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#Internetkriminalität: Cybertrading-Zwischenbilanz: Rund 250 Millionen Euro Schaden

„Internetkriminalität: Cybertrading-Zwischenbilanz: Rund 250 Millionen Euro Schaden“




Gefälschte Angebote auf Onlineplattformen locken mit gigantischen Gewinnen – und bringen die Opfer um ihr Geld. Diese Betrugsmasche wird seit 2019 bei der „Zentralstelle Cybercrime Bayern“ gebündelt bearbeitet. Nun gibt es eine erste Zwischenbilanz.

Betrüger haben mit gefälschten Angeboten auf Onlineplattformen seit 2017 in Bayern einen Schaden von mindestens 250 Millionen Euro verursacht. In ganz Deutschland dürften die jährlichen Verluste durch illegales Cybertrading im Milliardenbereich liegen, sagte der Bamberger Staatsanwalt Nino Goldbeck am Mittwoch in München. Dem Justizministerium zufolge wurden im Freistaat bislang mehr als 900 Onlineplattformen wegen Betruges angezeigt – und täglich würden es mehr.

Beim illegalen Cybertrading locken nach Angaben Goldbecks professionell gestaltete Plattformen mit hohen Gewinnen. Dabei werde etwa mit Bannerwerbung oder virtuellen Konten der Eindruck erweckt, dass sich die Investitionen der Kunden lohnten. Doch stattdessen sei nach drei bis fünf Monaten das gesamte investierte Geld verloren.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) riet Anlegern, im hochspekulativen Investment-Bereich genau hinzuschauen, wem sie ihr Geld anvertrauen. „Wenn der versprochene Gewinn zu hoch ist, um wahr zu sein, dann stimmt meistens etwas nicht“, sagte der Minister. „Die Täter sind immer professioneller und auch psychologisch geschult.“ Sie seien oft der Organisierten Kriminalität zuzurechnen, arbeiteten häufig aus mehreren Staaten gleichzeitig und seien gut vernetzt.

Seit drei Jahren bündelt die „Zentralstelle Cybercrime Bayern“ bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg diese Fälle. Seitdem sei es zu mehr als 80 Festnahmen im In- und Ausland gekommen, zudem habe es zehn Verurteilungen gegeben. Weitere Verfahren seien noch nicht abgeschlossen.

Bei ihren Ermittlungen arbeitet das ZCB nach Angaben Goldbecks mit internationalen Partnern zusammen, um Ermittlungen zu fördern und abzustimmen. Dabei sei ein vereinfachter Austausch von Erkenntnissen und Beweismitteln nötig. Gemeinsame Ermittlungsgruppen gibt es beispielsweise mit Spanien, Italien, Schweden und Albanien.

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