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#Koalition bessert bei Grundlage für Corona-Regeln nach

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Koalition bessert bei Grundlage für Corona-Regeln nach

Wenn es sein muss, kann es ganz schnell gehen, auch im Deutschen Bundestag. Vor zwei Wochen hatten sich die Koalitionsfraktionen darauf geeinigt, die mit dem Teil-Lockdown verhängten Maßnahmen auf eine solidere gesetzliche Grundlage zu stellen. Wenige Tage später war der Entwurf in erster Lesung im Parlament. Am Montag berieten nun Rechts- und Gesundheitsausschuss über diverse Änderungen. Schon am Mittwoch soll das Gesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und schließlich von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet werden. Die Zeit drängt. Mehrere Oberverwaltungsgerichte hatten die Lockdown-Maßnahmen zuletzt zwar nicht grundsätzlich angetastet, aber deutliche Zweifel daran geäußert, ob der alte Paragraph 28 des Infektionsschutzgesetzes ausreicht, um abermals so einschneidende Maßnahmen zu verhängen.

Alexander Haneke

Mit ihren Änderungen am Ursprungsentwurf gehen die Koalitionsfraktionen auf einige Punkte ein, die in der vergangenen Woche im Gesundheitsausschuss vor allem von juristischen Sachverständigen kritisiert worden waren. Unter denen lautete der Tenor, dass der Gesetzentwurf mit äußerst heißer Nadel gestrickt worden sei und deutliche inhaltliche und verfassungsrechtliche Mängel aufweise. Das Ziel, dass der Gesetzgeber einen klaren Rahmen für die Corona-Verordnungen schafft und konkrete Voraussetzungen formuliert, unter denen die Länder einzelne Eindämmungsmaßnahmen erlassen können, sahen sie nur unzureichend erfüllt. Einige Einwände finden sich nun in der überarbeiteten Gesetzesvorlage umgesetzt.

Begründen und befristen

Ein Punkt ist etwa, dass nun genaue Voraussetzungen formuliert werden, wann eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ besteht. Die muss künftig vom Bundestag festgestellt werden, damit Eindämmungsmaßnahmen erlassen werden können. Neu ist zudem, dass besonders einschneidende Maßnahmen wie etwa Ausgangsbeschränkungen und das Verbot von Demonstrationen nur unter strengeren Voraussetzungen verhängt werden dürfen, wenn die zuvor erlassenen Maßnahmen nicht greifen. Auf verfassungsrechtliche Bedenken reagiert die Koalition zudem, indem sie festschreiben will, dass die Maßnahmen stets befristet und auch begründet werden müssen.

Gerade der zweite Punkt könnte dafür sorgen, dass die Gerichte künftig besser und vor allem einheitlicher über die Regelungen befinden. Denn bislang werden die Eindämmungsmaßnahmen von den Landesregierungen ohne eine schriftlich fixierte Begründung erlassen. Die Richter müssen sich die jeweiligen Beweggründe, die hinter der Regelung stehen, daher stets aus dem Zusammenhang erschließen. Denn für die rechtliche Prüfung, die sich an den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit orientiert, kommt es entscheidend darauf an, was die jeweilige Regelung bezwecken soll und ob sie dafür geeignet und erforderlich ist. Künftig werde es „für die Justiz einfacher, Sinn und Zweck der Verordnung nachzuvollziehen“, sagte der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner am Montag.

Ein Parlamentsvorbehalt, etwa in Form einer nachträglichen Einspruchsmöglichkeit, für den sich vor allem die SPD starkgemacht hatte, scheiterte laut Fechner hingegen am Widerstand der Union. Die habe den Handlungsspielraum der Exekutive nicht so weit einschränken wollen. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion Thorsten Frei lobte die gefundenen Regelungen. „Es geht darum, dass der Bundestag zeigt, dass und welche Schutzmaßnahmen er in dieser Ausnahmesituation der Corona-Pandemie zulässt“, sagte Frei.

Nicht zufrieden ist hingegen weiterhin die Opposition. „Diese Vorlage ist von größter Bedeutung für das Land. Sie muss eine verfassungsrechtlich saubere Grundlage für Anti-Corona-Maßnahmen liefern, leistet das aber nicht“, sagte Marco Buschmann, der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, der F.A.Z. Die Neufassung stelle weder ausreichend bestimmt klar, wann welche Maßnahmen zulässig sein sollen, noch sorge sie für eine ausreichende Einbindung des Parlaments. Auch die Linke kündigte an, am Mittwoch gegen das Gesetz zu stimmen.

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