Nachrichten

#KfW-Förderung kann ab Dienstag wieder beantragt werden

KfW-Förderung kann ab Dienstag wieder beantragt werden



Frisch gebaute Wohnungen, die mit Erdwärme und Sonnenenergie versorgt werden, in der Mainzer Neustadt

Bild: dpa

Die Bedingungen für die Förderung sollen dabei „unverändert“ bleiben, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Es hatte harsche Kritik einstecken müssen, weil die Förderung im Januar überraschend eingestellt worden war.

Die KfW-Förderung für die energieeffiziente Sanierung von Gebäuden kann ab dem morgigen Dienstag wieder beantragt werden: Vom 22. Februar an könnten wieder neue Anträge bei der KfW gestellt werden, teilte das Ministerium von Robert Habeck (Grüne) am Montag mit. Die Sanierungsförderung war im Zuge des im Januar überraschend verkündeten KfW-Förderstopps für energieeffizientere Gebäude eingestellt worden, was zu scharfer Kritik aus der Wohnungswirtschaft, aber auch von Verbraucherschützern geführt hatte.

Die Bundesregierung hatte am 24. Januar mitgeteilt, dass die derzeitige Energieeffizienz-Förderung der staatlichen KfW mit sofortiger Wirkung gestoppt wurde. Betroffen davon waren neben der Neubauförderung nach dem KfW-Effizienzstandard EH55 und dem höheren EH40-Standard auch energetische Sanierungen von Gebäuden. Grund für den Förderstopp war laut Wirtschaftsminister Habeck, dass die Mittel für die Fortsetzung des Programms bereits ausgeschöpft waren.

Nach dem Förderstopp hatte die KfW in einem ersten Schritt begonnen, alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die vor dem 24. Januar eingegangen waren. Nun starte auch die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wieder, erklärte das Wirtschaftsministerium am Montag. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen blieben dabei „unverändert“.

In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages neue Mittel für die BEG in Höhe von rund 9,5 Milliarden Euro bereitgestellt, die nach Ministeriumsangaben sowohl für die Abarbeitung der bis vor dem 24. Januar gestellten Altanträge als auch für die Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und „zur Neuauflage der EH40-Neubauförderung bestimmt sind“. Diese Mittel sollen demnach „die Finanzierung bis zur Verabschiedung des regulären Haushaltes sichern“.

Für die Förderung energieeffizienter Neubauten ist weiterhin eine rasche Neuaufstellung geplant. „Zur neu aufzusetzenden EH40-Neubauförderung laufen derzeit intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung“, erklärte das Wirtschaftsministerium. Die EH55-Förderung wurde zum 24. Januar endgültig eingestellt.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!