Nachrichten

#Eine verfassungsrechtliche Bombe

„Eine verfassungsrechtliche Bombe“

Es ist kurz vor neun Uhr morgens, Yaniv Roznai ist schon in Eile. Gleich muss er von dem Café im Norden Tel Avivs zur Reichman-Universität in Herzliya fahren, wo er eine Juraprofessur innehat. Anschließend muss er irgendwie gleichzeitig mit Zehntausenden Demonstranten nach Jerusalem gelangen – denn dort soll er mittags vor der Knesset eine Rede halten, auf der Hauptkundgebung gegen die Justizreform. Und um 4.30 Uhr nachmittags wieder in Tel Aviv sein, um die Kinder abzuholen.

Christian Meier

Politischer Korrespondent für den Nahen Osten und Nordostafrika.

Es sind bewegte Zeiten in Israel, auch für Verfassungsrechtler. Roznai ist Ko-Direktor eines Instituts mit dem sehr aktuellen Namen „Rubinstein-Zentrum für verfassungsrechtliche Herausforderungen“. Er gehört darüber hinaus zu den Wortführern des Widerstands gegen die Pläne der Regierung von Benjamin Netanjahu. Am Mittag in Jerusalem warnt er davor, die Reform sei eine „tickende verfassungsrechtliche Bombe“.

Mehr als 60.000 Menschen haben sich dort zum Protest versammelt, während es im ganzen Land Streiks und weitere Demonstrationen gibt. Kurz danach beginnt das Plenum der Knesset, sich zum ersten Mal mit einem Teil der Reform zu befassen. Die Abstimmung sollte noch am Montagabend stattfinden. Zur Debatte standen zwei der ersten Gesetzesänderungen, die Justizminister Jariv Levin und Simcha Rothman, der Vorsitzende des Knesset-Justizausschusses, vorgelegt haben.

Mehr Einfluss der Regierung bei Richterwahl

Die eine reformiert das Prozedere für die Richterwahl. In der derzeitigen, seit 1953 bestehenden Form hat das Richterwahlkomitee neun Mitglieder: zwei Minister, zwei Parlamentsabgeordnete (einer von ihnen von der Opposition), drei Richter des Obersten Gerichts sowie zwei Vertreter der Anwaltskammer. Für die Wahl von Richtern des Obersten Gerichts sind sieben Stimmen erforderlich – das heißt, dass die drei Richter im Komitee zusammen die Wahl eines Kandidaten verhindern können. Dies war die Grundlage von Behauptungen von Levin und anderen, dass in Israel die Obersten Richter „sich selbst wählen“. Allerdings bilden auch die drei Vertreter der Regierungskoalition in dem Gremium eine Sperrminorität.

Künftig soll das Komitee weiterhin neun Mitglieder haben, die jedoch nur noch von den drei Staatsgewalten kommen sollen: drei Minister, drei Parlamentsabgeordnete (einer von ihnen von der Opposition) und drei Richter (zwei von ihnen im Ruhestand). Da künftig für alle Wahlen eine Mehrheit von fünf Stimmen ausreichen soll, verfügte die Regierungskoalition stets über eine Mehrheit in dem Gremium und hätte damit künftig alle Ernennungen von Richtern in der Hand.

Bei der zweiten Gesetzesänderung geht es um die Möglichkeit des Obersten Gerichts, sogenannte „Grundgesetze“ einer rechtlichen Überprüfung zu unterziehen: Diese Möglichkeit soll nun entfallen. In das „Grundgesetz Justiz“ soll eine entsprechende Bestimmung eingefügt werden. Diese Änderungen sollen nicht die einzigen bleiben.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!