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#Behörden dürfen Beseitigung von Schottergärten anordnen

„Behörden dürfen Beseitigung von Schottergärten anordnen“



Zu wenig grün: Niedersächsische Behörden dürfen die Beseitigung von Schottergärten anordnen.

Bild: dpa

Grün, nicht grau: Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg gestattet niedersächsischen Behörden, Schottergärten beseitigen zu lassen. Bei Kiesbeeten handele es sich nicht um Grünflächen im Sinne der Bauordnung.

In Niedersachsen können Behörden in Zukunft Schottergärten verbieten und ihre Beseitigung anordnen. Zu dem Urteil kam das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg, wie unter anderem der Spiegel berichtete. Die Kläger, Hauseigentümer aus Diepholz, hatten Antrag auf Berufung gegen ein zuvor verkündetes Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom vergangenen Jahr gestellt und sind hiermit gescheitert.

Laut Gericht hatten die Kläger vor ihrem in einem Stadtgebiet gelegenen Einfamilienhaus zwei Kiesbeete mit einer Fläche von etwa 50 Quadratmetern angelegt, in denen nur „punktuell“ einzelne Grünpflanzen gepflanzt waren. Die Stadt Diepholz erließ dagegen eine baurechtliche Verfügung wegen eines Verstoßes gegen Bestimmungen der niedersächsischen Bauordnung. Diese schreibt vor, dass sämtliche nicht überbauten Flächen eines Grundstücks Grünflächen sein müssen, sofern sie nicht für andere zulässige Nutzungsarten gebraucht werden.

Die Eigentümer waren der Meinung, dass es sich bei den Kiesbeeten aufgrund der Einbettung einzelner Pflanzen bereits um Grünflächen im Sinn der Bauordnung handle. Diese Argumentation wies das Gericht zurück. Grünflächen würden „durch naturbelassene oder angelegte, mit Pflanzen bewachsene Flächen geprägt“, so das OVG laut dem Spiegel-Bericht. Steinelemente dürften nur „untergeordneten Charakter“ haben. Bei den fraglichen Flächen handle es sich hingegen um „Kiesbeete“. Mit ihrem Entscheid ließen die Richter in Lüneburg die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht zu. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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