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#Hammer-Urteil: Pornhub, Youporn, MyDirtyHobby & xHamster droht Verbot

Hammer-Urteil: Pornhub, Youporn, MyDirtyHobby & xHamster droht Verbot

Für Kinder und Jugendliche könnte es in naher Zukunft deutlich schwieriger werden, auf Pornoportale wie YouPorn und Pornhub zuzugreifen. Die frei zugänglichen Pornos könnten schon bald hinter eine Zugangssperre verschwinden.

Smartphone mit YouPorn Logo vor Pornhub-Webseite auf PC-Monitor
Beliebten Pornoportalen wie YouPorn und Pornhub droht in Deutschland das Aus.Bildquelle: Hayo Lücke / inside digital

Frei zugängliche Pornografie ist im Internet alles andere als schwer zu finden. Und genau das hat schon im Jahr 2020 die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) auf den Plan gerufen. Sie beanstandet, dass verschiedene Pornoportale im Internet gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verstoßen. Eigentlich müsste der Zugang zu diesen Portalen so beschränkt werden, dass nur Erwachsene darauf zugreifen können. Doch genau das passiert nicht – oder nur in unzureichendem Maße. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden: Die Landesanstalt für Medien NRW darf Websites mit Pornos sperren (lassen), wenn der Jugendschutz auf Porno-Webseiten nicht gegeben ist.

Drei Pornoportale in Deutschland nicht mehr zulässig

Um welche Portale es sich im Detail handelt, ist den insgesamt drei Urteilen des VG Düsseldorf (Aktenzeichen 27 L 1414/20, 27 L 1415/20, 27 L 1416/20) nicht zu entnehmen. Verraten wird nur, dass es sich um zwei Anbieter mit Sitz in Zypern handelt, die insgesamt drei Internetseiten betreiben. Spiegel Online berichtet, dass es sich dabei um die Portale Pornhub, Youporn und Mydirtyhobby handeln soll, die von dem luxemburgischen Unternehmen MindGeek respektive dessen Tochterfirmen betrieben werden. So ist MindGeek auf Zypern an der gleichen Adresse heimisch wie die MG Social Ltd, die als Betreiber von Mydirtyhobby auftritt. Die genaue Struktur des Pornoimperiums ist aber so verschachtelt, dass das Firmengeflecht selbst für Experten schwer zu entschlüsseln ist.

Fakt ist: Die drei beanstandeten Porno-Plattformen dürfen in der aktuell bestehenden Form in Deutschland in Zukunft nicht mehr zugänglich sein. Anträge der zypriotischen Gesellschaften auf vorläufigen Rechtsschutz wurden vom VG Düsseldorf abgelehnt. Die Vorschriften des deutschen JMStV seien anwendbar, auch wenn eine Internetseite vom EU-Ausland aus betrieben werde. Das von der zuständigen Landesanstalt für Medien NRW betriebene Verfahren verstoße weder gegen nationales Verfassungsrecht noch gegen Völkerrecht oder das Recht der Europäischen Union, urteilte die 27. Kammer des Gerichts.

Gefahren für Kinder und Jugendliche durch frei zugängliche Pornos

Wichtig ist es den Richtern auch, festzustellen, dass sich die Anbieter nicht auf das sogenannte Herkunftslandprinzip berufen können, wonach für Internetanbieter aus einem EU-Mitgliedsstaat grundsätzlich nur die dortigen Regeln gelten. Es müsse vielmehr das strenge deutsche Jugendmedienschutzrecht Anwendung finden. Und zwar, weil Kindern und Jugendlichen ernste und schwerwiegende Gefahren durch freien Zugang zu pornografischen Inhalten drohten.

Dabei bezieht sich das Gericht auch auf neue Studien. Die besagen, dass viele Eltern ihre Router oder Computer nur unzureichend mit Jugendschutzfiltern ausstatten, um Minderjährigen den Zugang kritischen Inhalten zumindest zu erschweren. Nur ein Viertel der befragten Eltern setze entsprechende Geräte oder Programme ein. Daher sei es nicht zu beanstanden, dass nach deutschen Recht eine reine Kennzeichnung auf jugendgefährdenden Internetseiten nicht ausreiche.

Die Anbieter müssten vielmehr sicherstellen, dass nur Erwachsene Zugang zu solchen Inhalten erhalten. Denkbar sei etwa die Einrichtung eines Systems zur Altersverifikation. Noch sind derartige Schutzmaßnahmen auf den beanstandeten Webseiten nicht zu finden. Dabei wäre es technisch nicht einmal schwierig umzusetzen.

Doch der Grund für den Verzicht ist denkbar einfach. Die Betreiber der Porno-Plattformen wollen möglichst vielen Menschen einen ungehinderten Zugang auf ihre Seiten gewähren, um mit Werbung viel Geld zu verdienen. YouPorn gibt auf seinen Seiten an, pro Tag mehr als 20 Millionen Besucher zu haben. Bei Pornhub sollen es nach eigenen Angaben sogar mehr als 100 Millionen Besucher täglich sein.

Urteile noch nicht rechtskräftig

Gegen sämtliche Beschlüsse des VG Düsseldorf können die Betreiber der beanstandeten Porno-Portale noch Beschwerde einlegen. Darüber müsste dann das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden. Es ist davon auszugehen, dass die Betreiber davon Gebrauch machen. Schon allein, um weitere Zeit zu gewinnen.

Die Landesanstalt für Medien NRW will den Betreibern der Pornoportale laut Spiegel Online eine letzte Chance geben, passende Systeme zur Altersverifikation nachzurüsten. Geschieht das nicht, will sie die größten deutschen Zugangsprovider verpflichten, etwa DNS-Sperren einzurichten. Zeitnah könnte das auch dem Portal xHamster drohen, wo ein juristisches Verfahren dem Vernehmen nach bereits rechtskräftig abgeschlossen ist.

Bildquellen

  • frau-sieht-sich-mann-an-erotik-symbolbild: sakkmesterke/Shutterstock.com
  • Hammer-Urteil: Pornhub, Youporn, MyDirtyHobby & xHamster vor dem Aus: Hayo Lücke / inside digital

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