Nachrichten

#Doppelbesteuerung fällt weg – Diese Jahrgänge profitieren




Die Ampel-Regierung hat beschlossen, dass ab 2023 die Doppelbesteuerung der Rente vermieden werden soll. Welche Jahrgänge davon besonders profitieren – und welche nicht.

Die mögliche Doppelbesteuerung der Rente ist ein Thema, welches seit Jahren intensiv diskutiert wird. Viele Rentner klagen darüber, dass sie Steuern auf ihre Rente zahlen müssen, obwohl sie schon während ihrer Erwerbstätigkeit Steuern auf ihre Rentenbeiträge gezahlt haben. Dies soll in den kommenden Jahren ein Ende haben. Welche Jahrgänge profitieren können, lesen Sie hier.

Übrigens: Frauen, die sich ihr Leben lang um Haushalt und Familie gekümmert haben, können meist nur wenig Beiträge zahlen. Ihre Rente fällt meist niedriger aus. Um selbst 2000 Euro Rente zu erhalten müssen Sie schon heute ein entsprechend hohes Gehalt haben.

Rente 2023: Was ist die Doppelbesteuerung?

Laut dem Portal finanztip.de geht es bei der Besteuerung der Rente im Prinzip um zwei Zahlen. Dem steuerfreien Rentenzufluss, also dem gesamten steuerfreien Anteil der Rente bei durchschnittlicher Lebenserwartung. Und versteuerten Rentenbeiträgen, der Summe der geleisteten Beiträge für die Rentenversicherung aus bereits versteuertem Einkommen – also die Beiträge, die nicht von der Steuer abgesetzt werden konnten.

Sollte der steuerfreie Rentenzufluss geringer sein, als die versteuerten Rentenbeiträge, spricht man von einer Doppelbesteuerung, da man auf einen Teil der bereits versteuerten Rentenbeiträge erneut Steuern zahlt.

Doppelbesteuerung: Wer kann betroffen sein?

Der Bundesfinanzhof hat vier Gruppen ausgemacht, die am ehesten von einer Doppelbesteuerung betroffen sein könnten. Diese sind:

  • Rentner, die erst seit kurzer Zeit Rente bekommen (seit etwa 2005)
  • Frühere Selbstständige, die nicht von Arbeitgeberzuschüssen bei den Rentenversicherungsbeiträgen profitieren konnten
  • Ledige Senioren, die keine Hinterbliebenenrente erhalten
  • Männer, da sie nach statistischer Lebenserwartung früher sterben als Frauen

Wer sein Arbeitsleben lang ausschließlich Arbeitnehmer war, ist tendenziell eher nicht von der Doppelbesteuerung betroffen. Selbstständige könnte es eher treffen, da diese sich ihre Altersvorsorge selbst aufbauen mussten und keine Zuschüsse von einem Arbeitgeber bekommen haben.

Nach zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2019 hat es sich die Regierung zum Ziel gesetzt, Doppelbesteuerung zu vermeiden. Ob das gelingt, wird sich allerdings erst in den kommenden Jahren zeigen. Seit 2023 zumindest können Erwerbstätige ihre Rentenbeiträge zu 100 Prozent von der Steuer absetzen. 

Ab 2040: Ende der Doppelbesteuerung – Rente zu 100 Prozent versteuert

Gleichzeitig sollen mit einer Übergangsfrist bis 2040 Renten bis zu 100 Prozent steuerpflichtig werden. Damit soll der Übergang zur vollen Besteuerung der Rente geschaffen und Doppelbesteuerung vermieden werden. Unter Experten wird derzeit diskutiert, ob diese Übergangszeit bis ins Jahr 2060 gestreckt werden sollte. Ein Gesetz dazu gibt es allerdings noch nicht.

Der steuerpflichtige Anteil der Bruttorente stieg von 2005 – in dem Jahr war der steuerpflichtige Rentenanteil bei 50 Prozent angesetzt – bis ins Jahr 2020 jährlich um zwei Prozentpunkte. Ab 2005 kam Jahr für Jahr auf die Neurentner also eine Erhöhung des zu versteuernden Rentenanteils um zwei Prozent zu. Seit 2020 steigt der steuerpflichtige Anteil laut der Deutschen Rentenversicherung pro Jahr nur noch um ein Prozent – womit man in 2040 bei 100-prozentiger Besteuerung angekommen wäre.

Wer also im Jahr 2040 oder später in Rente geht, muss seine Rente grundsätzlich voll versteuern. „Für alle, die bis 2039 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen ‚Rentenfreibetrag‘. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Das gilt auch dann, wenn die Rente durch Rentenerhöhung weiter steigt“, schreibt die Deutsche Rentenversicherung.

Rente 2023: Aus für Doppelbesteuerung – Welche Jahrgänge profitieren

Für die Süddeutsche Zeitung hat Finanzmathematiker und Rentenexperte Werner Siepe eine Fallstudie durchgeführt, welche die Steuervorteile der einzelnen Jahrgänge aufzeigt. Weil die jährliche Steigerung der Besteuerung zwischen 2040 und 2060 wie eingangs erwähnt noch nicht feststeht, hat er sich bei seinen Berechnungen einer geschätzten Steigerungsrate von 0,5 Prozent pro Jahr bedient.

Unter diesen Voraussetzungen profitieren von der Übergangszeit die Jahrgänge 1975 bis 1980 am meisten. Menschen, die im Jahr 1975 geboren wurden, können bei einem Durchschnittseinkommen mit einem Steuervorteil von 12.482 Euro und bei einem Spitzeneinkommen mit 23.522 Euro rechnen. Für den Jahrgang 1980 verhält es sich mit 9952 Euro (Durchschnittseinkommen) und 18.819 Euro (Spitzeneinkommen) Steuervorteil ähnlich. Am wenigsten profitieren die Jahrgänge 1960 und 1990. Sie haben bei Durchschnittseinkommen einen Steuervorteil von 1538 Euro (1960er) und 2800 Euro (1990er) beziehungsweise bei Spitzeneinkommen 2937 Euro (1960) und 5259 Euro (1990).

Die Süddeutsche Zeitung weist in ihrem Bericht allerdings darauf hin, dass man genau genommen nicht von einem „Steuervorteil“ sprechen könne. Denn durch die Berechnung erfahren Steuerzahler jetzt nur, was sie ohne Eingreifen des Bundesfinanzhofs zu viel an den Staat bezahlt hätten.

Allgemein sollte man sich schon früh darum kümmern, ob das Geld im Alter reicht. Das lässt sich nachprüfen. Eine private Altersvorsorge kann den Wohlstand im Alter sichern. Denkbar wäre das Konzept der sogenannten Bürgerrente.

Sollte das Geld trotzdem nicht reichen, können diverse Zuschüsse beantragt werden. Derzeit gibt es auch einen Härtefallfonds. Auch mit dem Rentenausweis kann Geld gespart werden. Außerdem können Rentner, die fit sind, 100 Euro Zuschlag pro Monat zur Rente bekommen.

Alle Personen, die die gewöhnliche Altersrente beziehen, können sich freuen, denn die Rente steigt 2023. In der Tabelle können Sie nachlesen, was das für Sie bedeutet.

Übrigens: Um die Rente ranken sich viele Irrtümer und Mythen, denen Sie nicht glauben sollten. Zum Beispiel, dass die Rente automatisch ausbezahlt wird. Das ist nicht der Fall, denn die Rente muss immer beantragt werden. Dafür wird die Rentenversicherungsnummer benötigt.

Außerdem sollten Sie als Rentner beachten, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Bis zu welcher Rentenhöhe Sie Steuern zahlen müssen, lässt sich ausrechnen.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!