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#Habeck will Kartellrecht gegen Mineralölkonzerne verschärfen

„Habeck will Kartellrecht gegen Mineralölkonzerne verschärfen“

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will die Macht von Mineralölkonzernen beschränken, um Fehlentwicklungen wie aktuell beim Tankrabatt künftig zu verhindern. Dazu möchte er das Kartellrecht verschärfen und dem Bundeskartellamt mehr Befugnisse geben, heißt es in einem Papier, das der F.A.Z. vorliegt.

So soll die Behörde Konzerne in einem Oligopol künftig auch dann zerschlagen können, die Kunden zwar offensichtlich einen Nachteil erleiden, den Unternehmen ein echter Missbrauch ihrer Marktmacht aber nicht nachgewiesen werden kann. Außerdem soll die Abschöpfung der Gewinne erleichtert werden.

Anlass für Habecks Vorstoß ist die heftige Kontroverse, welche die Enttäuschung über den Tankrabatt nach sich gezogen hatte. Seit knapp zwei Wochen gibt es einen Steuerabschlag auf Diesel und Benzin in Höhe von bis zu 35 Cent je Liter – doch die Wirkung ist weitgehend verpufft. Die Preise an der Tankstelle sind kaum gesunken.

Es ist schwer, Ölkonzernen Preisabsprachen nachzuweisen

„Die ersten Datensätze des Bundeskartellamts zum Tankrabatt zeigen, dass die Abstände zwischen Rohöl- und Tankstellenpreisen seit Monatsbeginn stark gestiegen sind“, sagte Habeck dem „Spiegel“, der zuerst über die Pläne berichtete. „Es ist offenkundig das eingetreten, wovor viele Experten gewarnt hatten: Die Mineralölkonzerne streichen den Profit ein, die Verbraucherinnen und Verbraucher merken nichts von der Steuersenkung.“

In der Politik wird deshalb heftig darüber diskutiert, wie die vermuteten „Übergewinne“ der Mineralölkonzerne abgeschöpft werden können. Neben der bisher diskutierten Übergewinnsteuer könnte dies auch durch die von Habeck vorgeschlagene Erweiterung der kartellrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten geschehen. Das Bundeswirtschaftsministerium dämpft dabei die Hoffnungen auf eine schnelle Lösung: Die Verschärfung des Wettbewerbsrechts wirke zwar nicht kurzfristig in der aktuellen Situation, aber es könne dem Staat „die nötige Stärke geben, zukünftig besser einzugreifen“.

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Konkret greifen die Vorschläge an zwei Punkten an: Mit der Änderung des Kartellrechts solle eine Möglichkeit geschaffen werden, unter anderem den Mineralöl- und Tankstellenmarkt zu entflechten. In Deutschland gibt es nur wenige Anbieter, die von hohen Gewinnargen profitieren. In solchen oligopolistischen Märkten könnten sich Nachteile für die Kunden verfestigen, mit der Folge, dass die Preise hoch und die Qualität schlecht sind.

Gleichzeitig ist es schwierig, den Mineralölkonzernen Preisabsprachen nachzuweisen: Die Preise sind so transparent, dass die wenigen Wettbewerber sich gar nicht erst austauschen müssen, um ihre Preise anzupassen. In solch einem Fall ist es nach Ansicht das Bundeswirtschaftsministeriums sinnvoll, wenn das Bundeskartellamt auch schon früher als bisher eingreifen kann.

In einem weiteren Schritt solle das Bundeskartellamt schneller die Gewinne abschöpfen können, dies allerdings nur dann, wenn auch tatsächlich ein Missbrauch der Marktmacht vorliegt. Die Möglichkeit gibt es schon, allerdings sind die Hürden derzeit so hoch, dass es bisher in keinem einzigen Fall angewendet werden konnte.

Eine hohe Hürde liegt darin, dass das Kartellamt immer ein Verschulden des Konzerns nachweisen muss. Dieses Kriterium möchte der Bundeswirtschaftsminister künftig lockern. Konkreter wird das Papier an dieser Stelle nicht. Klar benannt wird jedoch das Ergebnis: „Wer auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher von wettbewerbswidrigem Verhalten profitiert, muss diese Gewinne zurückgeben“, heißt es in dem Papier aus dem Wirtschaftsministerium.

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