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#Deutsche Unternehmen in der Mobilmachungsfalle

„Deutsche Unternehmen in der Mobilmachungsfalle“

In welch schwierige Lage die „Teilmobilmachung“ auch deutsche Unternehmen in Russland stürzt, zeigt das Beispiel des Baustoffherstellers Knauf, eines Familienunternehmens aus dem bayerischen Iphofen. Dessen russische Tochtergesellschaft hatte sich über Jahrzehnte einen hervorragenden Stand in dem Land erarbeitet – mit guten Beziehungen zu den Mächtigen, 14 Fabriken und der Marktführerschaft im Bereich Trockenbau. Nun ist man in den Verdacht geraten, freiwillig in Kooperation mit russischen Behörden Mitarbeiter für die Einberufung ausgewählt zu haben.

Katharina Wagner

Wirtschaftskorrespondentin für Russland und die GUS mit Sitz in Moskau.

„Der Spiegel“ berichtete in der vergangenen Woche, aus der Knauf-Fabrik in Krasnogorsk nahe Moskau seien zehn Angestellte unter Verweis auf eine Namensliste, die von der russischen Fabrikleitung unterzeichnet worden sei, zum örtlichen Wehrersatzamt gebracht worden. Dort hätten sie dann Einberufungsbescheide erhalten.

Der Konzern stellte die Geschehnisse am Montag in einer Erklärung anders dar: Die Namen der zehn Mitarbeiter hätten auf einer Liste der Behörden für eine „turnusgemäße, alle drei Jahre stattfindende Wehrübung für Reservisten“ gestanden, für die auch fünf weitere Knauf-Angestellte herangezogen worden seien. Die Übung sei aber abgesagt worden.

Insgesamt seien aus dem Werk in Krasnogorsk bisher nur drei Mitarbeiter zum Wehrdienst eingezogen worden. Es habe „keinerlei Auswahl unter den Mitarbeitern durch Knauf“ gegeben. Den Vorwurf einer „willfährigen oder gar aktiven Unterstützung der Kriegführung“ weise man „mit allem Nachdruck zurück“.

Wie heikel das Thema ist, lässt sich auch daran ablesen, wie deutsche Unternehmen in Russland derzeit auf Gesprächsanfragen reagieren: Etliche lassen sie ins Leere laufen. Alle hätten Anweisungen aus Deutschland, sich nicht zu äußern, sagt ein Vertreter der deutschen Wirtschaft in Russland, der ebenfalls nicht zitiert werden will.

Die Unternehmen stehen vor einem Dilemma. Einerseits sind sie bestrebt, möglichst viele Mitarbeiter zu schützen, vor allem ihre besten. Dafür aber müssen sie andererseits mit den Behörden intensiver zusammenarbeiten, als die Rechtslage es vorschreibt.

Listen mit entbehrlichen Mitarbeitern

In der deutsch-russischen Wirtschaft wird von mehreren Fällen berichtet, in denen Unternehmen von Behörden aufgefordert wurden, Listen mit Namen „entbehrlicher Mitarbeiter“ für die Einberufung zu erstellen. Einige, heißt es, seien dem nachgekommen. Ein deutscher Manager soll im Gespräch mit anderen verzweifelt um Rat gebeten haben: Er solle 20 Männer stellen und wisse nicht, was er tun solle.

Laut russischer Rechtslage müsse kein Arbeitgeber eine solche Liste ausfüllen oder unterschreiben, sagt Alexej Saposchnikow, Chef der Anwaltskanzlei Rödl & Partner Russland, die dort deutsche Unternehmen berät. Aber besonders für große Unternehmen könne es von Vorteil sein, proaktiv auf Behörden und Wehrersatzämter zuzugehen, denn so könne man die unentbehrlichen Angestellten auswählen. Ähnliche Listen müsse man auch im Fall von Personalabbau erstellen. Wer das nicht tue, laufe Gefahr, dass auch wichtige Mitarbeiter einberufen würden.

Insbesondere in den Regionen könne sich die Kooperation lohnen, sagt Saposchnikow. Dort sei die Führung häufig wirtschaftsfreundlicher eingestellt: Wenn man den Verantwortlichen erkläre, dass ohne die Mitarbeiter die Produktion zusammenbreche, könne man durchaus etwas erreichen.

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