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#Impfen und schimpfen: Welche Rechte haben Geimpfte?

Impfen und schimpfen: Welche Rechte haben Geimpfte?

Seit März 2020 gilt in Deutschland eine Masern-Impfpflicht. Keine Empfehlung, keinen Anreiz, sondern eine Pflicht. Wer ihr nicht nachkommt, kann seine Kinder nicht in die Kita schicken und dort auch nicht als Betreuer arbeiten; außerdem drohen Tausende Euro an Bußgeldern.

Das hielt der deutsche Gesetzgeber für geboten, obwohl es in den vorangegangenen 19 Jahren nur acht Todesfälle durch Masern gegeben hatte und die Quote freiwilliger Impfungen weit über neunzig Prozent lag. Das Bundesverfassungsgericht hatte daran in einer Eilentscheidung nichts auszusetzen.

Seit wenigen Tagen steht nun die Impfung gegen das Coronavirus bereit, das im vergangenen Jahr in Deutschland mehr als 33.000 Menschenleben gekostet hat, doch das Wort „Impfpflicht“ taucht in der Debatte lediglich auf, wenn Politiker eilfertig und parteiübergreifend betonen, dass es eine solche nicht gibt und geben werde – auch dann nicht, wenn erst einmal beliebige Mengen des Impfstoffs zur Verfügung stünden. Im Gegenteil gelte es nun, auch eine „Impfpflicht durch die Hintertür“ zu vermeiden; deshalb dürfe es für Geimpfte keine „Sonderrechte“ geben.

Gemeint sind ihre ganz normalen Grundrechte aus der Zeit vor der Pandemie. Staatliche Vorgaben zur Ansteckungsvermeidung – Kontaktbeschränkung, Ausgangssperre – sollen folglich auch für Menschen weitergelten, die sich ohnehin nicht mehr anstecken können. Und auch im privaten Bereich wird darüber nachgedacht, Differenzierungen zu verbieten, die auf Grundlage des Impfstatus vorgenommen würden.

Oberste Devise scheint der Schutz der Impfgegner zu sein

Die oberste Devise der Regierung besteht darin, so scheint es, die Entscheidung gegen die Impfung unter allen Umständen zu gewährleisten und von allen nachteiligen Konsequenzen abzuschirmen. Schützenhilfe erhält sie dabei von der Datenschutzfraktion, die eben noch eine wirksame Corona-App sabotiert hat und die auch nun wieder mit Verve betont, um was für ein überaus sensibles „Gesundheitsdatum“ es sich beim Impfstatus doch handele.

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer schaut bei einer Impfung im Westpfalz-Klinikum zu.


Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer schaut bei einer Impfung im Westpfalz-Klinikum zu.
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Bild: dpa

Man kann das als Kotau vor einer leider gar nicht mal so kleinen Minderheit verstehen, die von der Querdenkerdemo bis zur Homöopathiepraxis reicht. Man kann freilich auch einwenden, dass die Wahrung des gesellschaftlichen Friedens ein legitimes Ziel politischen Handelns ist – zumal die Immunisierung der allermeisten Menschen momentan ja gar nicht an mangelnder Bereitschaft scheitert, sondern einfach an mangelndem Impfstoff.

Wäre es nicht doppelt unfair, wenn jene, die bereits als Erste in den Genuss des Impfschutzes kommen, obendrein auch noch all die anderen Freiheiten früher zurückerlangten, auf die der Rest des Landes vorerst noch verzichten muss? Das ist zwar ein ziemlich kleinherziger Gedanke, denn dem Ungeimpften geht es ja nicht besser, nur weil der Geimpfte ebenfalls zu Hause hocken muss. Doch die Politik darf in ihre Entscheidungen auch die Gefahr einpreisen, dass immer weniger ungeimpfte Menschen bereit sein könnten, sich noch an die Corona-Regeln zu halten, je mehr ihrer geimpften Mitbürger wieder die Restaurants und Kinosäle bevölkern.

Zugang zu unverzichtbaren Einrichtungen für alle

Klar ist auch, dass zumindest in gewissen Bereichen nicht differenziert werden darf: Apotheken, Ämter, der öffentliche Nahverkehr – das alles sind derart unverzichtbare Einrichtungen, dass der Zugang zu ihnen nicht vom Impfstatus abhängen darf – jedenfalls so lange nicht, bis die Impfung jedem offensteht. Und auch staatliche Auflagen wie Maskenpflicht oder Abstandsgebot behalten ihren Sinn für geimpfte Personen, solange nicht geklärt ist, ob sie womöglich andere anstecken können, ohne selbst am Virus zu erkranken.

Aber was sollte etwa dagegen sprechen, dass ein Kneipier seine Bar nur für geimpfte Gäste öffnet und dann konsequenterweise auch unter Verzicht auf Abstandsgebote? Dass sämtliche Kneipiers dies tun werden, ist schon aus wirtschaftlichen Gründen abwegig, und wenn einige wenige es täten, wäre das dann nicht genau die Art von Angebotsvielfalt, die die Privatautonomie gewährleisten soll?

Was ist mit dem Kreuzfahrtunternehmen, das seinen Betrieb realistischerweise überhaupt erst dann wiederaufnehmen kann, wenn alle Gäste nachweislich geimpft sind? Und was ist mit dem Hotelier, der zu einer Risikogruppe zählt und aus Selbstschutz nur geimpfte Gäste beherbergen will, bis er mit der Impfung an der Reihe ist?

Dass pauschale Alles-oder-nichts-Regelungen der Komplexität des Lebens und den Anforderungen der Verfassung nicht gerecht werden, hat sich bereits bei Einführung der Corona-Beschränkungen gezeigt. Für ihre schrittweise Abschaffung gilt nichts anderes. Das kann die Politik selbst erkennen – oder abwarten, bis die Gerichte es ihr erklären.

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