Allgemeines

#Finanzhilfe für Bars und Kneipen? Senat stellt Zahlung in Aussicht

Finanzhilfe für Bars und Kneipen? Senat stellt Zahlung in Aussicht

Die Kneipen und Bars in Berlin leiden enorm unter der Corona-Pandemie. Zwar dürfen sie wieder öffnen. Doch viele Gäste zögern, Innenplätze zu nutzen. Seit Anfang Oktober gibt es zudem ein Sperrstunde – um 23 Uhr ist Schluss. Den angeschlagenen Betrieben wird nun Finanzhilfe in Aussicht gestellt. Vom Senat könnte es Zuschüsse geben.

Corona und Kneipe – wie geht das zusammen? Bekommen Wirt*innen als Finanzhilfe nun einen Zuschuss? Foto: Imago Images/Gudath
Corona und Kneipe – wie geht das zusammen? Bekommen Wirt*innen als Finanzhilfe nun einen Zuschuss? Foto: Imago Images/Gudath

Offenbar ist ein Programm geplant, dass Wirt*innen einen Zuschuss von 3000 Euro gewähren soll. Darüber berichtet unter anderem die dpa aus einer Schaltkonferenz des Senats, die am Dienstagabend stattgefunden hat.

Corona-Zuschuss für Gastronomie: Nutzung der Finanzhilfe vorgeschrieben

Zur freien Verfügung wäre das Geld für die Gastronom*innen allerdings nicht – es würde, so heißt es, für Mietzahlungen genutzt werden sollen. Gleichzeitig fordert der Senat ein Entgegenkommen von Vermieter*innen.

Die Vermieter*innen trifft anders als fast alle die Krise kaum – denn die Zahlungen sind vertraglich festgehalten, nur eine Insolvenz hätte Auswirkungen auf den Geldfluss.

Bevor der Beschluss offiziell werden soll, wartet der Senat noch den Mittwoch ab – denn die Bundesregierung könnte auch eine Zahlung für betroffenen Betriebe vorsehen.

Die 3000 Euro dürften für die Betriebe, die seit März mit Problemen von Schließung bis Sperrstunde kämpfen zwar helfen – die Probleme aber bei weitem nicht lösen. Betroffen sind 2500 Betriebe.

Corona-Lockdown: Klage der Kneipe „Klo“ auf Entschädigung

Gleichzeitig hat in Berlin ein Rechtsstreit begonnen. Die Kneipe „Das Klo“ hatte gegen das Land Berlin geklagt – gefordert wurde eine Entschädigung für die Zeit im Frühjahr, als Bars und Kneipen konsequent geschlossen bleiben mussten

„Der Kläger hat das Land Berlin dafür mit der vorliegenden Klage auf Zahlung eines Teilbetrages in Höhe von 5.001,00 EUR in Anspruch genommen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landgerichts Berlin. Der Betreiber des „Klos“ an der Leibnizstraße 57 (Charlottenburg) hatte unter anderem angeführt, dass sein Betrieb vor allem Touristen anziehen und keinerlei Einnahmemöglichkeiten mehr gehabt habe.

Klage abgewiesen – „Unternehmensrisiko“

In der ersten Instanz wurde dies nun abgewiesen. Zwar sei es möglich, in besonderen Situationen ein „Sonderopfer“ zu zahlen – also eine Entschädigung während und wegen einer Schließung. Den Lockdown zwischen dem 14. März bzw. 23. März und dem 9. Mai sah das Gericht aber dafür nicht als ausreichenden Grund an. Die entstandenen Nachteile für die Betriebe „würden sich im Bereich eines tragbaren allgemeinen Lebens- und Unternehmerrisikos bewegen.“

Derzeit laufen auch Klagen gegen die Sperrstunde. Wie hart diese Betriebe trifft, berichtet uns eine Mitarbeiterin des Magendoktors. Clubs sind weiterhin dicht, die Clubcommission will nun Schnelltests an der Clubtür.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Allgemeines besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!