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#Car-Sharing, E-Scooter und Co.: Bedeutet dieses Gesetz das Aus?

Car-Sharing, E-Scooter und Co.: Bedeutet dieses Gesetz das Aus?

Sharing-Dienste werden von vielen Menschen mit Kusshand angenommen – vor allem in Städten. Doch ein neues Straßengesetz könnte Car-Sharing, E-Scooter und Sharing-Fahrräder in Zukunft stark beschränken.

E-Scooter von Bird, Circ und Tier vor einer bunten Wand in Köln
E-Scooter von Bird, Circ und TierBildquelle: Blasius Kawalkowski

Es sticht vor allem bei E-Scootern und geliehenen Fahrrädern ins Auge: Die Fahrzeuge stehen an allen Ecken und überall auf Straße wie Bürgersteigen verteilt im Weg. Nutzer kümmern sich nur wenig darum, ob sie andere Passanten behindern oder nicht. Auch Autos von Car-Sharing-Diensten stehen im Prinzip wahllos in Parklücken und nehmen womöglich Anwohnern Parkplätze weg. Die Flexibilität macht für Nutzer den Reiz aus, für die Stadt Berlin ist es ein Dorn im Auge. Deswegen soll ein neues Gesetz auf den Weg gebracht werden, das Sharing-Dienste per se stärker einschränkt.

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Sharing-Dienste sorgen für Ärger

Wie der Tagesspiegel berichtet, will Berlin die Sharing-Dienste durch das neue Straßengesetz als Sondernutzung anerkennen. Dadurch müssen Car-Sharing- und Leihrad-Anbieter sowie E-Scooter-Dienste ein Vergabeverfahren passieren. Damit soll in Zukunft die Stadt regeln, welche Anbieter im Allgemeinen und wie viele Fahrzeuge pro Unternehmen im Speziellen auf Berliner Straßen zu finden sind. Das bedeutet, dass im Vergleich deutlich weniger Fahrzeuge pro Anbieter auf den Straßen fahren könnten als bislang.

Laut Entwurf soll bei einem Verstoß seitens der Anbieter eine saftige Strafe drohen: nämlich der Entzug der Fahrerlaubnis. Zusätzlich plant der Berliner Senat eine Nutzungsgebühr pro Fahrzeug ab Juni 2023. Die Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) argumentiert: „Sharing-Angebote sind ein wichtiger Teil der Mobilitätswende. Damit sie ihre positiven Wirkungen voll entfalten können, brauchen wir aber eine Möglichkeit, unerwünschte Entwicklungen zu verhindern. Dieser Gesetzesentwurf markiert daher einen Schritt für eine stadtverträgliche Ausgestaltung.“

Berlin ist nicht die erste Stadt, in der Sharing-Angebote als Sondernutzung gelten. Auch in Düsseldorf entschied man im vergangenen Jahr, dass gewerbliche E-Scooter unter die Sondernutzung fallen. Dementsprechend könnten Fälle wie Düsseldorf und Berlin auch als Vorbild für weitere Städte in Deutschland gelten. Weitere Beispiele für die Reglementierung gibt es aktuell jedoch nicht.

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Sharing-Anbieter wehren sich – Pläne sollen gesetzeswidrig sein

Anbieter von Sharing-Diensten wehren sich indes heftig gegen die Pläne des Berliner Senats und haben ein Gutachten in Auftrag gegeben. Demzufolge soll der Gesetzesentwurf rechtswidrig sein. Vor allem in puncto Car-Sharing sieht das Gutachten Verfassungswidrigkeiten. „Eine vom Bundesrecht abweichende Sondernutzung für Free Floating Carsharing wäre wohl rechtlich nicht zu halten“, zitiert der Tagesspiegel den Sprecher für den Bereich Carsharing der Plattform Shared Mobility (PSM), Michael Fischer. „Das Straßengesetz kommt einer Verhinderungsregelung gleich. Es geht darum, die Angebote klein zu regulieren.“ Darüber hinaus käme der Gesetzesentwurf einem Eingriff in die Berufsfreiheit gleich. Der Berliner Senat würde Existenzen vernichten.

Stattdessen machen die hinter PSM versammelten Sharing-Anbieter ihrerseits ein Angebot und wollen 25 Prozent ihrer Fahrzeugflotten selbstständig regulieren und außerdem des S-Bahnrings anbieten. Außerdem sollten Räder oder E-Scooter, die Gehwege behindern, innerhalb von 24 Stunden durch die Anbieter entfernt werden.

Wie sich Berlin und die Sharing-Dienste einigen, ist noch offen. Der Berliner Senat will nun das Gutachten prüfen, so der Tagesspiegel.

Bildquellen

  • Ride Pooling Symbolbild: CleverShuttle
  • E-Scooter von Bird, Circ und Tier: Michael Büttner

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