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#Diese Nachbesserungen fordern die Landesgesundheitsminister von Lauterbach

„Diese Nachbesserungen fordern die Landesgesundheitsminister von Lauterbach“

Die Gesundheitsminister der Länder sehen Nachbesserungsbedarf beim Entwurf des Bundes für das künftige Infektionsschutzgesetz. Die vorgesehenen Ausnahmen von der Maskenpflicht in Innenräumen für frisch Geimpfte und Genesene seien „in der praktischen Umsetzung nur schwer kontrollier- und umsetzbar“, hieß es in einer nach den Beratungen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am Dienstag veröffentlichten Erklärung.

Die Vorlage von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht vor, dass die geplante Maskenpflicht bei Freizeit, Kultur oder Sport sowie in der Gastronomie entfällt, wenn ein negatives Testergebnis vorgelegt wird oder die letzte Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.

Die Ländervertreter vermissen zudem bundeseinheitliche Vorgaben, um bei weitergehenden Schutzmaßnahmen ein einheitliches Vorgehen der Länder gewährleisten zu können. Die GMK-Vorsitzende, Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD), erklärte zugleich: „Der jetzt vorgelegte Vorschlag ist eine gute Grundlage, damit die Länder einen Instrumentenkasten zur Verfügung gestellt bekommen, um auf das Pandemiegeschehen im Herbst reagieren zu können.“

Die bundeseinheitlichen Maßnahmen wie die Maskenpflicht im Flug- und Fernverkehr böten „Leitplanken für die Bewältigung der Herbstwelle“. Zugleich bekämen die Länder Befugnisse, um weitergehende Schutzmaßnahmen anzuordnen. An den Beratungen nahm auch Bundesminister Lauterbach teil.

Auch innerhalb der Ärzteschaft gehen die Meinungen zum Corona-Schutz im Herbst auseinander. Während die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) die Einigung des Gesundheits- und des Justizministers begrüßte, sehen Intensivmediziner die Vorschläge kritisch. „Die Schutzregeln sind nicht mehr als ein Minimalprogramm. Vieles bleibt im Unklaren, zum Beispiel, nach welchen Parametern Landkreise die Maskenpflicht anordnen können“, sagte der Generalsekretär der Gesellschaft für Internistische Intensiv- und Notfallmedizin, Uwe Janssens, der F.A.Z.

„Die Nachvollziehbarkeit wurde auf dem politischen Altar zwischen den gegensätzlichen Positionen der Minister geopfert.“ Die Länder seien gar nicht erst gehört worden. Hingegen sagte die MB-Vorsitzende Susanne Johna der „Rheinischen Post“: „Der Vorschlag für das neue Infektionsschutzgesetz gibt den Ländern ausreichend Möglichkeiten, adäquat zu reagieren.“

„Fachlich nicht zu rechtfertigen“

Bayerns Minister Klaus Holetschek (CSU) bezweifelte, dass die Konferenz zu einem „stimmigen Gesetz“ führen werde. Die Befreiung von der Maskenpflicht für höchstens vor drei Monaten Genesene oder Geimpfte, etwa in Kinos, sei fachlich nicht zu rechtfertigen und lasse sich kaum anwenden: „Wie sollen Menschen alle drei Monate an eine Impfung kommen?“

Janssens zufolge geht die Diskussion in eine falsche Richtung und wird von der Bundesregierung „enorm ungeschickt kommuniziert“. Nach drei Monaten nehme der Impfschutz ab, und man sei auch ansteckender, deshalb sollte man wieder eine Maske tragen. „Das heißt aber nicht, sich immer wieder kurz hintereinander impfen zu lassen, das ist wissenschaftlich überhaupt nicht belegt.“

Unbestritten sei indes die Notwendigkeit, das in größeren Abständen zu tun. „So wie das Thema jetzt ankommt, entsteht eher eine Antiimpfstimmung, das ist fatal“, so das Präsidiumsmitglied in der Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin DIVI.

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