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#Bundesnetzagentur: Diese Stromanbieter müssen Preiserhöhung zurücknehmen

„Bundesnetzagentur: Diese Stromanbieter müssen Preiserhöhung zurücknehmen“

Eine Preisgarantie soll dir Sicherheit geben, dass du für einen vereinbarten Zeitraum nicht mehr für Strom und Gas bezahlst, als vereinbart. Doch nicht jeder Anbieter hält sich daran. Jetzt folgt die Strafe auf dem Fuße: Ein Zwangsgeld für den Fall, dass die Erhöhung nicht zurückgenommen wird.

Stromzähler
StromzählerBildquelle: Alex Yeung / Schutterstock

In den vergangenen Monaten haben wir immer wieder über die Energielieferanten Primastrom und Voxenergie berichtet. So hatten beispielsweise die Verbraucherschützer in Brandenburg bemängelt, dass der Stromanbieter Ende des vergangenen Jahres kurzfristig die Preise erhöht hatte. Statt des geforderten Monats Vorlauf waren es nur wenige Tage. Man sprach in Brandenburg, aber auch in Niedersachsen, von einem „fragwürdigen Verhalten“.

Jetzt hat die Bundesnetzagentur die Voxenergie GmbH und die primastrom GmbH verpflichtet, rechtswidrige Preiserhöhungen gegenüber Haushaltskunden zurückzunehmen. Bei Missachtung hat die Bundesnetzagentur ein Zwangsgeld in Höhe von 100.000 Euro angedroht. Die Bundesnetzagentur ist die Aufsichtsbehörde für den Strommarkt.

„Lieferanten müssen Preiserhöhungen rechtzeitig ankündigen, damit sich Haushaltskunden darauf einstellen und informierte Entscheidungen treffen können“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur hat allerdings offiziell festgestellt, dass die Voxenergie und primastrom im Dezember 2021 gegenüber Haushaltskunden Preisänderungen vorgenommen haben. Dabei habe man die gesetzlich vorgesehenen Ankündigungsfrist von einem Monat zu beachten. Auch in angespannten Marktsituationen sind die geltenden rechtlichen Bestimmungen zu beachten. „Dies gilt auch und insbesondere für Normen, die dem Schutz von Verbrauchern dienen“, so die Bundesnetzagentur.

Bundesnetzagentur hat Stromanbieter im Blick

Im Mai hatte die Bundesnetzagentur Aufsichtsverfahren gegenüber der Voxenergie GmbH und der primastrom GmbH eingeleitet. Die Bundesnetzagentur prüft nach eigenen Angaben fortlaufend, ob Lieferanten die energierechtlichen Verpflichtungen einhalten. Sie kann aufsichtsrechtliche Schritte einleiten, wenn der Verdacht besteht, dass Energieunternehmen gegen das Energiewirtschaftsgesetz verstoßen. Dabei wird jeweils berücksichtigt, inwieweit sich Anhaltspunkte für systematische Missstände ergeben. Derartiges rechtswidriges Verhalten kann die Bundesnetzagentur dann untersagen.

Bei den Beschwerden über Primastrom und Voxenergie handelt es sich nicht gerade um Kleinigkeiten. So liege der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein Fall vor, bei dem trotz vereinbarter Preisgarantie der monatliche Stromgrundpreis von 9 Euro auf zuletzt 24 Euro erhöht wurde. Der Arbeitspreis soll im genannten Fall von 28,03 Cent auf 90,83 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde steigen. Bei einem Zweipersonenhaushalt entspricht das etwa einer Verdreifachung der Kosten und damit einer Erhöhung von mehr als 1700 Euro für ein Jahr, rechnet der vzbv vor.

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  • Stromzähler: Alex Yeung / Schutterstock

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