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# Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) leitet eine Untersuchung ein, ob Uniswap die in Deutschland geltenden Vorschriften einhält

“ Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) leitet eine Untersuchung ein, ob Uniswap die in Deutschland geltenden Vorschriften einhält „

Die deutschen Vorschriften für Krypto-Wallets

Auf den ersten Blick ist es wichtig, einen kleinen Rückblick zu geben. Bei Kryptowährungs-Wallets gibt es im Wesentlichen zwei Hauptkategorien: Depot-Wallets und Nicht-Depot-Wallets. Bei Depot-Wallets gibt es immer einen Dritten, der die Speicherung und Verwaltung des privaten Schlüssels übernimmt. Bei nicht verwahrenden Wallets hingegen werden die Tokens in der Regel vom Inhaber selbst gespeichert.

Nach deutschem Recht muss jede Finanzdienstleistung, deren Attribut die Verwahrung oder Verwaltung digitaler Vermögenswerte ist, eine Lizenz besitzen. Ohne diese Lizenz wird die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die Finanzdienstleistung als illegal einstufen. In Deutschland sollte kein Depotportfolio ohne Lizenz angeboten werden. Die Erbringung von Finanzdienstleistungen ohne Lizenz kommt einer Straftat gleich.

Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Das Uniswap-Tauschprotokoll wird als DEX (Decentralized Exchange), eine dezentrale Börse, klassifiziert. Bei einer DEX wie auch bei vielen DeFi-Anwendungen (Decentralized Finance) gibt es jedoch keine Kontrolle durch Dritte. Normalerweise funktioniert das Netzwerk selbst automatisch und unabhängig mithilfe von Smart-Contracts. Wenn es eine dritte Partei gibt, die im Falle eines DEX eine signifikante Kontrolle ausübt, handelt es sich um eine unechte DeFi.

Der Blickwinkel der BaFin-Untersuchung

Theoretisch hat Uniswap keine Gesellschaft oder Niederlassung in Deutschland. Dies ist jedoch nicht wirklich notwendig, damit die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die deutschen Finanzmarktvorschriften anwendet. Die BaFin geht vielmehr davon aus, dass die deutschen Vorschriften Anwendung finden, wenn sich eine Person, egal wo auf der Welt sie sich befindet, an den deutschen Markt wendet.

Wenn sich jemand an potenzielle Kunden in Deutschland wendet, hat er nach Ansicht der Regulierungsbehörde bereits eine Annäherung an den deutschen Markt. Im Falle eines grenzenlosen World Wide Web führt dies natürlich zu Problemen, und die Abgrenzung ist oft nicht einfach. Im Fall des Uniswap-Tweets gäbe es viele Anhaltspunkte, die für den deutschen Markt sprechen. Die BaFin ist der Ansicht, dass die Verwendung der deutschen Sprache und der deutschen Flagge Elemente sind, die bezeugen, dass Uniswap sich an den deutschen Markt wendet.

Daher möchte die Bundesaufsichtsbehörde nun wissen, ob Uniswap ein echter DeFi ist oder ob es eine Person gibt, die eine Genehmigungspflicht hat. Bisher ist noch nicht bekannt, wie die Untersuchung der BaFin ausgehen wird. Es gibt noch keine offizielle Stellungnahme, die auf der Website der Bundesfinanzaufsichtsbehörde veröffentlicht wurde.

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