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#Impfzertifikat soll nach neun Monaten Gültigkeit verlieren

Impfzertifikat soll nach neun Monaten Gültigkeit verlieren

Die EU-Kommission hat am Donnerstag neue Regeln für das Reisen in der Europäischen Union während der Pandemie vorgeschlagen. Nicht mehr das Infektionsgeschehen im Herkunfts- oder Zielland soll maßgeblich sein, sondern der Besitz eines gültigen Covid-Zertifikats für Geimpfte, Genesene und Getestete. Da der Impfschutz nachlässt, sollen Geimpfte spätestens neun Monate nach dem Abschluss ihrer ersten Impfserie eine Auffrischung bekommen, damit ihr Zertifikat gültig bleibt.

Thomas Gutschker

Politischer Korrespondent für die Europäische Union, die Nato und die Benelux-Länder mit Sitz in Brüssel.

Diese neue Regelung soll als politisch, aber nicht rechtlich verbindliche Empfehlung des Rats der Mitgliedstaaten ab 10. Januar in Kraft treten. Daran angelehnt ändern sich ab März auch die Regeln für Einreisen aus Drittländern. Für Kinder gelten Sonderbestimmungen.

Justizkommissar Didier Reynders begründete den Übergang zu einem „personenzentrierten Ansatz“ mit dem Erfolg des im Sommer eingeführten digitalen Covid-Zertifikats. Mittlerweile hätten sich 51 Staaten dem von der EU entwickelten System angeschlossen, es sei der „globale Standard“ geworden und zugleich die Referenz für Zugangsregelungen in den Mitgliedstaaten.

Die bisherigen Reiseregeln stammen noch aus der Zeit vor Einführung des Zertifikats. Tatsächlich vollzieht die Kommission mit dem Vorschlag aber nur die Entwicklung in den Mitgliedstaaten nach. Wer den Nachweis auf seinem Mobiltelefon vorzeigt, kann sich schon jetzt nahezu unbeschränkt im Schengenraum bewegen.

Regelung für Booster-Impfung schwach begründet

Die Kommission hält trotz der vierten Welle der Pandemie und der explosionsartig steigenden Infektionszahlen in vielen Ländern an der 3-G-Regel fest. Grundsätzlich sollen sich auch Personen frei bewegen dürfen, die nur einen negativen Test vorweisen können. Allerdings darf ihnen Quarantäne auferlegt werden, wenn sie aus Hochrisikogebieten kommen oder dorthin reisen. Die bisherigen Karten, die das Risiko farblich abgestuft anzeigen, verschwinden also nicht. Sie sollen aber nicht nur das Infektionsgeschehen widerspiegeln, sondern auch die jeweilige Impfquote.

Auf schwieriges Terrain begibt sich die Kommission beim Boostern. Einige Mitgliedstaaten haben damit schon begonnen und eigene Regeln festgelegt. So gab Frankreich am Donnerstag bekannt, dass nun alle Erwachsenen eine Auffrischung bekämen, und zwar schon fünf Monate nach der letzten Impfung. Sie haben dafür zwei Monate Zeit; denn ohne Auffrischung verfällt das Impfzertifikat nach insgesamt sieben Monaten. Reynders wertete das als Beleg dafür, dass eine einheitliche EU-Regelung nötig sei.

Allerdings ist die von ihm vorgeschlagene Frist von neun Monaten schwach begründet. Wissenschaftliche Studien, auf die auch er sich berief, zeigen, dass die Schutzwirkung schon in den ersten sechs Monaten stark nachlässt. Beim Impfstoff von AstraZeneca erlischt sie womöglich sogar nach nur vier Monaten. Reynders verwies hingegen darauf, dass man drei weitere Monate „Vorlaufzeit“ benötige, damit alle Staaten ein Booster-Programm vorbereiten könnten.

Auch Einreisen aus Drittländern, die nicht dringend erforderlich sind, orientieren sich bisher am Infektionsgeschehen. Staaten, die als hinreichend sicher gelten, werden auf eine „Positivliste“ gesetzt; derzeit sind es 19. Künftig soll auch hier der Impfschutz des Reisenden im Zentrum stehen. Das betrifft Genesene und Geimpfte und wird zum Beispiel touristische Einreisen aus den Vereinigten Staaten und Israel erheblich erleichtern.

Wer mit einem russischen oder chinesischen Vakzin geimpft ist, benötigt zusätzlich einen PCR-Test. Anders als im Schengenraum reicht ein negativer Test allein nur für Kinder aus, nicht aber für Erwachsene.

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