise zurück“

Als die Debatte über freies Reisen für Geimpfte im Januar begann, stand die EU-Kommission noch auf der Bremse. Jetzt drückt sie aufs Tempo. „Der Impfnachweis soll bis zum Beginn des Sommers eingesetzt werden, und der Sommer beginnt am 1. Juni“, sagte der für das Thema verantwortliche Vizepräsident Margaritis Schinas am Dienstag der F.A.Z. An diesem Mittwoch wollen Schinas und Justizkommissar Didier Reynders einen Gesetzentwurf dazu präsentieren.

Thomas Gutschker

Thomas Gutschker

Politischer Korrespondent für die Europäische Union, die Nato und die Benelux-Länder mit Sitz in Brüssel.

Ihre Eile hat zwei Gründe. Zum einen wollen alle Regierungen ihren Bürgern eine Perspektive für den Sommer geben. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel, die zunächst skeptisch war, ist beim Europäischen Rat Ende Februar auf diesen Kurs eingeschwenkt. In der Bundesregierung wird die Lage so beschrieben: Wenn alle Strände schon belegt seien, bevor die Deutschen kämen, werde man bei der Bundestagswahl die Quittung dafür bekommen. Das Vereinigte Königreich könnte Auslandsreisen schon ab dem 17. Mai wieder erlauben. Zum anderen fürchtet die Kommission, dass ihr der Prozess entgleitet. „Wenn wir das nicht gemeinsam einführen mit einem gesetzlich bindenden Instrument und interoperabel, wird die Privatwirtschaft Lösungen entwickeln und sie uns überstülpen“, sagt Schinas.

So hat die Kommission in nur drei Wochen einen Vorschlag für den „Digitalen Grünen Nachweis“ ausgearbeitet, wie er nun heißt. Der Name ist vom israelischen Vorbild abgeleitet, einer Lösung für Smartphones. Wie in Israel soll sie in Europa nicht nur das Reisen wieder ermöglichen, sondern auch Restaurant- oder Theaterbesuche. „Wir holen uns unsere europäische Lebensweise zurück“, sagte Schinas, „aber auf sichere Weise.“ Was die Staaten zulassen wollen, werden sie selbst entscheiden. Die Kommission will nur den rechtlichen Rahmen abstecken und dafür sorgen, dass es ohne Diskriminierung zugeht.

Zugelassene Vakzine werden privilegiert

Wenn ein Staat Geimpfte wieder ins Fußballstadion lässt, soll dafür allein der Impfstatus entscheidend sein, nicht die Herkunft. Deshalb müssen die Anwendungen interoperabel sein. Der digitale Nachweis besteht in einem QR-Code, der zu einer nationalen Datenbank führt. Dort kann man überprüfen, wie die Person heißt, wann sie mit welchem Vakzin geimpft wurde und wer den Nachweis ausgestellt hat. Das ist nötig, weil die EU-Polizeibehörde schon davor gewarnt hat, dass Kriminelle mit gefälschten Zertifikaten handeln könnten. Bis Ende Mai will die Kommission eine Schnittstelle entwickelt haben, die den Datenaustausch zwischen allen Mitgliedstaaten erlaubt und mit einem Minimum an Daten auskommt.

In der Kommission war strittig, wie man mit Impfstoffen umgehen soll, die noch nicht von der EU-Arzneimittelbehörde zugelassen wurden. Das betrifft etwa Ungarn, wo sowohl das russische Vakzin Sputnik V als auch das chinesische von Sinopharm verimpft werden. In der Schlussfassung des Gesetzentwurfs, der der F.A.Z. vorliegt, wurde dafür diese Lösung gefunden: Die Mitgliedstaaten „können“ solche Geimpften gleich behandeln – müssen das aber nicht. „Es ist sinnvoll, von der Ema zugelassene Impfstoffe bei der Öffnung Europas zu privilegieren, weil sie unsere Qualitätsansprüche erfüllen und unserer gemeinsamen Impfstrategie entsprechen“, sagte Schinas.

Der Vorschlag der Kommission betrifft nicht bloß Impfungen. Das war den Staaten wichtig, die sich – wie Deutschland – gegen eine Impfpflicht ausgesprochen haben. „Das freie Reisen im Schengen-Raum ist ein Grundrecht für jeden Bürger, darum machen wir es nicht von einem Impfnachweis abhängig“, sagt Schinas. Andernfalls würde man alle Personen unter 18 Jahren ausschließen, denn bisher wurden die Impfstoffe nur für Erwachsene zugelassen. Die Kommission schlägt deshalb auch einen digitalen Nachweis für Testungen mit zugelassenen PCR-Tests und Antigen-Schnelltests vor sowie für Personen, die von einer Infektion mit dem Coronavirus „geheilt“ sind. Wie letztere aussehen soll, ist nicht geregelt. Reicht eine Bescheinigung vom Arzt? Ein positiver Test, der mindestens zehn Tage zurückliegt? Oder muss es ein Nachweis über Antikörper sein? Deutschland sieht diesen Punkt kritisch. Impfungen führten zu einem höheren Schutz vor dem Virus als Infektionen mit geringen Symptomen, heißt es. Allerdings kann jeder Staat selbst entscheiden, ob er aufgrund eines Genesungsnachweises freies Reisen zulässt.

Die Kommission will den Rechtsrahmen für alle so verbindlich gestalten wie möglich. Deshalb zielt sie auf eine Verordnung, die für alle Staaten unmittelbar gilt. Allerdings erfordert dies ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren, an dem Rat und Parlament beteiligt sind. Solche Verfahren dauern meistens länger als ein Jahr – dann läge der „Grüne Nachweis“ womöglich erst zum Sommer 2022 vor. Schinas hat vorige Woche mit den Fraktionsvorsitzenden im Europäischen Parlament darüber gesprochen. „Die Vorsitzenden der drei großen Fraktionen haben ein beschleunigtes Verfahren zugesagt“, sagte er. Trotzdem dringen gerade die südlichen EU-Staaten auf eine weniger verbindliche, aber schnellere Empfehlung des Rats.

Schinas glaubt, die wahre Herausforderung bestehe darin, „dass die Mitgliedstaaten rechtzeitig ihre Anwendungen fertig haben“. Das gilt in jedem Fall auch für Deutschland, wo der Auftrag gerade erst vergeben wurde und Impfdaten nicht zentral erfasst werden. Berlin bestand deshalb in allen Verhandlungen darauf, dass der „Grüne Nachweis“ ebenfalls auf gelbem Papier erbracht werden kann, im klassischen Impfpass – so steht es auch im Kommissionsentwurf.

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