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#DSL & VDSL: Preise für Telekom-Leitungen sollen zehn Jahre gelten

„DSL & VDSL: Preise für Telekom-Leitungen sollen zehn Jahre gelten“

Wie viel darf die Telekom für ihre alten Telefonleitungen verlangen, wenn ein Wettbewerber sie mietet? Diese Preise legt seit 1998 die Bundesnetzagentur fest. Jetzt sollen sie erstmals für 10 Jahre festgelegt werden. Das ist relevant für deinen VDSL-Anschluss.

Eine Computertastatur mit einer VDSL-Taste
Bildquelle: Deutsche Telekom

Die Bundesnetzagentur hat jetzt ihren Vorschlag für die Preise der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) vorgelegt. Das ist die sogenannte „letzten Meile“ des Netzes zum Endkunden. Diese letzte Meile beginnt bei DSL in der Regel im Hauptverteiler der Telekom, bei VDSL in einem Kabelverzweiger in der Nähe deiner Wohnung. Das sind die grauen Kästen am Straßenrand und auf dem Bürgersteig.

Entsprechend werden die beiden Leitungsvarianten, um die es geht als HVt-TAL und KVz-Tal bezeichnet. Mitbewerber mieten sie, wenn sie eigene Infrastruktur aufbauen und VDSL mit eigener Technik im Kabelverzweiger anbieten. Das sind Anbieter wie EWE Tel, Net Cologne oder M-Net. Sie bauen eigene Glasfaser, eigene Kabelverzweiger und eigene VDSL-Technik auf und brauchen nur die letzten Meter Telefonleitung der Telekom. Auch und insbesondere VDSL Vectoring und VDSL Supervectoring mit bis zu 250 Mbit/s im Downstream sind von dieser Vorleitung abhängig. Wer hingegen nur Telekom-Leitungen einkauft und unter eigenem Namen weiterverkauft – etwa 1&1 – benötigt andere Vorleistungen. Hier handelt es sich um Bitstrom-Angebote, die komplett von der Telekom realisiert und dann an die jeweiligen Provider und deren Backbone übergeben werden.

TAL-Bedeutung ist rückläufig

Die TAL ist dabei ein generell rückläufiges Produkt. Denn jene Anbieter, die in eigene Leitungen investieren, werden diese weiter ausbauen zu echten Glasfasernetzen. Nach Ansicht der Bundesnetzagentur kommt der TAL bei der Migration von Kupfernetzen auf Glasfasernetze aber eine große Bedeutung zu. „Auf dem Weg hin zu hochbitratigen Netzen hat die TAL für Netzbetreiber, Anbieter und Investoren die Funktion eines ‚Ankerprodukts‘“, so die Behörde.

Üblicherweise haben die Preise für die TAL eine Laufzeit von zwei bis drei Jahren gehabt. Jetzt will die Bundesnetzagentur die Entgelte erstmals mit einer Laufzeit von zehn Jahren genehmigen. „Diese Entscheidung entspricht grundlegenden Anliegen der Telekommunikationsbranche, die in dieser Frage sehr geschlossen auftritt“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

  • DSL, VDSL, Glasfaser, Kabel: Das sind die Unterschiede

Das sind (voraussichtlich) die neuen Preise

Zum 1. Juli 2022 sollen die in den letzten Entscheidungsperioden gestiegenen Entgelte für die TAL am Hauptverteiler (HVt-TAL) von 11,19 auf 10,65 Euro sinken. Die Preise für die in Zukunft stärker nachgefragte TAL am Kabelverzweiger (KVz-TAL) sollen von 7,05 auf 6,92 Euro zurückgehen. Es handelt sich dabei jeweils um Netto-Preise. Fünf Jahren ist ein Anstieg der Preise um 4 Prozent vorgesehen. Die langfristige Festlegung der Entgelte solle den Ausbau von Glasfasernetzen und den Wechsel auf diese Netze erleichtern.

Der größte Vorteil der langen Laufzeit: Anbieter und Investoren erhalten Planungssicherheit über die Kalkulationsgrundlage für Kupferanschlüsse, mit denen die Glasfaser konkurriert. Auch für den Wettbewerb ist die langfristige Genehmigung förderlich. Die erheblichen Investitionen in Glasfasernetze und die weitere Aufrüstung der Breitbandkabelnetze führt zu einem schrittweisen Wechsel aus den Kupfernetzen zu Netzen mit besonders hoher Kapazität.

So geht es jetzt weiter

Bis zum 13. Mai läuft nun ein Konsultationsverfahren zu dem Vorschlag. Dann nimmt das Verfahren seinen weiteren üblichen Lauf, bei der dann auch die Europäische Kommission und weitere Institutionen eingebunden werden. Zum 1. Juli sollen die neuen Preise samt der neuen Laufzeit in Kraft treten, sofern es keine ernsthaften Bedenken von einer Seite gibt.

Auch wenn die Wettbewerber in Sachen langer Laufzeit der Auffassung der Bundesnetzagentur folgen, gibt es Kritik an dem Vorschlag. “Auch mit der neuen Entscheidung muss allerdings zur Kenntnis genommen werden, dass der Telekom in den nächsten Jahren eine erhebliche Überrendite aus der Vermarktung ihres Kupfernetzes zufällt“, kritisiert beispielsweise VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. „Das daraus resultierende Quersubventionierungspotenzial ergibt sowohl für die etablierten Nachfrager als auch die vielen neuen Infrastrukturinvestoren ein erhebliches Wettbewerbshindernis“

Die Telekom hatte im Januar Entgelte in Höhe von 12,15 Euro (HVt-TAL) und 8,25 Euro für die KVz-TAL für einen kürzeren Zeitraum beantragt, den Antrag dann aber Ende März auf die nunmehr genehmigten Entgelte geändert.

Bei Glasfaser-Anschlüssen gibt es keine Regulierung

Derzeit gibt es einen wesentlichen Unterschied für die Wettbewerber der Telekom zwischen DSL/VDSL und der neuen Glasfaser. Letztere ist nicht reguliert, die Wettbewerber haben also kein verbrieftes Recht, diese als Vorleistung bei der Telekom für eigene Dienste einzukaufen. Allerdings haben Vodafone, O2 und 1&1 bereits private Verträge mit der Telekom über den Einkauf der Glasfaser geschlossen. Nur 1&1 bietet aber bereits Produkte an und ist somit die einzige Alternative zur Telekom an einem Telekom-Glasfaseranschluss.

Bildquellen

  • Ein Warnschild vor einer Glasfaser-Baugrube der Telekom: Thorsten Neuhetzki
  • VDSL Symbolbild: Deutsche Telekom

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