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#Verfassungsrichter stärken Vattenfall den Rücken

Verfassungsrichter stärken Vattenfall den Rücken

Das Bundesverfassungsgericht hat sich im langjährigen Streit über die Fehler der Bundesregierung beim Atomausstieg vor zehn Jahren abermals auf die Seite des schwedischen Staatskonzerns Vattenfall gestellt. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss mahnten sie Ausgleichszahlungen an Vattenfall an, die die Bundesregierung noch immer nicht effektiv auf den Weg gebracht hat, obwohl die Karlsruher Richter die Verpflichtung dazu schon in einem Grundsatzurteil vor vier Jahren festgestellt hatte. Konkret geht es um Ausgleichzahlungen für die Vattenfall-Kernkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Mülheim-Kärlich.  

Corinna Budras

Hintergrund der aktuellen Auseinandersetzung ist die mangelhafte Umsetzung der 16. Atomgesetz-Novelle aus dem Jahr 2018, die noch gar nicht in Kraft getreten ist. Sie soll die Ausgleichszahlungen regeln. Dabei war ein kompliziertes und zugleich sehr unbestimmten Verfahren vorgesehen, das eine Entschädigung von Vattenfall vom Jahr 2023 an vorsieht, wenn der Atomausstieg vollendet und das letzte Kernkraftwerk vom Netz gegangen ist. Eine konkrete Summe ist darin nicht genannt, denn Vattenfall muss zuvor versuchen, sich die übrig gebliebenen Laufzeiten von der Konkurrenz abkaufen zu lassen. Nach Ansicht von Vattenfall  wählte die Bundesregierung damit auch noch ausgerechnet die Variante, die das Verfassungsgericht in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2016 schon verworfen hatte, weil der Markt nicht funktioniert. 

Der Erste Senat des Gerichts machte in seiner Entscheidung deutlich, dass die geplanten Regelungen noch nicht einmal dazu tauglich wären, eine angemessene Entschädigung zu leisten. Zum einen seien die Voraussetzungen für Entschädigungszahlungen unklar geregelt. Zum anderen könne die bisherige Gesetzes-Novelle zu einer doppelten Kürzung der Ansprüche führen. Schließlich sei die Novelle aber auch wegen formaler Mängel bisher nicht in Kraft getreten. Es fehle an der verbindlichen Genehmigung der Regelung durch die EU-Kommission, so die Begründung. Der Gesetzgeber habe damit seine Pflicht noch nicht erfüllt, bis zum 30. Juni 2018 eine Neuregelung zu schaffen. „Der Gesetzgeber ist daher im Ergebnis weiterhin zur alsbaldigen Neuregelung verpflichtet“, heißt es in dem Beschluss.  

Vattenfall lobte die Entscheidung. „Die Novelle ist den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht einmal im Ansatz gerecht geworden, sondern hat die massiven Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Energieversorgern noch einmal verschärft,“ betonte der Konzern in einer Stellungnahme. Nun müsse es „substantielle Nachbesserungen“. Das Bundesumweltministerium hat auf die Mahnung aus Karlsruhe bisher noch nicht reagiert.  

Die Lage ist für die Bundesregierung heikel, denn zusätzlich zu den Streitigkeiten in Karlsruhe berät in Washington schon seit Jahren auch ein internationales Schiedsgericht über eine Klage von Vattenfall gegen Deutschland. Das Unternehmen fordert dort einen Schadensersatz in Höhe von 5,7 Milliarden Euro inklusive Zinsen.  

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