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#Justizminister Buschmann hält Maskenpflicht wieder für möglich

„Justizminister Buschmann hält Maskenpflicht wieder für möglich“

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) schließt nicht aus, dass mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wieder eine weitreichende Maskenpflicht in Deutschland eingeführt wird. „Wir werden vermutlich noch im Laufe dieses Monats ein Konzept vorlegen. Da wird die Maske sicher eine Rolle spielen“, sagte Buschmann im Gespräch mit „Welt am Sonntag“ laut Vorabbericht. Sein Prinzip heiße „lageangepasstes Verhalten: Sinkt die Gefahr, dann muss man die Maßnahmen zurücknehmen. Steigt die Gefahr, dann muss man ihr angemessen begegnen.“ Die medizinische Maske habe jedenfalls „ein sehr gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis“ aufgewiesen.

Möglichen neuen Lockdowns erteilte Buschmann eine klare Absage. „Nach allem, was wir wissen, sind Lockdowns, Schulschließungen und Ausgangssperren heute nicht mehr verhältnismäßig.“ Solche Maßnahmen könne man, wenn überhaupt, nur in der Frühphase einer Pandemie ergreifen.

In seinem Bericht zu den Corona-Maßnahmen hatte ein Sachverständigenausschuss, dem auch der Bonner Virologe Hendrik Streeck angehört, am Freitag scharfe Kritik an der Datenlage und dem Zustandekommen von Grundrechtseinschränkungen geübt. Einzelne Maßnahmen konnten die Sachverständigen nach eigenen Angaben aufgrund der schlechten Datenlage nicht bewerten – mit einer Ausnahme: Maskentragen in Innenräumen wurde als nützlich bewertet, um das Infektionsgeschehen zu reduzieren. Bemerkenswert ist indes, dass ebenfalls im Unklaren blieb, ob eine FFP-2-Maske im Vergleich mit chirurgischen Masken besser schütze. „Eine generelle Empfehlung zum Tragen von FFP-2-Masken ist aus den bisherigen Daten nicht ableitbar“, heißt es in dem Bericht.

Was die 2-G-Regeln und Schulschließungen angeht, so traf das Gremium keine klaren Aussagen. Ihr Nutzen sei abhängig von vorherrschenden Virusvarianten, zudem verpuffe der Ansteckungsschutz durch Impfungen mit der Zeit wieder. Schwierig sei die Bewertung der Maßnahmen auch, weil diese zu Beginn der Pandemie in Paketen eingeführt und nun nicht mehr auseinanderdividiert werden könnten. Justizminister Buschmann kündigte nun an, die Datenlage unverzüglich verbessern zu wollen.

Erst im Juni hatte sich Buschmann im Gespräch mit der Tageszeitung „Rheinische Post“ noch skeptisch zu einer Wiedereinführung der Maskenpflicht geäußert. Der Justizminister hielt ihren Nutzen zu diesem Zeitpunkt offenbar noch nicht für wissenschaftlich erwiesen. „Will der Staat Masken vorschreiben, etwa in Innenräumen, muss das evidenzbasiert und verhältnismäßig sein“, sagte er vergangenen Monat. Ob das der Fall sei, wisse man erst, wenn alle Gutachten vorlägen.

Einschlägige Studien hatten schon lange im Vorfeld den Nutzen medizinischer Masken belegt. Im Oktober letzten Jahres kam etwa eine amerikanische Studie zu einem entsprechenden Befund. Ende 2021 bestätigten auch Forscher der Universität Göttingen den großen Nutzen medizinischer Masken.

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