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#Für die gute Sache: Habe ich im Job Anspruch auf Freistellung für ein Ehrenamt?

Für die gute Sache: Habe ich im Job Anspruch auf Freistellung für ein Ehrenamt?



Die Mitarbeit im Sportverein oder bei der Freiwilligen Feuerwehr – Ehrenämter gibt es in allen Facetten. Sie machen Freude, kosten aber auch Zeit. Muss die einem der Arbeitgeber zur Verfügung stellen?

Wer sich ehrenamtlich engagiert, setzt sich mit Leib und Seele für andere ein. Eine gute Sache, die Zeit muss man allerdings erstmal haben.

Ehrenämter gehören in die Freizeit – oder haben ehrenamtlich Tätige einen Anspruch darauf, für die Ausübung ihres Amts von der Arbeit freigestellt zu werden? „Hierzu gibt es keine generelle Regelung“, sagt Jürgen Markowski. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). In der Regel werde das Ehrenamt außerhalb der Arbeitszeit ausgeübt.

„Nur wenn es besondere spezialgesetzliche Regelungen gibt, kann ich die ehrenamtliche Tätigkeit auch während meiner Arbeitszeit erbringen“, sagt Markowski. „Der Arbeitgeber muss mich dann freistellen.“ Das gilt zum Beispiel für das Technische Hilfswerk oder die Freiwillige Feuerwehr. Auch eine Betriebsratsmitarbeit zählt als Ehrenamt, das während der bezahlten Arbeitszeit ausgeübt wird.

Viele Unternehmen fördern Ehrenämter

Generell genehmigen muss die Führungskraft ein Ehrenamt nicht. Anwalt Markowski sieht aber ein vermehrtes Interesse bei Arbeitgebern daran, dass sich die Mitarbeiter ehrenamtlich engagieren. „Manche Unternehmen haben dafür dann innerbetriebliche Regelungen.“

Letztlich stünden Firmen im Wettbewerb um Mitarbeiter. „Es ist auch ein Alleinstellungsmerkmal, wenn ich bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten unterstütze und meine Mitarbeiter dafür freistelle“, so Markowski. Manche Unternehmen seien dahingehend großzügig und würden sich damit nach außen als sozial engagierter Arbeitgeber präsentieren.

© dpa-infocom, dpa:210729-99-602911/3 (dpa)

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