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#GEZ: Schlappe für Rundfunkbeitrag vor Gericht – Das muss erlaubt sein

„GEZ: Schlappe für Rundfunkbeitrag vor Gericht – Das muss erlaubt sein“

Der Rundfunkbeitrag war schon ein großes Streitthema, als er noch als GEZ-Gebühr bezeichnet wurde. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Nun sind zwei Verbraucher vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen und haben die Klage gewonnen.

GEZ: Schlappe für Rundfunkbeitrag vor Gericht - Das muss erlaubt sein
GEZ: Schlappe für Rundfunkbeitrag vor Gericht – Das muss erlaubt seinBildquelle: Francisco Andreotti / Unplash

Am Rundfunkbeitrag kommt kaum jemand vorbei. Zwar will die Politik die Öffentlich-Rechtlichen grundlegend reformieren. Doch das steht auf dem Plan offenbar hinter vielen anderen, wichtigeren Dingen. Und so zahlen heute fast alle Deutschen rund 220 Euro im Jahr oder 18,36 Euro monatlich an die Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio. Der Rundfunkbeitrag, früher bekannt als Gebühreneinzugszentrale oder kurz, GEZ, wird alle drei Monate fällig. Doch was, wenn man kein Konto hat und nicht bezahlen kann? Das Bundesverwaltungsgericht hat nun ein Urteil gefällt.

Schon GEZ ahlt? Das muss erlaubt sein

Viele Kritiker des Rundfunkbeitrags protestieren seit vielen Jahren gegen die Methoden der Rundfunkanstalten. Denn diese lehnen die Zahlung der ehemaligen GEZ-Gebühr in bar strikt ab. Doch mit dieser Art der Zahlung würden die zu dem Rundfunkbeitrag verpflichtet Kritiker den Anstalten zu gerne eins auswischen. Denn: Für den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ erhöht das den Aufwand deutlich und es entstehen zusätzlich Kosten. Erst recht dann, wenn jemand die 18,36 Euro in Cent-Stücken bezahlt. Doch die Ex-GEZ lehnt die Barzahlung ab. Bis jetzt.

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Denn zwei Beitragspflichtige wollten sich damit nicht zufriedengeben und ihren Beitrag, den sie ohnehin zahlen müssen, bar entrichten. Sie reichten Klage gegen den Hessischen Rundfunk ein, die sich über mehrere Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht zog. Nun ist das Urteil gefallen.

Rundfunkbeitrag: Kein Konto, kein Problem

Das Gericht entschied: Eine Verpflichtung zur bargeldlosen Zahlung ohne Ausnahme ist unzulässig. Das heißt: Die Landesrundfunkanstalt darf eine Bargeldzahlung für die GEZ-Gebühr nicht generell ausschließen. Menschen, die kein Girokonto eröffnen können, müssen trotzdem die Möglichkeit haben, den Rundfunkbeitrag ohne zusätzliche Kosten zahlen zu können. Ansonsten, so das Bundesverwaltungsgericht, verstoße die Satzung gegen europäische Regeln und gegen den Gleichheitsgrundsatz.

→ GEZ: Abschaffung der Gebühren in greifbarer Nähe?

„Es bleibt also bei dem Grundsatz, dass der Beitrag bargeldlos zu zahlen ist, nun jedoch mit einer Ausnahme für Menschen, die kein Girokonto eröffnen können“, sagt Laura Ladwig, Rechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Berlin. „Es ist zu erwarten, dass auch andere Landesrundfunkanstalten ihre Satzungen ändern werden.“

Übrigens: Wer künftig vergisst, den Rundfunkbeitrag an die ehemalige GEZ fristgerecht zu zahlen, muss mit Versäumnisgebühren rechnen. In diesem Fall sind ein Prozent des geschuldeten Betrags, mindestens aber 8 Euro zusätzlich, zu bezahlen. Hier haben wir alle Details für dich dazu.

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  • GEZ abschaffen? Sollen Amazon und Netflix zahlen? Das sagen die Parteien zum Rundfunkbeitrag: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
  • GEZ: Schlappe für Rundfunkbeitrag vor Gericht – Das muss erlaubt sein: Francisco Andreotti / Unplash

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