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#Bundestag beschließt Erleichterungen für Geimpfte

Bundestag beschließt Erleichterungen für Geimpfte

Der Bundestag hat Lockerungen für vollständig Geimpfte und Genesene zugestimmt. Eine entsprechende Verordnung, auf die sich die Bundesregierung verständigt hatte, wurde am Donnerstag von der großen Mehrheit der Abgeordneten beschlossen. Am morgigen Freitag muss der Bundesrat noch zustimmen. Geschieht das, könnten schon von Samstag an Erleichterungen folgen. Vollständig Geimpfte und Genesene wären von den Regeln der sogenannten Bundesnotbremse ausgenommen. Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen sowie Test- und Quarantänepflichten beim Reisen würden weitgehend entfallen. Auch der Besuch von Läden und Friseuren würde leichter.

Ziel der Bundesregierung ist es dabei, den Genesenen und Geimpften die gleichen Rechte zu verschaffen wie negativ Getesteten. Sie sollen wieder ungetestet Dinge machen dürfen, für die sie derzeit noch einen Test brauchen: in Läden einkaufen, Zoos und botanische Gärten besuchen, zum Friseur gehen. Auch bei privaten Treffen soll es Lockerungen geben: Treffen, an denen nur Geimpfte und Genesene teilnehmen, unterliegen keinen Beschränkungen mehr. Beliebig viele Gäste können teilnehmen. Das könnte zum Beispiel in Pflegeheimen für Erleichterung sorgen: Dort sind inzwischen vielerorts fast alle geimpft, doch viele müssen immer noch isoliert die Mahlzeiten einnehmen.

Bei Treffen mit nicht Geimpften oder Genesenen würden die so Immunisierten nicht mitgezählt. Auch sollen diese abends und nachts wieder unterwegs sein dürfen. Die Ausgangssperre, die derzeit zwischen zehn Uhr abends und fünf Uhr morgens gilt, entfällt für sie. Schließlich sollen sie auch von der Quarantänepflicht nach Reisen ausgenommen werden, es sei denn, sie kommen aus einem Gebiet mit einer Virusvariante oder hatten Kontakt mit einer Person, die mit einer der bedrohlichen neuen Varianten infiziert ist.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht von der SPD begründete die Lockerungen in der Bundestagsdebatte damit, dass zuvor eingeschränkte Grundrechte zurückgegeben werden müssten. Dies sei ein „wichtiger Schritt und rechtsstaatliches Gebot“. Die Verordnung der Regierung betont, dass wissenschaftlich hinreichend belegt sein müsse, dass Geimpfte und Genesene andere nicht mehr anstecken könnten. Sei das der Fall, müssten für sie „in gebotenem Umfang“ Ausnahmen und Erleichterungen von den Schutzmaßnahmen greifen. Dabei handele es sich nicht um Sonderrechte oder Privilegien, sondern „um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe“. Lambrecht ermahnte die Deutschen aber auch, „verantwortungsbewusst“ dafür zu arbeiten, dass alle Menschen bald wieder zur Normalität zurückkehren könnten. Die Verordnung wurde mit den Stimmen der Unionsfraktion, der SPD, der Grünen und der Linken beschlossen. Die FDP enthielt sich, die AfD stimmte dagegen.

Die Erleichterungen sollen gelten, solange das Infektionsgeschehen weitgehend unverändert bleibt oder weiter abklingt. Anders wäre es, sollten sich neue bedrohliche Virusvarianten in Deutschland verbreiten, von denen man noch nicht weiß, ob Impfung oder überstandene Erkrankung gegen sie immun machen. Dann könnte es nötig sein, die Verordnung zu ändern.

Die Maskenpflicht soll unterdessen weiter für alle gelten. Auch Abstands- und Hygieneregeln bleiben unabhängig von der Impfung bestehen.

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