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#Betrunken auf E-Bike und Pedelec? So viel Promille darfst du haben

Betrunken auf E-Bike und Pedelec? So viel Promille darfst du haben

Das Fahrrad erlebt einen zweiten Frühling. Ein einfacher Elektromotor und ein Akku machen aus dem Drahtesel ein E-Bike. Doch gelten für ein Fahrrad mit Antrieb die gleichen Regeln wie für das normale Fahrrad? Und was ist mit Alkohol? Wo liegt die Promillegrenze beim Fahren mit dem Pedelec?

Betrunken auf E-Bike und Pedelec? So viel Promille darfst du haben
Betrunken auf E-Bike und Pedelec? So viel Promille darfst du habenBildquelle: Anrita1705/Pixabay

Laut einer aktuellen Umfrage der Stiftung Warentest geben 84 Prozent der E-Bike-Besitzer an, aufgrund ihres elektrische angetriebenen Rades öfter zu fahren als vorher. Der Elektromotor dient vielen dabei offensichtlich also auch als Motivator. Nach Angaben des Zweirad-Industrie-Verbands sind in Deutschland aktuell rund 5,4 Millionen sogenannte Pedelecs unterwegs. Doch gelten für das E-Bike die gleichen Regeln wie für das antriebslose Fahrrad? Wie viel Bier und Wein darf man trinken und sich anschließend noch auf das E-Bike schwingen?

So verlierst du als Fahrradfahrer deinen Auto-Führerschein

Die Gesetzeslage ist eindeutig: Fährst du mit deinem Fahrrad gefahrlos über die Straßen, kannst du bis zu 1,6 Promille Alkohol im Blut haben und musst mit keinerlei Konsequenzen rechnen. Aber: Für Fahrradfahrer gilt ebenso eine Promillegrenze ab 0,3 Promille, die auch als relative Fahruntauglichkeit bezeichnet wird. Solltest du dann schon auffällig werden und etwa schwankend fahren, können bereits hier Strafen drohen. Insbesondere dann, wenn ein Unfall passiert. Wer 1,6 Promille überschreitet und kontrolliert wird, bekommt eine Strafanzeige und drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg. Zudem musst du mit einer Geldstrafe rechnen, die meist in Höhe eines Nettomonatsgehaltes liegt. Auch dein Auto-Führerschein steht dabei auf dem Spiel.

→ Stiftung Warentest: Pedelecs dieser 2 Top-Hersteller „mangelhaft“

Das gilt beim Pedelec

Beim E-Bike gelten die gleichen Regeln wie bei nicht elektrifizierten Rädern. Das urteilte etwa das Oberlandesgericht Karlsruhe. Pedelecs mit Begrenzung der Motor-unterstützten Geschwindigkeit auf 25 km/h seien demzufolge nicht als Kraftfahrzeuge einzustufen.

Anders hingegen sieht es aus, wenn du wirklich ein E-Bike fährst und kein Pedelec, das meist ebenso als E-Bike bezeichnet wird. Denn E-Bikes gehören zur Kategorie der Kleinkrafträder, die auch ohne Unterstützung der eigenen Muskelkraft fahren können. Für solche E-Bikes benötigst du mindestens einen Mofa-Führerschein und ein Versicherungskennzeichen. Wie beim Mofa besteht zudem eine Helmpflicht.

→ E-Bike kaufen – Darauf musst du achten

E-Bike ist nicht gleich E-Bike

Für Fahrer von E-Bikes gelten die gleichen Grenzen wie für Autofahrer: Ab 0,5 Promille ist es eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille eine Straftat. Im ersten Fall drohen eine Strafe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Im zweiten Fall kann es sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geben. Und der Führerschein ist für mindestens sechs Monate weg. Die gleichen Regeln gelten übrigens auch für E-Scooter.

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