#Corona-Hotspots: Kretschmann deutet Verzicht auf Auflagen nach 2. April an
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„Corona-Hotspots: Kretschmann deutet Verzicht auf Auflagen nach 2. April an“
Ministerpräsident Regierungschef Winfried Kretschmann hat angedeutet, dass Baden-Württemberg nach dem 2.
In der grün-schwarzen Koalition im Südwesten war erwogen worden, nach einer Übergangsphase von Anfang April an das ganze Land zum „Hotspot“ zu erklären, um wegen der hohen Inzidenzen noch etwas länger an den Schutzmaßnahmen wie Masken und Zugangsbeschränkungen festhalten zu können.
Es gab aber von Anfang wie in anderen Ländern auch rechtliche Bedenken, ob das Bundesgesetz eine solche Regelung für ein ganzes Land hergibt. Gedacht sind die schärferen Hotspot-Regeln eher für lokal begrenzte, bedrohliche Infektionslagen; darüber müsste der Landtag entscheiden.
Kretschmann befürchtet, dass eine solche Regelung in Eigenregie vor Gericht keinen Bestand haben könnte. „Wir sehen ja immer: Es klagen Menschen dagegen, dann sammeln das die Gerichte ein.“ Der Regierungschef erneuerte seine Kritik an der Ampel-Regierung, dass sie mit dem Gesetz den Ländern die Instrumente für ein Gegensteuern in der Pandemie aus der Hand nehme. Er verstehe nicht, wie man den Feuerlöscher wegschmeißen könne, wenn es noch brennt.
Am Samstag waren im Südwesten die monatelang geltenden Kontaktbeschränkungen und auch Kapazitätsgrenzen für Veranstaltungen komplett weggefallen. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat das neue Infektionsschutzgesetz. Wie alle anderen Bundesländer nutzt Baden-Württemberg seitdem die Übergangsregel im neuen Gesetz, um die Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen bis zum 2. April aufrechterhalten zu können. Am Wochenende hatte auch Bayern angekündigt, es würden keine Vorkehrungen für die Zeit nach dem 2. April getroffen. Die Regelung sei nicht praktikabel.
© dpa-infocom, dpa:220321-99-617758/2 (dpa)
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