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#Achtung: Darum musst du Ostern dringend deinen Gaszähler ablesen

Am 31. März 2024 läuft die vergünstigte Umsatzsteuer für Gas und Fernwärme aus. Danach steigen die Preise entsprechend wieder an. Eine fehlerhafte Schätzung durch den Energieversorger kann Mehrkosten für Verbraucher bedeuten, so warnt die Verbraucherzentrale Brandenburg.

Achtung - Darum musst du Ostern dringend deinen Gaszähler ablesen
Achtung – Darum musst du Ostern dringend deinen Gaszähler ablesenBildquelle: Foto von Arthur Lambillotte auf Unsplash

Liegen zum 31. März 2024 keinerlei konkrete Zählerstände beim Energieversorger vor, sind diese berechtigt, ihn in ihrer Jahresabrechnung über die Zeiträume zu schätzen. In diesem Jahr hat das jedoch besondere Auswirkungen, da unterschiedliche Steuersätze für deinen Verbrauch gelten. Wendet dein Energieversorger nun den erhöhten Steuersatz auf einen Teil deines Gas– oder Fernwärmeverbrauchs an, der gar nicht in diesem Zeitraum lag, entstehen dir unnötige Mehrkosten. Das gilt insbesondere, da die vergangenen kalten Monate im Durchschnitt einen höheren Verbrauch aufweisen als andere Zeiten des Jahres. Januar und Dezember gelten als die Monate mit dem höchsten Gas- und Ölverbrauch.

Zählerstände zum 31. März ablesen und melden

Die einfachste Möglichkeit überflüssige Mehrkosten zu vermeiden, liegt darin, deinen exakten Zählerstand zum 31. März 2024 abzulesen. Am sichersten ist es, wenn du dabei nicht nur deinen Zählerstand notierst, sondern ihn selbst mit einem Foto mit Datum und Uhrzeit für deine Unterlagen festhältst. In den meisten Fällen sollte dein Energieversorger deinen Zählerstand jedoch ohne Nachfragen akzeptieren. Einzig bei einer großen Abweichung zu deinem üblichen Verbrauch in den letzten Jahren könnten eventuelle Nachfragen auftreten. Die meisten Energieversorger bieten ein Online-Portal an, über das Kunden ihre Zählerstände unkompliziert melden können. So musst du am Ostersonntag nur wenige Klicks investieren, um die Mehrkosten abzufangen.

Die Gelegenheit ist zudem günstig, um den eigenen Versorgungsvertrag genau zu überprüfen. Dabei sollte das Augenmerk darauf gelegt werden, wie viel du aktuell für einen Vertrag zahlst und welche Kündigungsfristen für dich gelten. Die Umsatzsteuererhöhung allein gilt leider nicht als Preiserhöhung deines Vertrages und berechtigt dich somit nicht zur Kündigung. Anders sieht es hingegen aus, wenn dich dein Anbieter bereits über weitere Preiserhöhungen informiert hat. In diesem Fall kannst du von einem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen.

Vertragswechsel kann sich lohnen – zumindest für Gaskunden

Fernwärmekunden haben selten die Gelegenheit, zu einem weiteren Anbieter zu wechseln und sind somit auf einen Energieversorger angewiesen. Bei Fernwärme kommt es zu großen, regionalen Kostenunterschieden. Im Schnitt liegen die Kosten pro Kilowattstunde jedoch zwischen 14 und 16 Cent. Gerade in Gebieten, in denen der Preis für die Fernwärme besonders hoch ausfällt, ist das Einsparpotenzial mit einer tagesaktuellen Ablesung deines Zählers groß. In Regionen, in denen Kunden Höchstpreise von bis zu 800 Euro monatlich zahlen, wären das bis zu 89 Euro Preisunterschied pro Monat. Wer jedoch mit Gas heizt, hat hier flexiblere Möglichkeiten. In den vergangenen Monaten sind die Neukundenpreise für Gastarife gesunken. Aktuell kostet dich als Neukunde dein Gas durchschnittlich 6,7 Cent pro Kilowattstunde. Im Januar lag der Durchschnittspreis noch bei 8,3 Cent pro Kilowattstunde. Januar 2023 war der Preis mit rund 16,1 Cent noch mehr als doppelt so hoch wie heute.

Ein Wechsel zu einem neuen Anbieter lohnt sich darum besonders. Möchtest du zukünftig stetig von günstigen Preisen für Strom- und Gasanbieter profitieren, können wir dir den kostenlosen Wechselservice unseres Partners remind.me empfehlen. Dort kümmern sich Experten um deine Energieverträge und sorgen dafür, dass du stets in dem für dich günstigsten Tarif bist. Bevorzugst du deinen Vertrag selbst auszusuchen, eignen sich Onlinevergleichsportale wie Verivox dafür, verschiedene Konditionen gegenüberzustellen. Ganz gleich, ob du dich zu einem Anbieterwechsel entscheidest oder nicht. In jedem Fall solltest du zur Absicherung für deine diesjährige Jahresabrechnung deinen Zählerstand zum 31. März 2024 dokumentieren, um kein Geld zu verschenken.

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