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#Bewährungsstrafe für Piloten nach Flugunglück mit drei Toten

Bewährungsstrafe für Piloten nach Flugunglück mit drei Toten

Es kommt selten vor, dass bei einem Gerichtsprozess alle Beteiligten Mitleid mit dem Angeklagten haben – vor allem, wenn er für den Tod dreier Menschen verantwortlich ist. In dem Prozess, der am Donnerstag vor dem Landgericht Fulda mit einem Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen zu Ende ging, war das aber der Fall. Der Anwalt des Nebenklägers sagte in seinem Plädoyer: „Das Mitleid und das Leid waren ständige Begleiter in diesem Verfahren.“ Eine konkrete Strafe beantragte er nicht. Seinem Mandanten sei es um Aufklärung gegangen. Der Mann hat seine Frau und zwei Kinder verloren.

Sebastian Eder

Der Angeklagte war im Oktober 2018 auf der Wasserkuppe mit einer Cessna über die Landebahn des Flugplatzes hinausgeschossen. Auf einem Gehweg dahinter erfasste und töte das Leichtflugzeug die Mutter mit ihrer zwölf Jahre alten Tochter und ihrem elf Jahre alten Sohn. Die Staatsanwaltschaft warf dem Piloten zunächst vor, dass das 160-PS-Flugzeug bei der Landung überladen gewesen sei. Das stellte sich im Prozess allerdings als falsch heraus: Die Maschine war zwar beim Start in Mannheim mindestens acht Kilogramm zu schwer, bei der Landung dann aber nicht mehr, weil genug Benzin verbraucht worden war.

Die Verteidigung hatte deswegen angeregt, das Verfahren unter Auflagen einzustellen. Der Richter schloss das zum Auftakt des letzten Prozesstages aus. Ein Urteil wegen fahrlässiger Tötung sei weiterhin in Betracht zu ziehen. Und bei dieser Straftat werde ein Verfahren nur eingestellt, wenn das Opfer das Unglück mitverschuldet habe oder ein „reines Augenblicksversagen“ des Täters vorliege. „Weder das eine noch das andere ist hier der Fall“, sagte der Richter. Außerdem gehe es um drei Tote, das sei ein besonders schwerer Fall. Das Gericht müsse die Verantwortlichkeit eines Piloten feststellen und nach außen hin manifestieren – auch als Signal an andere Piloten.

„Er hätte früher durchstarten müssen“

So konnte der Staatsanwalt mit seinem Plädoyer beginnen. Er rekonstruierte zunächst das Unglück: Der Angeklagte habe sich in Mannheim mit drei Freunden getroffen, um mit ihnen in der Cessna eines Flugvereins auf die Wasserkuppe zu fliegen. Das Flugzeug sei am Mittag von einem Flug zurückgekommen. Der Angeklagte habe seinen Co-Piloten darum gebeten, es aufzutanken – und ihn darauf hingewiesen, es „auf keinen Fall vollzutanken“, damit es nicht zu schwer werde. Laut einem Gutachter war es beim Start trotzdem „leichtfügig überladen“. Der Angeklagte sagte im Prozess, es sei ihm bewusst gewesen, dass er sich an der Obergrenze des Erlaubten bewegte. Der Staatsanwalt, selbst ein Hobby-Pilot, sagte es etwas deutlicher: „Mit vier Leuten an Bord fliegt sich so ein Flugzeug mit einem 160-PS-Motor wie ein nasser Sack.“

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