Nachrichten

#Corona-Regeln Rheinland-Pfalz: Maßnahmen im Februar 2023

„Corona-Regeln Rheinland-Pfalz: Maßnahmen im Februar 2023“




Seit Herbst gibt es in Deutschland angepasste Corona-Regeln. Mancherorts fielen Quarantäne und Maskenpflicht im ÖVPN schnell. Und in Rheinland-Pfalz? Alle Maßnahmen für Februar im Überblick.

Der Sommer ist schon lange Geschichte, die Temperaturen im Keller – droht die nächste Corona-Welle? Danach sieht es zurzeit nicht aus. Ganz im Gegenteil, das Land diskutiert über das Ende der Pandemie. Dennoch gelten seit Oktober rechtsbindende Corona-Regeln in Deutschland. Ziel der Maßnahmen ist nach wie vor insbesondere der Schutz von vulnerablen Gruppen im Herbst und Winter.

Die neuen Corona-Regeln gelten vorerst bis zum 7. April 2023. Sie sind in zwei Stufen unterteilt – die sogenannten „Winterreifen“ und „Schneeketten“. Letztere greifen, wenn sich die Lage verschärft und eine konkrete Gefahr für das Gesundheitssystem besteht. Teilweise gelten die Regeln bundesweit, über manche Maßnahmen können die Länder allerdings selbst entscheiden.

Wir bieten einen Überblick der Maßnahmen, die im Februar in Rheinland-Pfalz gelten.

Video: dpa

Corona-Regeln Rheinland-Pfalz im Februar 2023: Wo überall gilt die FFP2- Maskenpflicht?

Seit Oktober gilt bundesweit an bestimmten Orten eine Maskenpflicht. Dabei haben die Länder keinen Handlungsspielraum. Konkret gilt die Maskenpflicht an folgenden Orten:

  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: Hier gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testpflicht.
  • Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens: Patienten und Besucher müssen eine FFP2-Maske tragen.

Corona-Regeln Rheinland-Pfalz im Februar 2023: Weitere Regeln möglich

Zusätzlich zu der bundesweit festgelegten Maskenpflicht können die Bundesländer eigenständig weitere Corona-Maßnahmen einführen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Folgende weitere Regeln wären möglich:

  • Innenräume: In Innenräumen könnte eine Pflicht für medizinische oder FFP2-Masken eingeführt werden.
  • Schulen und Kitas: Die Länder können eine Testpflicht an Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie eine Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr vorschreiben.
  • Asylbewerberunterkünfte, Obdachlosenunterkünfte und Hafteinrichtungen: Auch hier kann eine Testpflicht durchgesetzt werden.

Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz im Februar 2023: Restaurants

Sollte die Regierung in Rheinland-Pfalz eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region feststellen, könnte sie folgende weitere Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie einführen:

Lesen Sie dazu auch

  • Veranstaltungen: Die Länder können eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich vorschreiben, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Ebenso soll eine Maskenpflicht mit den genannten Ausnahmeregelungen bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen gelten. Zudem kann eine Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen festgelegt werden.
  • Restaurants, Bars, Kultur- und Freizeitbereich und Sport: Auch hier könnte eine Maskenpflicht eingeführt werden. Es soll dabei aber eine Ausnahme geben. Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind.

Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz im Februar 2023: Isolationspflicht und Quarantäne

Wer positiv auf das Coronavirus getestet wurde, musste bis Mitte November für mindestens fünf Tage in Quarantäne. Das ist seither Vergangenheit: Seit dem 26. November entfällt in Rheinland-Pfalz die Isolationspflicht für positiv Getestete. Jene Personen müssen nicht mehr in Quarantäne. Allerdings soll in der Öffentlichkeit fünf Tage lang ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, dazu gibt es ein Betretungsverbot in Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen.

Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz im Februar 2023: Maskenpflicht im ÖPNV ist Vergangenheit

Seit dem 2. Februar 2023 muss in Rheinland-Pfalz niemand mehr im öffentlichen Personennahverkehr eine Maske tragen. „Für uns war immer klar, dass die Grundsatzentscheidung des Bundes gilt und Rheinland-Pfalz diese mitträgt, solange sie Gültigkeit behält“, erklärte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD). Weitere Schritte will er in enger Abstimmung mit seinem hessischen Amtskollegen Kai Klose (Grüne) treffen.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!