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#Eine Steuerreform als Job-Turbo für Frauen

Eine Steuerreform als Job-Turbo für Frauen

In Deutschland lauern viele Fallen – die Armutsfalle, die Teilzeitfalle, die Schuldenfalle. Laut der Bertelsmann Stiftung gibt es auch eine „Zweitverdienerinnenfalle“. In ihr stecken demnach viele der sechs Millionen deutschen Ehefrauen, die zwischen 25 und 60 Jahre alt sind und weniger ver­dienen als ihre Männer. Das Problem: Wenn sie zum Beispiel in einem steuer- und abgabefreien 450-Euro-Job arbeiten, haben sie kaum finanzielle Anreize, daran etwas zu ändern. Wechseln sie nämlich in einen besser bezahlten Teilzeit- oder Vollzeitjob, bleibt von dem zusätzlichen Geld oft wenig übrig, da relativ viel Einkommensteuer gezahlt werden muss, so die Stiftung. Schuld sei das Ehegattensplitting in Kombination mit der Minijob-Konstruktion.

Johannes Pennekamp

Verantwortlicher Redakteur für Wirtschaftsberichterstattung, zuständig für „Die Lounge“.

Spätestens im Alter oder bei einer Scheidung würde sich das geringe Einkommen für die Frauen dann rächen. Außerdem gingen dem Arbeitsmarkt viel zu viele Frauen verloren. „Im Zuge des demographischen Wandels und des Fachkräftemangels kann Deutschland sich dies nicht mehr leisten“, sagt Bertelsmann-Arbeitsmarktexpertin Manuela Barišić. In einer noch unveröffentlichten Studie fordert die Stiftung deshalb eine „Kombireform“ des Ehegattensplittings und der Minijobs. Die doppelte Reform könnte „124.000 Menschen in Arbeit bringen, davon 108.000 Frauen“, hat das Münchner Ifo-Institut im Auftrag der Stiftung errechnet.

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An dieser Stelle dürften die möglichen Ampel-Koalitionäre in Berlin hellhörig werden. Denn sie haben in ihren Wahlprogrammen zu erkennen gegeben, dass sie an diesen Stellschrauben drehen wollen. Die SPD will das Splitting für neue geschlossene Ehen reformieren und für bestehende Ehen ein Wahlrecht einführen. Die Grünen schlagen vor, das Splitting durch „eine individuelle Besteuerung mit übertragbarem Freibetrag“ zu ersetzen. Das gemeinsame Argument gegen den Status quo: Das Ehegattensplitting – bei dem die Einkommen von Frau und Mann addiert, durch zwei geteilt und dann mit demselben Satz versteuert wird – bevorzuge das Alleinverdienermodell. „Das Ehegattensplitting bildet die gesellschaftliche Realität nicht mehr ab“, heißt es bei den Sozialdemokraten.

„Die aktuellen Regeln sind demotivierend“

Die FDP will das Ehegattensplitting zwar nicht antasten, schlägt aber Veränderungen bei den Minijobs vor und will für Menschen, die Sozialleistungen beziehen, die Anreize vergrößern, daran etwas zu ändern. In der Praxis kann es im momentanen Steuer- und Transfersystem nämlich sogar Extremfälle geben, in denen zusätzlich verdiente Euros im Job am Monatsende zu weniger Geld in der Tasche führen. „Die aktuellen Regeln sind demotivierend und sie belohnen kaum, die Grundsicherung durch eigene Arbeit Schritt für Schritt zu verlassen“, moniert die FDP.

Infografik
Reform des Ehegattensplittings und der Minijobs


Die Bertelsmann Stiftung macht sich in ihrer Veröffentlichung, die nicht zufällig in die Phase der Sondierungen fallen dürfte, nicht für eine radikale Abschaffung des Ehegattensplittings stark. Das wäre verfassungsrechtlich ohnehin kaum möglich. Stattdessen bringt die Stiftung ein „Realsplitting“ ins Spiel, bei dem zwar jeder Ehepartner einzeln veranlagt wird, ein bestimmter Betrag aber auf den Partner übertragen werden kann. Vorgeschlagen wird die am Unterhaltsrecht orientierte Summe von 13.805 Euro. Die negativen Anreizeffekte des Ehegattensplittings verschwinden in diesem Modell nicht, sie werden aber geringer, errechneten die Ifo-Ökonomen Andreas Peichl, Maximilian Blömer und Przemyslaw Brandt, die für die Stiftung gerechnet haben. In einer Simulation kommen sie zu dem Schluss, dass allein das Realsplitting 44.000 Frauen in Arbeit brächte.

Belohnung für mehr Arbeit

Der zweite Teil der vorgeschlagenen Reform betrifft die Minijobs. Seit 2013 sorgen sie dafür, dass das Arbeits­einkommen bis zu einer Grenze von 450 Euro nicht zum versteuernden Ein­kommen zählen und der Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsabgaben zahlen muss. Er oder sie ist also nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt und erwirbt keine Ansprüche an die Sozialversicherungen. Oberhalb der Minijobgrenze ist das Einkommen zu versteuern, es beginnt eine Gleitzone, in der die Sozialabgaben stetig zunehmen. Welche Effekte das in Kombination mit dem Ehegattensplitting für Verheiratete in der Praxis haben kann, zeigt ein Beispiel aus der Studie: Verdient der Mann 48.000 Euro brutto im Jahr, würde die Ehefrau bei einem Stundenlohn von 10 Euro und einem Minijob mit etwa zehn Wochenstunden 5400 Euro im Jahr ­hinzuverdienen. „Wählt sie stattdessen einen Teilzeitjob mit 20 Wochenstunden, bei gleichem Bruttostundenlohn, blieben der Familie nicht einmal mehr 1000 Euro zusätzlich.“

Um Mehrarbeit lukrativer zu machen, schlägt die Stiftung vor, die Minijob-Grenze von 450 Euro abzuschaffen und schon vom ersten Euro an Sozialabgaben zu erheben. Die sollen mit Mini-Beitragssätzen beginnen und bei einem Monatseinkommen von 1800 Euro voll greifen. Laut Studie würde das 62.000 weitere Frauen in Arbeit bringen. Da allerdings nicht alle Vollzeit arbeiten würden und es in manchen Fällen auch Anreize geben kann, die Arbeitszeiten zu verringern, entspräche der gesamte Effekt der Kombireform laut den Autoren 41.000 Vollzeitstellen. Der Staatshaushalt – und auch das dürfte die Ampel-Koalitionäre interessieren – würde den Berechnungen zufolge durch die Reformen nicht belastet. Die Ungleichheit nehme etwas ab, weil Gutverdiener etwas stärker belastet und Geringverdiener entlastet würden.

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