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# Bitget sichert sich Lizenz in Polen: Kryptobörse darf nun Dienstleistungen anbieten

Am 23. Mai gab die Kryptowährungsbörse Bitget bekannt, dass sie sich in Polen als virtueller Vermögenswertdienstleister (VASP) registriert hat. Mit der Lizenz darf Bitget legal auf dem polnischen Markt tätig sein. Im April erhielt Bitget eine VASP-Lizenz in Litauen, mit dem das Unternehmen Krypto-Dienste innerhalb des baltischen Landes anbieten darf.

Gracy Chen, die Bitget-Geschäftsführerin, sagte dazu: „Wir wissen, dass die Zukunft der Kryptowährungsbranche in der Regulierung liegt, wenn eine Massenakzeptanz erreicht werden soll. Die jüngsten Registrierungen in den beiden europäischen Ländern stärken unsere Etablierung und unseren Service in Europa.“

Laut dem letzten Quartalsbericht hat Bitget im ersten Quartal 2023 nun 1.300 Mitarbeiter und immer noch rund 300 offene Stellen in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Compliance, Geschäftsentwicklung, Betrieb und Kundensupport.

Darüber hinaus ermöglichte die Erholung bei Bitcoin (BTC) und anderen Kryptowährungen dem Nutzerschutzfonds der Börse einen Wertzuwachs von 80 Millionen US-Dollar auf 380 Millionen US-Dollar. Im gleichen Zeitraum stieg das Futures-Handelsvolumen von Bitget im Vergleich zum Vorquartal um 27 Prozent auf 658 Milliarden US-Dollar. Die Börse hat derzeit 8 Millionen registrierte Nutzer in mehr als 100 Ländern.

Anfang 2023 ließ sich die Kryptowährungsbörse Binance als VASP in Polen registrieren, nachdem das Land neue Bedingungen für Blockchain-Unternehmen gestellt hatte, wenn sie ihre Tätigkeit fortsetzen wollen. Die Unternehmensberatungsfirma Maxcorp erklärte dazu:

„Traditionelle polnische Banken wollen nicht mit Krypto-Unternehmen zusammenarbeiten, daher können vor allem in Litauen ansässige Finanzinstitute, die kryptofreundlich sind, genutzt werden, außerdem können wir alternative Bankoptionen in Europa (Malta, Schweiz, Zypern usw.) vorschlagen.

Nach polnischem Recht sind unternehmerische Aktivitäten im Zusammenhang mit Kryptowährungen von der Mehrwertsteuer befreit und die Gewinne werden mit einem regulären Satz von 19 Prozent besteuert. VASP-Empfänger müssen zur Wahrung der Integrität der Börse die Identität der Kunden verifizieren und Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche durchführen.

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