Technologie

#Garantie, Gewährleistung, Widerrufsrecht: Unliebsame Weihnachtsgeschenke wieder loswerden

Garantie, Gewährleistung, Widerrufsrecht: Unliebsame Weihnachtsgeschenke wieder loswerden

Sowohl die Garantie, als auch die Gewährleistung und das Widerrufsrecht verfügen über zahlreiche Sonderregeln, die nur wenige kennen. Manche Hersteller und Händler nutzen die Unwissenheit der Käufer schamlos aus. Wir verraten, wie du stets die Oberhand behältst.

Garantie, Gewährleistung und Widerrufsrecht
Garantie, Gewährleistung und Widerrufsrecht: Lass dich nicht täuschenBildquelle: Pixabay / andibreit

Man kann es mögen oder hassen, aber Geschenke sind heutzutage genauso ein Teil von Weihnachten, wie ein geschmückter Weihnachtsbaum und Geplänkel am Esstisch. Leider sind vorwiegend günstigere, technische Geräte oftmals nicht allzu langlebig und schauen sich die Radieschen bereits nach wenigen Wochen oder Monaten von unten an. In diesem Fall hilft natürlich die gesetzliche, zweijährige Garantie, richtig? Falsch! Denn entgegen dem Volksglauben gibt es ein solches Gesetz nicht. Wer beispielsweise bei Samsung außerhalb der ersten zwölf Monate ein Wearable reparieren lassen möchte, muss die anfallenden Kosten selbst tragen. Doch warum ist dem so? Und wie sieht es eigentlich mit der Gewährleistung aus?

Garantie und Gewährleistung – das ist der entscheidende Unterschied

Eine Garantie, unabhängig davon, ob eine Händler- oder Herstellergarantie, wird stets auf freiwilliger Basis gewährt. Theoretisch wäre es also durchaus möglich, dass Hersteller und Händler gar keine Garantie auf Geräte geben. Für den Nutzer würde das einen großen Nachteil bedeuten, allerdings keinen entscheidenden. Denn anders als bei der freiwilligen Garantie ist die Gewährleistung im Gesetz verankert und kann somit nicht umgangen werden.

Der Anspruch auf eine gesetzliche Gewährleistung besteht dabei stets gegenüber dem Händler und nicht gegenüber dem Hersteller. Wenn Apple also abseits seiner zweijährigen Garantie auf die Apple Watch nur eine einjährige Garantie für andere Apple-Produkte wie iPhones gibt, besteht weiterhin ein zweijähriger Gewährleistungs-Anspruch gegenüber dem Verkäufer – beispielsweise Saturn oder Amazon.

Konkret ist der Händler dazu verpflichtet, die Ware zu reparieren oder zu ersetzen, sofern nach kurzer Zeit ein Mangel auftaucht, der nicht selbstverschuldet ist und folglich bereits beim Kauf bestand. Tatsächlich liegt die Wahl der genannten Vorgehensweisen sogar beim Kunden, allerdings kann der Verkäufer ablehnen, sofern eine Reparatur beispielsweise deutlich günstiger ist.

Falls der gleiche Defekt selbst nach zweimaliger Reparatur weiterhin auftritt oder eine vom Käufer gesetzte Frist zur Nacherfüllung überschritten ist, haben Verbraucher die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten oder eine Kaufpreisminderung zu verlangen. Solltest du die erste Variante bevorzugen, musst du die Ware zurückgegeben. Anschließend ist der Händler an der Reihe und muss dir die aufgewendeten Kosten erstatten. Verkäufer haben jedoch so oder so für die möglichen aufkommenden Transport-, Wege-, Arbeits- oder Materialkosten geradezustehen.

Der Haken bei der Gewährleistung

Der oben beschriebene Ablauf klingt zu gut, um wahr zu sein? Realisten und Pessimisten wissen, was das bedeutet: Es ist Zeit für ein „Aber“. In diesem Fall trägt das Aber die Bezeichnung „Beweislastumkehr“ und ist im §477 des BGB festgehalten:

„Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.“
Bürgerliches Gesetzbuch (§ 477)

Das bedeutet, dass zwar grundsätzlich fast immer eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren besteht, der Käufer nach sechs Monaten jedoch unter Umständen beweisen muss, dass der Mangel nicht selbstverschuldet ist. Da dies in der Praxis nur mit einem Gutachten möglich wäre, kann der Händler die Reparatur oder den Umtausch der Ware verweigern. Allerdings machen große Händler nur selten von diesem Recht Gebrauch. Stattdessen reparieren sie meist die Ware, tauschen sie aus oder erstatten den Kaufpreis – aus Kulanz.

Zuvor war im Zusammenhang mit der zweijährigen, gesetzlichen Gewährleistungsfrist von „fast immer“ die Rede. Das liegt zum einen daran, dass manchmal auch eine längere Frist gegeben ist, beispielsweise beim Kauf von Baustoffen. Relevanter für die meisten Nutzer ist allerdings die Regelung bei gebrauchter Ware. Hier sind die Gewährleistungsansprüche nämlich bereits nach einem einzigen Jahr verjährt. Private Verkäufer – beispielsweise bei Ebay-Kleinanzeigen – können zudem darauf hinweisen, dass sie die gesetzliche Gewährleistung gänzlich ausschließen.

Widerrufsrecht – doch keine 14 Tage?

Abseits der Garantie und Gewährleistung hat man doch auch noch die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen? Die Antwort auf diese Frage ist ein klares „Jein“. Bei Offline-Händlern wie Saturn oder Conrad besteht bei einem Kauf im Geschäft grundsätzlich kein gesetzliches Rückgaberecht. Wenn Media Markt gekaufte Ware innerhalb einer zweiwöchigen Frist zurücknimmt, dann geschieht das freiwillig.

Bei Käufen über das World Wide Web sieht die Sache wiederum ganz anders aus. Hier gilt das sogenannte Widerrufsrecht, das Händlern unterm Strich verpflichtend eine 14-tägige Widerrufsfrist auferlegt. Diese beginnt am Tag, der auf den Tag der Warenlieferung folgt. Innerhalb der Widerrufsfrist besteht die Möglichkeit, den Vertrag mittels einer eindeutigen Erklärung zu widerrufen – und zwar ohne Angaben von Gründen.

Allerdings kommt diese Regelung nicht ohne Ausnahmen aus. Wenn es sich bei dem Produkt beispielsweise um einen maßgefertigten Gegenstand oder einen versiegelten Artikel, der nicht geöffnet werden kann, ohne dass du das Verpackungssiegel beschädigst (beispielsweise DVDs), handelt, findet das Recht auf Widerruf keine Anwendung.

Widerruf trotz beschädigter Ware?

Manchmal scheint das Universum gegen Einen zu spielen. Der Vertragsschluss erfolgt, die Lieferung wird zugestellt, das Produkt begutachtet und im Eifer des Gefechts beschädigt. Wie wirkt sich diese Situation auf das Widerrufsrecht aus? Zunächst bleibt der Anspruch auf das gesetzliche Widerrufsrecht weiterhin bestehen. Allerdings wird es um ein weiteres nicht allzu klangvolles Wort ergänzt: Wertersatz. Sofern das Produkt während der Begutachtung an Wert verliert, hat der Verbraucher Wertersatz zu leisten. Das gilt nicht nur bei direkter Beschädigung, sondern bei jeglicher Art von Wertverlust wie der Abnutzung. Du darfst also beispielsweise Kleidungsstücke anprobieren, allerdings nicht tragen.

Die einzelnen Bestimmungen beim Widerrufsrecht unterscheiden sich abhängig vom Verkäufer häufig stark voneinander. Es gelten nämlich nur die Regelungen, über die der Käufer beispielsweise in einer Widerrufsbelehrung unterrichtet wurde. Andernfalls greifen Bestimmungen wie die Wertersatzpflicht nicht. Darüber hinaus beginnt sogar die Widerrufsfrist erst, sobald der Verkäufer dem Verbraucher eine Widerrufsbelehrung zugestellt hat – unabhängig davon, ob in gedruckter oder in elektronischer Form.

Unterm Strich bedeutet das, dass du die Widerrufsbelehrungen / die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Augenschein nehmen solltest, um auf der sicheren Seite zu stehen. Zudem existieren bei besonderen Kaufverträgen wie einem Zeitungs-Abonnement einige Ausnahmeregelungen, über die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf einer gesonderten Seite informiert.

Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen
Widerrufsrecht

Wer trägt die Rücksendekosten?

Der Vertrag wurde innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen und die Ware weist keinerlei Mängel auf, doch was nun? Natürlich muss der Käufer das Produkt zurücksenden, doch wer trägt die Rücksendekosten? Leider gibt es an dieser Stelle keine guten Nachrichten für Verbraucher. Sie tragen die Kosten für die Rücksendung in voller Höhe selbst. Allerdings muss dieser Punkt in der Widerrufsbelehrung beziehungsweise den allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt sein.

Etwas Positives können Verbraucher dem Widerrufsrecht dennoch auch bei der Rücksendung abgewinnen: Wer beim Bestellprozess Versandkosten gezahlt hat (Standardversand), erhält diese zusätzlich zum Kaufpreis ebenfalls zurück. Dafür musst du jedoch sämtliche im Rahmen einer Sendung zugestellten Produkte wieder zurückschicken.

Sollte die Ware auf dem Postweg zurück zum Händler beschädigt werden oder verloren gehen, muss dieser den Kaufpreis dennoch zurückerstatten. Denn der Verkäufer trägt das Risiko während der Rückbeförderung. Um von dieser Regelung Gebrauch zu machen, musst du beim Versenden der Ware jedoch darauf achten, dass du diese ordnungsgemäß verpackt hast. Ansonsten können eventuelle Beschädigungen als selbstverschuldet angesehen werden.


Über unsere Links

Mit diesen Symbolen kennzeichnen wir Affiliate-
beziehungsweise Werbe-Links. Wenn du einen so gekennzeichneten Link oder Button anklickst oder
darüber einkaufst, erhalten wir eine kleine Vergütung vom jeweiligen Website-Betreiber.
Keine Sorge: Auf den Preis des Produkts hat das keine Auswirkung.
Du hilfst uns aber, inside digital weiterhin kostenlos und ohne Bezahlschranke anbieten
zu können. Vielen Dank!

Bildquellen

  • Widerrufsrecht: BMJV
  • Garantie, Gewährleistung und Widerrufsrecht: Lass dich nicht täuschen: Pixabay / andibreit

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Technologie kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!