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#Ex-Polizistin bekennt sich im Fall Breonna Taylor schuldig

„Ex-Polizistin bekennt sich im Fall Breonna Taylor schuldig“

Mehr als zwei Jahre nach dem Tod der Afroamerikanerin Breonna Taylor hat sich eine frühere Polizistin in Louisville im amerikanischen Bundesstaat Kentucky vor einem Bundesgericht schuldig bekannt. Sie gab zu, an der Fälschung eines Dokuments beteiligt gewesen zu sein, auf dessen Basis der Durchsuchungsbefehl für Taylors Wohnung erwirkt worden war. Das teilte das US-Justizministerium am Dienstag (Ortszeit) mit. Auch gestand sie, Ermittler bezüglich des Durchsuchungsbefehls belogen zu haben.

Breonna Taylor war im März 2020 in ihrer Wohnung von der Polizei erschossen worden. Der Name der 26 Jahre alten schwarzen Rettungsassistentin wurde ähnlich wie der von George Floyd zu einem Symbol der Bewegung gegen Rassismus und Polizeigewalt.

Früheren Ermittlungen zufolge waren mit einem Durchsuchungsbefehl ausgestattete Polizisten nachts in Taylors Wohnung eingedrungen, nachdem sie auf ihr Klopfen keine Antwort erhielten. In der Wohnung soll Taylors Freund als Erster geschossen und einen der Beamten am Bein verletzt haben. Der Freund gab später an, dass er die Polizisten für Einbrecher gehalten habe. Die Beamten erwiderten das Feuer und trafen die unbewaffnete Breonna Taylor nach offiziellen Angaben mindestens fünf Mal.

Fünf Jahre Haft möglich

US-Medienberichten zufolge hatten sie Taylors Ex-Freund gesucht, der aber nicht anwesend war. Die ehemalige Polizistin gab nun zu, dass die Begründung für den Durchsuchungsbefehl falsch, irreführend und veraltet gewesen sei. Ihr drohen fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 250.000 US-Dollar.

Anfang des Monats war gegen vier frühere und derzeitige Polizisten Anklage auf Bundesebene erhoben worden. Drei Mitglieder der Ermittlungseinheit wurden beschuldigt, durch gefälschte Angaben für den Durchsuchungsbeschluss Taylors Bürgerrechte verletzt und letztlich ihren Tod herbeigeführt zu haben. Dem vierten Angeklagten wurden Bürgerrechtsverstöße vorgeworfen, „da er in seiner beruflichen Eigenschaft als Beamter vorsätzlich verfassungswidrig übermäßige Gewalt angewendet haben soll“.

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