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#Die Welt steht vor einer Steuerrevolution

Die Welt steht vor einer Steuerrevolution

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) feiert den amerikanischen Vorstoß zur Mindeststeuer für Konzerne als Durchbruch in den internationalen Verhandlungen. Es sei jetzt so gut wie sicher, dass es bis zum Treffen der G-20-Finanzminister Anfang Juli in Venedig eine globale Einigung geben werde. „Ich bin sehr, sehr glücklich. Es wird jetzt passieren. Das ist ein großartiger Tag“, sagte Scholz am Freitag vor einem Treffen der Eurogruppe in Lissabon.

Kurz nach ihrem Amtsantritt hatte Amerikas Finanzministerin Janet Yellen eine Mindeststeuer von 21 Prozent ins Spiel gebracht. Nach einer OECD-Sitzung hat nun der Vertreter aus Washington überraschend mit 15 Prozent eine neue Zahl genannt. Erläuternd hieß es, die 15 Prozent seien eine Untergrenze, idealerweise solle mehr angestrebt werden. „Heute können wir sagen: Wir schaffen das“, meinte daraufhin der deutsche Minister. Es gebe jetzt eine realistische Chance für eine „globale Steuerreform“. Ohne diese wäre es nicht mehr möglich, in öffentliche Infrastruktur sowie in Bildung und Forschung zu investieren. Der Satz von 15 Prozent mache eine Verständigung sehr realistisch. „Bisher waren eher Sätze von 11 oder 12 Prozent in der Diskussion.“

Unter dem Dach der Industrieländerorganisation OECD verhandeln knapp 140 Staaten seit mehr als zwei Jahren über eine neue Weltsteuerordnung, die auf zwei Säulen steht: Bei der ersten geht es um die Gewinner der Globalisierung, dazu gehören die amerikanischen Internetgiganten wie Google, Amazon, Facebook und Apple. Konkret soll das Steueraufkommen zwischen den Sitzstaaten der Unternehmen und den Marktstaaten anders verteilt werden – anders als früher können diese „Multis“ Geschäfte machen, ohne stets überall auf der Welt vor Ort physisch präsent sein zu müssen.

Auch wenn in diesem Zusammenhang immer wieder verkürzt von einer Digitalsteuer die Rede ist, geht es nicht nur um die Internet-Konzerne. Zu einer solchen Umverteilung auf ihre Kosten wären die Amerikaner kaum bereit. Nun zielt man auf extrem große Unternehmen mit ungewöhnlich hohen Renditen, dazu können auch Aktiengesellschaften mit extrem profitablen Luxusmarken gehören.

„Dann wird künftig ein anderes seine Hand aufhalten“

Die zweite Säule in dem neuen Konstrukt ist die Mindeststeuer. Wie unlängst OECD-Abteilungsleiter Achim Pross im Interview mit der F.A.Z. erläuterte, soll das so aussehen: „Wenn ein Konzern in einem Land wirkt, wo er sehr wenig Steuern zahlt, wird künftig ein anderes seine Hand aufhalten.“ Zum einen werde eine Hinzurechnungsbesteuerung eingeführt. Wenn eine Tochtergesellschaft in einem Land beispielsweise nur mit 5 Prozent besteuert werde, dürfte dieser Gewinn im Sitzstaat der Muttergesellschaft nochmals belastet werden. „Bei einer Mindeststeuer von 15 Prozent wären das nochmals 10 Prozent.“ Zum anderen greife ein Betriebsausgabenabzugsverbot, wenn der Sitzstaat nicht nachversteuert. Dann würden Zahlungen von Tochtergesellschaften an eine Muttergesellschaft in einem solchen Sitzland nicht mehr steuermindernd berücksichtigt.

Frankreichs Finanzminister Bruno Le Maire sagte am Freitag in Lissabon, er halte den amerikanischen Vorschlag für eine solide Grundlage für einen Kompromiss. Es sei allerdings notwendig, dass es für beide Säulen der diskutierten globalen Unternehmensbesteuerung eine Lösung gebe. Der Kampf gegen die Digitalkonzerne ist ein besonderes französisches Anliegen. Auch der luxemburgische Ressortchef Pierre Gramegna zeigte sich offen für den Kompromiss. „Wenn das der Mindeststeuersatz ist, auf den sich alle Verhandlungspartner einigen können, macht das offensichtlich das Leben für uns alle einfacher“, sagte Gramegna in Lissabon. Sein Land stand in den vergangenen Jahren oft in Verdacht, globalen Konzernen Steuerschlupflöcher zu bieten.

Kurz vor dem Wochenende beschloss der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie. Es enthält ein Paket von rechtlich verpflichtenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung. Zudem billigte er das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts. Dies gibt Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit, dieselben steuerlichen Regelungen in Anspruch zu nehmen wie eine Aktiengesellschaft oder GmbH. Anders gesagt: Der Gesetzgeber hat damit eine neue Gestaltungsmöglichkeit geschaffen.

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