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#Bund und Länder finanzieren Hilfsfonds jeweils zur Hälfte

Bund und Länder finanzieren Hilfsfonds jeweils zur Hälfte

Zumindest bei den finanziellen Folgen der katastrophalen Flut in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Juli ist es einigermaßen schnell zu einer Einigung gekommen. Die Bundesregierung hatte unmittelbar nach den Hochwasserereignissen angekündigt, die Soforthilfe in den beiden betroffenen Ländern (die etwa für die Beseitigung des Mülls dringend gebraucht wird) zur Hälfte zu finanzieren.

Am Dienstag einigten sich nun Bund und Länder beim Treffen der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf einen Fonds „Aufbauhilfe 2021“, der als Sondervermögen des Bundes eingerichtet werden soll und 30 Milliarden Euro umfasst. An den bewilligten Soforthilfen der Länder will sich der Bund zunächst mit einem Beitrag in Höhe von 400 Millionen Euro beteiligen. Eine Deckelung der Gesamtsumme ist jedoch nicht vorgesehen.

Die 30 Milliarden Euro setzen sich zum einen aus 28 Milliarden zusammen, die die Länder als Kosten für den Wiederaufbau ansetzen. Diese Summe wollen Bund und Länder sich teilen. Hinzu kommen zwei Milliarden, die der Bund allein übernimmt, um Schäden an seiner Infrastruktur, wie etwa Autobahnen oder Bahngleisen, zu beheben. Die Beteiligung der Gesamtheit aller 16 Länder soll über eine „Anpassung der vertikalen Verteilung des Umsatzsteueraufkommens über 20 Jahre“ stattfinden. Das Bundeskabinett will die erforderlichen gesetzlichen Regelungen zu den Finanzhilfen am 18. August beschließen.

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Verordnungen und Verwaltungsvereinbarungen sollen wegen der dringend erforderlichen Schadensbeseitigung „unverzüglich“ erarbeitet werden. Damit es schneller geht, soll eine Ausnahme gemacht werden vom Grundsatz der vorherigen Bewilligung von Maßnahmen. Auf die Erstattung der Kosten, die durch den Einsatz von Kräften des Bundes entstanden sind, will die Bundesregierung verzichten.

Bund und Länder wollen ebenfalls dafür sorgen, dass die dezentrale Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall verbessert wird. Dazu gehört insbesondere das Sirenenförderprogramm des Bundes. Für dieses sollen den Ländern bis zum Jahr 2023 insgesamt bis zu 88 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Für ein Cell-Broadcasting-System, mit dem Warnungen per Textnachrichten über Mobiltelefone verbreitet werden sollen, wird vom Bund derzeit eine Gesetzesvorlage erarbeitet.

Die Justizministerkonferenz soll nach dem Willen der Kanzlerin und der Ministerpräsidenten vor dem Hintergrund der Flutkatastrophe prüfen, ob die bisherige Bewertung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden aktualisiert werden sollte.

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