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#“Ich musste mir immer genau überlegen: Muss ich jetzt wirklich raus?”

“Ich musste mir immer genau überlegen: Muss ich jetzt wirklich raus?”

Lisa musste Treppen krabbelnd überwinden, Atilla suchte zwei Jahre nach einer Wohnung. Beide leben mit einer Behinderung – Vermieterinnen geben ihnen selten eine Chance.

Immer, wenn Lisa Bader ihre Parterre-Wohnung in Kiel verlassen wollte, musste sie fünf Stufen auf dem Po hinunter rutschen. Jeden Morgen, wenn sie ihren Sohn zur Schule brachte. Jeden Nachmittag, wenn sie ihn abholte. Für jeden Einkauf. Für jeden Termin bei der Physiotherapie oder beim Arzt. Und wenn sie dann nach Hause kam, musste sie sich erneut auf den Boden setzen und sich mit den Armen abdrückend, die Beine nachziehend, die Stufen wieder hinauf arbeiten.

Das war nicht nur nervig, sondern auch schmerzhaft. „Ich hatte blaue Flecken am Gesäß und Schmerzen in den Schultern“, sagt die heute 31-jährige Studentin, die seit ihrer Geburt mit dem Ehlers-Danlos-Syndrom (EDS), einer genetischen Erkrankung des Bindegewebes, lebt. „Ich musste mir immer genau überlegen: Muss ich jetzt wirklich raus?“ Ihr zehnjähriger Sohn lebt ebenfalls mit EDS. Zu den Symptomen der beiden zählen unter anderem eine fragile Haut, instabile Gelenke, chronische Gelenk- und Muskelschmerzen sowie eine anhaltende Müdigkeit, Fatigue genannt.

Die Wohnung, die nur über fünf Stufen erreichbar war, war nicht geeignet für die Bedürfnisse der beiden. Und doch war sie damals die einzige Option. „Wir haben monatelang gesucht“, sagt Lisa, „und wir haben einfach nichts gefunden.“ Nichts gefunden, das komplett barrierefrei gewesen wäre. Sie wollte aber unbedingt in eine neue Wohnung.

In Karlsruhe, wo sie vor dem Umzug gewohnt hatte, fühlte sie sich nicht mehr wohl. Die Beziehung, die sie dort geführt hatte, war gescheitert. „Ich hatte wenig Anschluss“, sagt sie. Sie wollte zurück nach Kiel, wo sie zuvor gelebt hatte und wo ein Teil ihrer Familie wohnt. „Ich habe mir gesagt: Okay – dann muss ich halt irgendwie die Stufen hoch krabbeln“, sagt sie.

Vermieter*innen, die Umbaumaßnahmen nicht zustimmen

Doch schon etwa neun Monate nach ihrem Einzug nahmen Lisas Einschränkungen zu. Sie war jetzt dauerhaft auf den Rollstuhl angewiesen. Für Lisa stand fest: „Wenn wir hier jetzt noch länger wohnen, dann muss etwas passieren.“

Sie wandte sich an den Vermieter, ob man im Treppenhaus einen Plattform-Lift anbringen könnte, der Treppen für Rollstuhl-Fahrer*innen überwindbar macht. Doch der Vermieter hätte abgelehnt, sagt Lisa. Und das, obwohl für ihn keine Kosten entstanden wären – die Pflegekasse hätte den Lift finanziert. Die Bewilligung der Kasse hatte Lisa dem Vermieter mitgeschickt. Doch dieser sei der Meinung gewesen, dass so ein Lift zu viel Platz wegnehmen würde. Lisa schickte ihm Prospekte zu, um ihn vom Gegenteil zu überzeugen – schließlich gäbe es Plattform-Lifte, die man hochklappen könne. Doch der Vermieter habe mit immer neuen Argumenten gegen den Lift reagiert. „Die Vermietung wollte den Lift einfach partout nicht“, sagt Lisa.

Ich musste mir immer genau überlegen: Muss ich jetzt wirklich raus?

Lisa Bader

Dass Vermieter*innen Umbaumaßnahmen nicht zustimmen wollen, die Mieter*innen mit Behinderung benötigen, um uneingeschränkt in ihrer Wohnung zu leben oder überhaupt Zugang zu ihr zu haben, kennt auch Agnieszka Witkowska. Sie arbeitet bei der Antidiskriminierungsberatung Alter oder Behinderung in Berlin. Rund ein Fünftel der 155 Beratungsfälle, die die Antidiskriminierungsberatung im Jahr 2019 insgesamt bearbeitet habe, seien zum Thema Wohnen gewesen, berichtet Witkowska. Das sei ein großes Problem, sagt Witkowska. Und zwar nicht nur für Menschen mit Behinderung.

In einem aktuellen Fall berät Witkowska eine 80-jährige Frau, die sich nur noch am Rollator fortbewegen kann. Die Seniorin wohnt zwar in einem Haus, das über einen Aufzug verfügt, dessen Eingang aber nur über einige Stufen erreichbar ist. Um das Haus zu verlassen, ist die Seniorin jedes Mal auf die Hilfe ihrer Tochter angewiesen. Alleine kann sie weder raus noch rein. „Wenn die Tochter auf der Arbeit ist, sitzt die Frau in ihrer Wohnung und guckt aus dem Fenster, wie sich andere frei bewegen können“, erzählt Witkowska: „Durch die paar Stufen vor dem Eingang ist die Frau in die Wohnung eingesperrt.“

Rechtslage? Nicht eindeutig

Witkowska schickte ein Schreiben an den Vermieter, in der sie die eingeschränkte Situation der Mieterin schilderte und darum bat, gemeinsam eine Lösung zu finden, um den Eingang barrierefrei zugänglich zu machen. Vor ein paar Tagen erhielt Witkowska das Antwortschreiben des Vermieters: Auch er lehnt jeglichen Umbau des Eingangs ab.

Wie man weiter vorgehe, müsse mit der Frau nun besprochen werden. Ein klärendes Gespräch zwischen Mieterin und Vermieter könne eine Lösung sein, meint Witkowska: „Bei solchen Terminen begleiten wir die Ratsuchenden natürlich.“ Kommt auch der Klageweg in Betracht? „Wahrscheinlich nicht“, sagt Witkowska.

Die Rechtslage ist nicht eindeutig. Mieter*innen haben Anspruch darauf, von Vermieter*innen Umbaumaßnahmen zur Beseitigung von Barrieren zu verlangen. Im Gesetz heißt es: „Der Mieter kann vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich sind (…).“

Ein wichtiger Paragraph, der die Position behinderter Menschen gegenüber ihren Vermieter*innen stärkt. Eigentlich. Denn weiter heißt es: „Der Vermieter kann seine Zustimmung verweigern, wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes das Interesse des Mieters an einer behindertengerechten Nutzung der Mietsache überwiegt.“ Wann das Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache, wann das Interesse an einer barrierefreien Nutzung überwiegt – das bleibt unklar.

Die Verweigerung von nötigen Umbaumaßnahmen stellt nicht die einzige Herausforderung dar, die Menschen mit Behinderung auf dem Wohnungsmarkt erfahren. Behinderte Menschen würden auch schon während der Suche nach einer passenden Wohnung Diskriminierungserfahrungen machen, sagt Agnieszka Witkowska von der Antidiskriminierungsberatung Alter oder Behinderung. „Viele Vermieter*innen haben gewisse Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderung. Deswegen ist die Wohnungssuche alleine schon eine Herausforderung“, so Witkowska.

Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderung

Atilla Medgyesi, 57, ist seit Geburt gehbehindert. Mittlerweile sitzt er im Rollstuhl. Mit 24 hat der gelernte Medizinlaborant aus Karlsruhe das erste Mal nach einer Wohnung gesucht. Er wollte bei seinen Eltern ausziehen. Zwei Jahre war er auf der Suche. Immer wieder wurde er als Mieter abgelehnt.

Er könne die Wohnung nicht putzen, er sei doch gehbehindert. Diesen Satz habe er unzählige Male gehört, verbunden mit einer mündlichen Absage. Und obwohl Medgyesi den Vermieter*innen jedes Mal erklärt habe, dass er sehr wohl putzen könne, auch mit seiner Gehbehinderung. Das ärgert ihn bis heute. „So eine Unterstellung“, sagt Medgyesi: „Ich finde es schlimm, dass man behinderten Menschen keine Selbstständigkeit zutrauen will.“

Viele Menschen mit Behinderung werden automatisch als erwerbslose Menschen gesehen.

Agnieszka Witkowska

Eine Wohnung fand er erst, als eine Bekannte von ihm umzog. Medyesi half ihr beim Umzug. Beim Renovieren. Beim Reinigen. „Und das hat die Vermieterin gesehen“, sagt Medgyesi. Er bekam die Wohnung. „Vermieter*innen müssen überzeugt werden, dass behinderte Menschen in der Lage sind, sich um die Wohnung zu kümmern“, sagt er.

„Viele Menschen mit Behinderung werden automatisch als erwerbslose Menschen gesehen und dieser Kategorie zugeordnet“, sagt Agnieszka Witkowska. Dementsprechend hätten viele Vermieter*innen Angst, ob der*die Bewerber*in mit Behinderung sich die Wohnung tatsächlich leisten könne, sobald sie von der Behinderung erfahren würden.

Nachdem sich Lisa Bader entschloss, aus der Wohnung, die nur über fünf Stufen erreichbar war, auszuziehen, hatte sie ein telefonisches Bewerbungsgespräch bei einer Wohnungsbaugenossenschaft in Kiel. Im Telefonat mit dem Sachbearbeiter erwähnte Lisa ihre Behinderung. Der Sachbearbeiter hätte geantwortet, dass sie keine Mieter*innen nehmen, die von Sozialhilfe oder Grundsicherung leben. Woraufhin Lisa richtig stellte: „Ich studiere und bekomme Bafög und arbeite auch noch nebenher.“ Es half nichts.

Die Erinnerung an dieses Telefonat macht Lisa immer noch wütend. Denn der Sachbearbeiter fing an zu spekulieren. Was denn passieren, wenn sie das Studium abbrechen müsse. Was sei denn dann? Oder wenn sie nach dem Studium keine Arbeit fände? Dinge, die jedem*r passieren könnten, die aber bei behinderten Menschen besonders angenommen würden, ärgert sich Lisa. Sie bekam die Wohnung erst, als sie anbot, dass ihre Mutter bürgen könne.

Barrierefreies Wohnen als Zukunftsmodell

In Deutschland gibt es zu wenige barrierefreie Wohnungen. In einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes heißt es, dass nur zwei Prozent der Wohnungen „alle Merkmale eines barrierearmen Wohnens“ erfüllen würden – das heißt, genügend Raum in Küche und Bad, ausreichend breite Wohnungs- und Raumtüren sowie Flure, einen ebenerdigen Einstieg zur Dusche und keine Stufen und Schwellen hätten. Zwei Prozent barrierefreie Wohnungen: Diese Zahl entspricht bei weitem nicht dem Bedarf nach barrierefreiem Wohnraum. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes leben etwa 7,9 Millionen Menschen in Deutschland, also 9,5 Prozent der gesamten Bevölkerung, mit einer Behinderung. 58 Prozent dieser Menschen haben eine körperliche Behinderung und sind somit ganz besonders auf barrierefreie Wohnungen angewiesen.

Wir leben in einer Gesellschaft, die immer älter wird.

Agnieszka Witkowska

„Es sollte gesetzlich festgelegt werden, dass Neubauten grundsätzlich barrierefrei sein müssen“, fordert Atilla Medgyesi. „Das ist leider noch nicht der Fall.“ In der Musterbauordnung, die die jeweiligen Bundesländer dann konkret in ihren Landesbauordnungen ausformulieren, gibt es zwar den Paragraphen §50 „Barrierefreies Bauen“. Doch nach diesem müssen lediglich zwei Wohnungen eines Neubaus mit mehr als zwei Wohnungen barrierefrei sein. Eine Zahl, die Agnieszka Witkowska von der Berliner Antidiskriminierungsberatung Alter oder Behinderung, für zu gering angesetzt hält. „Auch Menschen, die keine Behinderung haben, freuen sich über eine barrierefreie Wohnung“, sagt Witkowska. Sie fügt hinzu: „Wir leben in einer Gesellschaft, die immer älter wird.“ Barrierefrei zu bauen sei also zukunftsorientiert.

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