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#Gericht hebt Neubau-Genehmigung für Kampenwandseilbahn auf




Die Genehmigung des Neubaus der Kampenwandseilbahn aus dem Jahr 2022 ist vom Verwaltungsgericht München aufgehoben worden.

Der Bescheid des Landratsamtes Rosenheim sei unbestimmt und damit rechtswidrig, heißt es in dem Urteil vom 16. November, das am Mittwoch veröffentlicht wurde.

So sei nicht eindeutig erkennbar, wo konkret und in welchem Umfang Bäume gefällt werden sollten. Es sei nicht auszuschließen, dass Bäume im Naturwald gefällt werden müssten, was aber unzulässig wäre, heißt es in der Entscheidung, die noch nicht rechtskräftig ist.

Ende Oktober war die Kammer nach Aschau im Chiemgau gefahren, um sich selbst ein Bild von den Örtlichkeiten zu machen. Die Seilbahn auf den 1669 Meter hohen, beliebten Ausflugsberg über dem Chiemgau wurde in den 1950er Jahren gebaut. Die Betreiber wollten sie nach eigenen Angaben „maßvoll erneuern“ und Gondeln und Stationen samt Technik an die heutigen Erwartungen anpassen. Eine Genehmigung dafür gebe es bereits seit 2017. Die Trassenführung sollte den Betreibern zufolge unverändert bleiben, allerdings müssten einzelne Bäume fallen, um ein Transportsystem für das Baumaterial zu errichten.

Für Ärger sorgte ein Änderungsbescheid des Landratsamtes Rosenheim vom Juni 2022, den das Gericht aber als Neuerteilung der Genehmigung wertete. So hatte es auch der Bund Naturschutz in Bayern (BN) gesehen, der überdies geplante Kapazitätserweiterungen und Nachtfahrten in dem ohnehin schon stark genutzten Gebiet kritisierte. Das könne die Population des vom Aussterben bedrohten Birkhuhns einbrechen lassen. Entsprechende Beweisanträge lehnte die Kammer jedoch ab. Hierauf sei es bei der Entscheidung nicht angekommen, so die Begründung.

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