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#Karlsruhe verhandelt über Neutralitätspflicht der Kanzlerin

Karlsruhe verhandelt über Neutralitätspflicht der Kanzlerin

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 21. Juli in Karlsruhe darüber, wie neutral sich Regierungsmitglieder äußern müssen. Es geht um zwei Klagen der AfD, die sich gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Bundesregierung richten, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die AfD findet, dass Merkel mit einer Aussage zur Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum thüringischen Ministerpräsidenten im Februar 2020 ihre Pflicht zur Neutralität im politischen Meinungskampf verletzt habe. (Az. 2 BvE 4/20 und 2 BvE 5/20)

Kemmerich hatte sich am 5. Februar 2020 überraschend mit Unterstützung von CDU und AfD in Erfurt zum Ministerpräsidenten wählen lassen. Dies löste bundesweit eine Welle der Empörung aus. Der FDP-Politiker trat schon am 8. Februar zurück. Zuvor, am 6. Februar, hatte Merkel in Südafrika im Rahmen eines Staatsempfangs gesagt: „Die Wahl dieses Ministerpräsidenten war ein einzigartiger Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen.“

Der Vorgang sei „unverzeihlich“, das Ergebnis müsse rückgängig gemacht werden. „Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.“ Die CDU dürfe sich nicht an einer Regierung unter Kemmerich beteiligen. Es ist untypisch, dass sich die Kanzlerin auf Auslandsreisen zur Innenpolitik äußert.

Aus Sicht der AfD haben die Kanzlerin und die Bundesregierung ihre Pflicht zur Neutralität im politischen Meinungskampf und damit das Recht der AfD auf Chancengleichheit der politischen Parteien verletzt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Sie hätten durch die Äußerung und deren Veröffentlichungen in unzulässiger Weise Amtsautorität beziehungsweise staatliche Ressourcen für eine „negative Qualifizierung“ der AfD in Anspruch genommen.

Mike Mohring (CDU, rechts) gratuliert Thomas Kemmerich (FDP) am 5. Februar 2020 zur Wahl zum Ministerpräsidenten von Thüringen


Mike Mohring (CDU, rechts) gratuliert Thomas Kemmerich (FDP) am 5. Februar 2020 zur Wahl zum Ministerpräsidenten von Thüringen
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Bild: AFP

Die Gegenseite ist der Mitteilung zufolge der Auffassung, dass weder die Äußerung noch ihre Veröffentlichungen verfassungsrechtlich zu beanstanden seien. Merkel habe sich nicht in amtlicher Funktion geäußert, sondern als Parteipolitikerin. Zudem habe sie sich ausschließlich an die CDU gewandt. Die AfD sei also lediglich mittelbar betroffen. Das Statement sei dann aus „Gründen der Gesamtdokumentation“ des Staatsempfangs veröffentlicht worden.

Der Landtag in Thüringen hatte Kemmerich am 5. Februar vergangenen Jahres im dritten Wahlgang mit 45 von 90 Stimmen gewählt. Es gab 44 Stimmen für Amtsinhaber Bodo Ramelow (Linke), keine für den AfD-Kandidaten Christoph Kindervater sowie eine Enthaltung. Kemmerich war nach bundesweiter Kritik wenige Tage später zurückgetreten und führte ohne Regierung bis März die Geschäfte.

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