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#Überwachung im Homeoffice: Erstaunlich, was dein Chef darf

Überwachung im Homeoffice: Erstaunlich, was dein Chef darf

Die Straßen sind leerer, die Büros auch, dafür brennt das Licht im Wohnzimmer oder Schlafzimmer: Viele sind zurück im Homeoffice. Nach der Impro-Welle im Frühjahr vergangenen Jahres läuft es dieses Mal professioneller – auch für deinen Chef. Darf er dich überwachen?

Webcam in einer Tastatur
Webcam in einer TastaturBildquelle: Thorsten Neuhetzki

Natürlich ist es für deinen Arbeitgeber schwerer, deine Arbeit im Blick zu haben, wenn du nicht im Büro sitzt, sondern bei dir zu Hause. Im Büro kann er schnell sehen, wenn du etwas ganz anderes am Rechner machst oder privat telefonierst. Zu Hause hast du außerdem die Verlockung, nebenbei Arbeiten im Haushalt zu erledigen oder dich auf die Couch zu legen. Aber ganz klar: Eine Webcam, die dich am Arbeitsplatz in deiner Wohnung filmt, die gibt es nicht und darf es auch nicht geben.

Doch was darf dein Chef eigentlich – und was nicht? Die Stiftung Warentest hat die wichtigsten Fakten angesichts der neuerlichen Homeoffice-Welle zusammengefasst. Die Stiftung Warentest sieht eine große Versuchung für Chefs, über technische Tools ihre Mitarbeiter zu kontrollieren. Darauf deuten die im Jahr 2020 stark gestiegenen Verkaufszahlen von Software, mit der Firmen ihre Angestellten überwachen können.

Erstaunlich: Webcam und Browser-Verlauf-Check können erlaubt sein

Doch ganz wichtig zu wissen ist: Eine permanente Überwachung zur Leistungskontrolle ist unzulässig. Beispielsweise ist heimliche Webcam-Überwachung nur unter sehr engen Voraussetzungen erlaubt. Das ist beispielsweise der Verdacht, dass der Arbeitnehmer Arbeitszeitbetrug begeht. Ohne einen konkreten Anlass sind heimliche Aufnahmen rechtswidrig. Im Homeoffice kommt dazu aber ohnehin nur die Webcam im Laptop in Betracht – und diese lässt sich durch dich beispielsweise abkleben, wenn du sie nicht brauchst. Wichtig: Eine pauschale Verdächtigung nach dem Motto „Meine Mitarbeiter arbeiten im Homeoffice ohnehin nicht“ reicht nicht!

Erstaunlich ist aber: Untersagt dein Arbeitsvertrag die private Nutzung des Internets, darf der Arbeitgeber den Browserverlauf eines Angestellten auswerten, wenn er den konkreten Verdacht hat, dass dieser gegen die Regelung verstößt. Die so gewonnenen Daten dürfen als Beweise verwertet werden, zum Beispiel in einem Kündigungsprozess. Ist die private Internetnutzung erlaubt, darf der Chef den Browserverlauf auswerten, wenn er den konkreten Verdacht hat, der Angestellte übertreibt es. Im Homeoffice geht das technisch und rechtlich aber nur, wenn du einen Firmenrechner nutzt oder mit deinem privaten Rechner in einem VPN-Netzwerk unterwegs bist.

Keylogger sind verboten

Sollte dein Chef auf die Idee kommen, mittels Keylogger-Software Daten zu erheben, sind diese als Beweismaterial nicht zulässig. Mit der Software lassen sich alle Tastatureingaben protokollieren. Da dies aber massiv in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift, ist eine darauf gestützte Kündigung unwirksam. Dein Chef könnte auf diesem Weg beispielsweise auch an deine privaten Passwörter kommen.

Darf dein Chef erfassen, wann du dich am Rechner einloggst und wann du dich ausloggst? Klare Antwort: Ja! Die Auswertung, wann sich ein Mitarbeiter im Firmennetz an- und abmeldet ist erlaubt und vergleichbar mit dem Einstempeln am Eingang ins Büro.

Wenn dein Chef dir übrigens immer wieder Mails mit kurzen Antwortfristen schickt, dich immer wieder anruft oder gar vor deiner Tür steht, solltest du skeptisch werden. Es könnte sein, dass er dich auf dem Kieker hat und kontrollieren will. Zum Besuch deines Chefs gilt übrigens: Steht er unangemeldet vor deiner Tür, ist das nicht zulässig – selbst dann, wenn eine entsprechende Passage in deinem Arbeitsvertrag steht. Mehr noch: Selbst wenn du mit einem Besuch einverstanden bist, könnten deine Mitbewohner ihn mit Verweis auf das Hausrecht abweisen.

Kinder und Homeoffice: Tipp aus der Praxis

Vor allem Eltern, deren Kinder nicht in die Schule oder Kita gehen können, haben es derzeit schwer, parallel zur Betreuung der Kinder im Homeoffice zu arbeiten. Hier gibt es zunächst die Möglichkeit, zusätzliche Krankentage für das Kind bei der Krankenkasse zu beantragen. Bis zu 20 Tage pro Elternteil oder 40 Tage bei Alleinerziehenden sind dieses Jahr möglich.

Es hilft aber möglicherweise auch, mit dem Chef zu sprechen. Denkbar wäre, dass man sich darauf einigt, die Arbeitszeit zu flexibilisieren, so dass man dann arbeitet, wenn das Kind schläft. Muss man beim Homeschooling helfen, sollte man sich darauf einigen, dass man die dort investierte Zeit nachmittags nachholt. Auch eine Verkürzung der täglichen Arbeitszeit für die kommenden Wochen wäre denkbar. Letztlich sollten auch Chefs ein Interesse daran haben, dass ihre Mitarbeiter Privat- und Arbeitsleben miteinander vereinbaren können und nicht nach 12 Stunden Kinderbetreuung noch 8 Stunden arbeiten müssen.

Letztlich gilt aber: Auch wenn es diese Woche eine Gesetzesänderung im Rahmen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Bezug auf das Homeoffice gibt, kann dein Chef dich nicht zwingen, das Büro zu verlassen. Du hast das Recht, weiter im Büro zu arbeiten. Dein Chef muss aber im Zweifel begründen, warum er dir kein Homeoffice ermöglicht, wenn du lieber zu Hause arbeiten willst.

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