Nachrichten

#Geldstrafen für Verletzung des Grabfriedens

„Geldstrafen für Verletzung des Grabfriedens“



Die Fähre „Estonia“, die 1994 gesunken ist.

Bild: dpa

Im wiederaufgenommenen Prozess um zwei Dokumentarfilmer, die am Wrack der gesunkenen Fähre „Estonia“ hatten filmen lassen, ist ein neues Urteil gefallen. Laut Gericht haben die Schweden die Grabruhe verletzt.

In einem neu aufgerollten Prozess um Aufnahmen am Wrack der Ostsee-Fähre „Estonia“ sind zwei angeklagte Schweden wegen Verstoßes gegen den Grabfrieden zu Geldstrafen verurteilt worden. Anders als bei einem Freispruch vor gut anderthalb Jahren kam das Bezirksgericht von Göteborg in einem am Montag veröffentlichten Urteil zu dem Schluss, dass der Journalist und der Wrack-Experte doch nach dem schwedischen Estonia-Gesetz verurteilt werden könnten.

Die Strafe wurde auf jeweils 40 Tagessätze à 470 beziehungsweise 560 schwedische Kronen festgelegt – umgerechnet betragen die jeweiligen Gesamtsummen rund 1750 beziehungsweise 2100 Euro. Gegen das Urteil kann in den kommenden drei Wochen Berufung eingelegt werden.

Größte Schiffskatastrophe der europäischen Nachkriegszeit

Die „Estonia“ war im September 1994 mit 989 Menschen an Bord auf dem Weg von Tallinn nach Stockholm vor der finnischen Südküste gesunken. 852 Menschen starben, nur 137 überlebten. Es handelte sich um die größte Schiffskatastrophe der europäischen Nachkriegsgeschichte. Weil viele der Toten nicht geborgen werden konnten, steht das Wrack als Ruhestätte unter Schutz und darf nicht aufgesucht werden.

Die beiden Schweden hatten im September 2019 für eine Dokumentation einen Tauchroboter zur „Estonia“ herabgelassen. Dabei hatten sie unter anderem ein mehrere Meter großes Loch im Schiffsrumpf entdeckt, was letztlich zu neuen Untersuchungen der Behörden geführt hatte.

Das Göteborger Gericht hatte die beiden Männer im Februar 2021 freigesprochen – seine ursprüngliche Auffassung war gewesen, dass das Vorgehen zwar nach schwedischem Gesetz strafbar, eine Verurteilung aber nicht möglich sei, weil sie den Tauchroboter von einem unter deutscher Flagge fahrenden Schiff aus in internationalen Gewässern ins Wasser gelassen hätten. Eine Berufungsinstanz hatte den Fall Anfang 2022 aber an das Gericht zur erneuten Prüfung zurückgegeben.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!