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#Kein Fehlverhalten festgestellt: Der gute Göring sei „angemessen“ produziert worden

„Kein Fehlverhalten festgestellt: Der gute Göring sei „angemessen“ produziert worden“

Der NDR hat die Ergebnisse seiner Sonderprüfung für die Doku von 2016 vorgestellt. Zuvor stand der Vorwurf im Raum, Ex-rbb-Intendantin Patricia Schlesinger hätte bei der Vergabe ihren Ehemann bevorzugt, der als Co-Autor an dem Projekt mitwirkte.

Im Januar 2016 strahlte Das Erste im Anschluss an den «Tatort: Rebecca» die Dokumentation «Der gute Göring» aus, die sich um Albert Göring, den Bruder von Adolf Hitlers rechter Hand Hermann Göring, dreht und damals von knapp vier Millionen Menschen gesehen wurde. Zuletzt stand die Doku, die von NDR und BR produziert wurde, erneut im Fokus der Öffentlichkeit, da hinter den Kulissen Unstimmigkeiten im Zuge des Skandals um die ehemalige rbb-Intendantin Patricia Schlesinger zu Tage getragen wurden. Der erhobene Vorwurf lautete „Bevorzugung von Angehörigen bei der Vergabe von Aufträgen“. Hintergrund ist die Beteiligung des Ehemannes von Frau Schlesinger, Gerhard Spörl, als Co-Autor des Doku-Dramas.

Der NDR gab deshalb eine Sonderprüfung zur Produktion in Auftrag, die von NDR-Justiziar Dr. Michael Kühn geleitet wurde und nun ein Ergebnis geliefert hat. Darin heißt es, dass „die beteiligten Kolleginnen und Kollegen aus Produktion und Redaktion angemessen gehandelt und gearbeitet“ hätten. Die einschlägigen Compliance-Regeln des NDR seien eingehalten worden, Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten haben sich im Rahmen der Prüfung nicht ergeben. Auch die extern angerufene Anti-Korruptionsbeauftragte des NDR erkenne nach eingehender Prüfung kein vorwerfbares Verhalten. Den beteiligten Personen sei von Anfang an bewusst gewesen, dass in der Verbindung von Frau Schlesinger als Hauptabteilungsleiterin und Herrn Spörl als Co-Autor des Projektes im NDR geltende Compliance Regeln und -Bereiche berührt werden würden. In Kenntnis dieser Regeln und auch, um Interessenskonflikte von Beginn an zu vermeiden, wiesen die Beteiligten auf die persönliche Verbindung zwischen Herrn Spörl und Frau Schlesinger hin. Sowohl der Programmdirektor als auch der damalige Intendant waren darüber informiert und erteilten unter der Maßgabe der Einhaltung der Anti-Korruptionsregeln ihre Zustimmung zur Realisation, insbesondere in Kenntnis der großen Qualität des Stoffes, so der Abschlussbericht weiter.

Das Projekt sei in der Folge zur Vermeidung von Interessenskonflikten aus dem Verantwortungsbereich von Patricia Schlesinger in einen anderen Programmbereich verlagert worden. Frau Schlesinger war notwendigerweise über die Produktionsschritte informiert und im Genehmigungsweg eingebunden, sie habe aber weder Verhandlungen geführt noch konnte sie inhaltliche oder finanzielle Entscheidungen treffen. Gerhard Spörl verfügte aufgrund seiner Recherchen zu dem Thema als Co-Autor des Projektes über die für das Projekt nicht zu ersetzende Expertise. Seine vertraglich mit der Firma Vincent TV, die die Produktion verantwortete, vereinbarte Leistung als Drehbuchautor hat er voll erbracht und wurde von der Produktionsfirma honoriert. Das Honorar sei branchenüblich und angemessen gewesen, heißt es im Abschlussbericht des NDR.

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