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#Polnische Bistümer müssen Entschädigungen zahlen

Polnische Bistümer müssen Entschädigungen zahlen

Nach einer Reihe von Veröffentlichungen zum sexuellen Missbrauch durch Priester, darunter Dokumentarfilme und ein Spielfilm, muss die katholische Kirche in Polen jetzt auch Entschädigungszahlungen fürchten. Am Donnerstag sprach ein Berufungsgericht einem jungen Mann, der als Kind missbraucht worden war, eine Entschädigung in Höhe von 300.000 Zloty (etwa 70.000 Euro) zu. Demnach müssen die Diözesen Breslau und Bromberg, wo der Verurteilte tätig war, die Summe entrichten.

Gerhard Gnauck

Gerhard Gnauck

Politischer Korrespondent für Polen, die Ukraine, Estland, Lettland und Litauen mit Sitz in Warschau.

Zwar sagte der Sprecher der Breslauer Erzdiözese, man habe dem Opfer des Priesters Unterstützung geleistet; offenbar hat die Kirche ihm eine Therapie finanziert. Es sei jedoch Standpunkt der Kirche, „dass die Verantwortung der Täter selbst trägt, nicht die Diözese“. Das Gericht urteilte jedoch, dass die Institution Kirche als Arbeitgeber eine Mitverantwortung trage. Der Anwalt des Opfers sagte, wichtig an dem Urteil sei auch, „dass alte Prinzipien aufgebrochen und Standards gesetzt wurden, die in die Zukunft weisen“.

Messdiener vergewaltigt

Der junge Priester Pawel Kania hatte sich an seinem damaligen Dienstort Bromberg mit vielen Kindern und Jugendlichen sowie mit deren Eltern „angefreundet“, Kinder beschenkt und auf Ausflüge mitgenommen. Eines der Opfer, das sexuell belästigt und auch vergewaltigt wurde, war der Messdiener A., der jetzt im Prozess siegte. Später wurde der Priester in die Erzdiözese Breslau versetzt. Doch als die Vorwürfe aufkamen, tat die Kirche auch dort viel, um die Vorfälle zu vertuschen.

Einer, der im Fall Kania offenbar vertuscht hat, war Henryk Gulbinowicz, 28 Jahre lang Erzbischof von Breslau und ein Held des Widerstands gegen die Diktatur. Er wurde vom Vatikan Anfang November gemaßregelt: Er durfte nicht mehr öffentlich und auch nicht als Bischof auftreten; er sollte an eine Stiftung für Opfer sexuellen Missbrauchs eine Geldbuße entrichten. Außerdem wurde verfügt, dass Gulbinowicz, der auf der Dominsel in Breslau residierte, anders als seine Vorgänger nicht im dortigen gotischen Dom seine letzte Ruhe finden sollte.

Wenig später wurde der 97 Jahre alte emeritierte Erzbischof in ein Krankenhaus eingeliefert und starb, ohne sich zu den Vorwürfen zu äußern. Er wurde an einem der Öffentlichkeit nicht bekannten Ort beigesetzt. Innerhalb weniger Tage entschied der Breslauer Stadtrat, ihm die Ehrenbürgerwürde zu entziehen. In anderen Städten wurden ähnliche Anträge gestellt.

Kooperation mit der Staatssicherheit?

Doch die Vorwürfe gegen Gulbinowicz betrafen offenbar nicht nur das Vertuschen. Er hatte auch selbst einen Jugendlichen in seiner Obhut sexuell belästigt. Ein dritter Vorwurf lautet, er habe vor 1989 mit den Organen der polnischen Staatssicherheit Gespräche geführt. Die „Disziplinarentscheidung“ des Vatikans gegen Gulbinowicz wurde öffentlich jedoch nicht mit bestimmten Vorwürfen begründet.

Inzwischen hat eine neue Runde der Debatte begonnen: Der Mann, der einst Opfer der Belästigung durch Gulbinowicz geworden war, fordert jetzt öffentlich, die Kirche müsse „mehr Transparenz“ zeigen und klar sagen, auf welche Vorwürfe gegen den Geistlichen ihre Maßnahmen gegründet seien. Zugleich meldeten sich in Breslau Politiker, Juristen und Oppositionelle aus der Zeit der Diktatur in einem offenen Brief zu Wort. Sie stellen vor allem den Vorwurf der Kontakte mit der Staatssicherheit in Frage.

Ein weiterer Fall der äußerst seltenen Entschädigungszahlungen für Missbrauchsopfer ist der eines Priesters der Gemeinschaft „Gesellschaft Christi für Emigrantenseelsorge“. Er hatte in Polen eine Jugendliche entführt, missbraucht und geschlagen. Jahre später ging die Frau vor Gericht, und der Priester wurde zu einer Haftstrafe verurteilt; sie selbst bekam 2018 eine Entschädigung von umgerechnet rund 225.000 Euro zugesprochen. Die verurteilte Gemeinschaft zahlte, ging jedoch bis zum Obersten Gericht in Warschau, das in diesem Jahr das Urteil aufrechterhielt.

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