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#Die Kritik an der CDU in Sachsen-Anhalt zeugt von mangelndem Demokratieverständnis

Die Kritik an der CDU in Sachsen-Anhalt zeugt von mangelndem Demokratieverständnis

Man kann kaum noch überblicken, wer alles an die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt herantritt, um die Abgeordneten davon zu überzeugen, dass sie der Erhöhung des Rundfunkbeitrags zustimmen müssen. Der Untergang des Abendlandes wird beschworen, wenn es darum geht, ARD, ZDF und Deutschlandradio mehr Geld zu geben.

Die Sender könnten ihren Auftrag nicht mehr erfüllen, würden sie nicht „bedarfsgerecht“ finanziert, heißt es, ganz so, als könne man mit den acht Milliarden Euro, die der Beitrag den Sendern zurzeit in die Kassen spült, kein Programm machen.

Dabei wissen nicht nur Eingeweihte, dass die Erhöhung des Monatsbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro vor allem in den Pensionsrückstellungen der Anstalten verschwindet. Von besonderem Übel aber ist, dass die von den Medienpolitikern der Länder seit Jahrzehnten geführte Debatte über Struktur und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die zu nichts führte, weil die Sender kaum Anstalten machten, daran mitzuwirken, in einer politischen Schlammschlacht endet.

Diese kann man mit Blick auf die schwierige Lage der Kenia-Koalition in Magdeburg verstehen, für die es darum geht, wer den Koalitionsvertrag bricht: die CDU, wenn sie den Beitrag ablehnt oder sich enthält, oder SPD und Grüne, wenn sie zustimmen.

Die derbste Nummer ziehen dabei (Bundes-)Vertreter dieser beiden Parteien ab, wenn sie der CDU die braune Karte zustecken und vor einem „Rechtsruck“ und der Kooperation mit der AfD warnen. Argumente, wie sie der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Magdeburger Landtag, Markus Kurze, im Interview vorträgt, werden ignoriert. Corona-Krise, zu hohe Belastung für Bürger und kleine Unternehmen, keine Rücksicht auf die Belange Mitteldeutschlands? Das will von den Rechtsruckwarnern niemand hören.

Bedenklich ist auch, dass eine breite Koalition – vom Deutschen Journalisten-Verband bis zur Evangelischen Kirche in Deutschland – die Auffassung vertritt, die Landtagsabgeordneten könnten gar nicht anders, als der von der Gebührenkommission Kef empfohlenen Beitragserhöhung zuzustimmen, andernfalls verstießen sie gegen die vom Bundesverfassungsgericht immer wieder bestätigte „Staatsferne“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dass dieser auf Staatsverträgen beruht, die Landesregierungen aushandeln und die gewählten Volksvertreter in den Landtagen bestätigen, scheint keine Rolle zu spielen. Was ist das für ein Demokratieverständnis?

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