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#rbb-Affäre: Anwaltskanzlei legt erste Ergebnisse vor

„rbb-Affäre: Anwaltskanzlei legt erste Ergebnisse vor“

Unter anderem wurde i festgestellt, dass die Ex-Intendantin Patricia Schlesinger eine private Londonreise über den rbb abrechnete. Außerdem verschwieg sie von ihrem Ehemann begleitet worden zu sein.

Vor einer Woche hatte der rbb bereits angekündigt, die interne Revision überarbeiten zu wollen (Quotenmeter berichtete). Im Rahmen der Rundfunkratssitzung am Donnerstag legte nun die von der Compliance-Beauftragten des Senders engagierte Kanzlei Lutz|Abel erste Ergebnisse der externen Untersuchung vor, die zur Aufklärung des Skandals um die entlassene Ex-Intendantin Patricia Schlesinger beitragen soll. Die Kanzlei untersuchte unter anderem die Sachverhaltskomplexe private Abendessen, Londonreise, Dienstwagen und aufgrund eines Hinweises aus dem Whistleblower-System etwaige Regelverstöße im Zusammenhang mit einem Umzug der Intendantin Patricia Schlesinger und ging der Rechtmäßigkeit der dienstvertraglichen Regelungen der Intendantin nach.

So wurde etwa bei einer aus ihrer Sicht objektiv nicht als dienstlich zu begründenden Reise nach London festgestellt, dass die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger diese Reise inklusive Verpflegungs- und Übernachtungskosten trotz des insgesamt fehlenden dienstlichen Charakters über den rbb abgerechnet und dabei zudem verschwiegen hat, dass sie in Begleitung ihres Mannes verreist war. Die am Donnerstag vorgestellten Ergebnisse sind nur ein Teil der Untersuchung. In dem endgültigen Prüfbericht der Kanzlei Lutz|Abel werden insbesondere auch die Prüfergebnisse rund um den Themenkomplex „Digitales Medienhaus“ enthalten sein. In diesem Feld ermittelt bereits die Generalstaatsanwaltschaft gegen Patricia Schlesinger und weitere rbb-Manager.

„Der vorliegende Bericht bestätigt die bereits festgestellten Schwächen der bisherigen Arbeit im Verwaltungsrat. Das betrifft zum einen sein Selbstverständnis als Kollegialorgan. Beschlüsse dürfen nie wieder auf Basis von Informationen eines einzelnen Mitglieds fallen. Der Vorsitzende kann sich nicht über das Kollegialorgan stellen, Informationen zurückhalten und Vereinbarungen mit der Intendantin am Verwaltungsrat vorbei treffen“, erklärt Dorette König, amtierende Vorsitzende des Verwaltungsrates, und fügt an: „Wir unterstützen die Empfehlung einer schriftlichen Berichtspflicht der Intendantin gegenüber dem Verwaltungsrat, die im Staatsvertrag zu verankern ist. Bisher gab es lediglich ein Auskunftsrecht.“

Der Vorsitzende des rbb-Rundfunkrates Ralf Roggenbuck sagt: „Die Handlungsempfehlungen der Kanzlei Lutz|Abel sind eindeutig. Das gilt insbesondere für die Intendantenverfassung. Sie hat ausgedient und sollte schnellstmöglich einer Regelung weichen, bei der auch das Gebaren einer Intendantin spezifisch festgelegten Kontrollmechanismen unterliegt.“

Die neue rbb-Intendantin Katrin Vernau äußerte sich ebenfalls zu den Ergebnissen der Untersuchung: „Ich bin dem Verwaltungsrat, der Anwaltskanzlei und auch den Hinweisgebern dankbar für die Aufklärung der Sachverhalte. Ich setze alles daran, dass sich solche Verkommnisse beim rbb nicht wiederholen können. Deshalb arbeiten wir mit Hochdruck daran, das interne Kontrollsystem des rbb zu verbessern und vor allem wirksam zu machen. Zudem werde ich dafür Sorge tragen, dass unsere Unternehmenskultur künftig durch Transparenz, Redlichkeit und Ordnungsmäßigkeit geprägt ist. Führungskräfte, allen voran die Intendantin, müssen mit gutem Beispiel vorangehen. Ihre Vorbildfunktion zu erfüllen ist eine Selbstverständlichkeit.“

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