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#Konzerne müssen Gewinn für jedes EU-Land veröffentlichen

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Konzerne müssen Gewinn für jedes EU-Land veröffentlichen

Multinationale Konzerne müssen Gewinne und Steuern künftig für jedes EU-Land getrennt sowie für die von der EU ausgewiesenen Steueroasen öffentlich zugängig machen. Nach jahrelangem Ringen haben die EU-Wirtschaftsminister Zustimmung zu dem schon 2016 von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen „öffentlichen Country-by-Country-Reporting“ signalisiert. Die Kommission hatte damit auf die „Panama Paper“ und die „Luxleaks“-Affäre reagiert, die ans Licht brachten, wie viele Konzerne Gewinne zwischen Staaten verschieben, um so Steuern zu sparen. Die Neuregelung soll Nichtregierungsorganisation und Journalisten, aber auch einfachen Bürgern Zugriff auf die Steuerdaten verschaffen und so Druck auf die Unternehmen ausüben.

Hendrik Kafsack

Manfred Schäfers

Bisher haben nur die Finanzämter Zugriff auf diese Daten. Betroffen sind Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro im Jahr. Eine formelle Abstimmung über den Vorschlag war am Donnerstag nicht möglich, weil der Ministerrat wegen der Corona-Pandemie als Videokonferenz stattfand. Das sollen die EU-Botschafter nachholen. Später müssen Ministerrat und Europaparlament eine gemeinsame Position finden. Von einem „Riesenerfolg für alle, die für mehr Steuertransparenz streiten“ sprach der Abgeordnete der Grünen, Sven Giegold. „Es ist nicht akzeptabel, dass Unternehmen mit Steuertricks und Steuervermeidung Investitionen in den Nahverkehr, Schwimmbäder und die grüne Wende öffentlicher Investitionen ausbremsen.“ Der CSU-Abgeordnete Markus Ferber warnte, man dürfe keine Revolution von dieser Richtlinie erwarten.

Die Diskussion der Minister drehte sich letztlich nur um die Frage der Rechtsgrundlage für den Beschluss. Eine Gruppe von acht EU-Staaten, darunter Luxemburg, Irland, Malta und Zypern kritisierte, dass die portugiesische EU-Ratspräsidentschaft das „Country-by-Country-Reporting“ als Binnenmarktregelung einstuft und nicht als steuerpolitisches Vorhaben. Damit ist eine Verabschiedung mit qualifizierter Mehrheit möglich. Diese erfordert die Zustimmung von 15 der 27 EU-Staaten, die 65 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung ausmachen müssen – was nach der Debatte der Minister als sicher gilt. Ansonsten hätten die Staaten einstimmig zustimmen müssen. Das Europaparlament hätte nicht mitentscheiden können. Die acht Kritiker warnten vor einem Präzedenzfall für andere Steuergesetze und in der Folge neuen Mitentscheidungsrechten für das Parlament.

SPD: Kein Pranger für Unternehmen

Deutschland wird sich bei der endgültigen Abstimmung enthalten. Während das Finanzministerium das Vorhaben befürwortet, ist das CDU-geführte Wirtschaftsministerium dagegen. In Unionskreisen fürchtet man, dass der nun absehbare Alleingang der EU das Vorgehen unter dem Dach der Industrieländerorganisation gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung unterminiert. Dort sei verabredet worden, die Kennziffern unter den Finanzbehörden auszutauschen. Wenn die Europäer die Informationen freiwillig veröffentlichten, hätten sie nichts mehr anzubieten, um Daten aus Amerika oder Asien zu erhalten. Am Ende wüssten die hiesigen Behörden vielleicht, wie viel Geschäft Konzerne in Europa und in Steueroasen machten und wie viel Steuern sie dort zahlten, nicht aber, was in Amerika oder China passiere. Dagegen warb die SPD-Finanzpolitikerin Cansel Kiziltepe für mehr Transparenz. „Der vielfach erhobene Vorwurf, dies sei ein Pranger für Unternehmen, ist albern“, urteilte sie. „Vielmehr werden nun die dunklen Ecken der Steuertrickser ausgeleuchtet und die interessierte Öffentlichkeit bekommt den Zugang zu wichtigen Informationen.“ Somit könnten die Steuertricksereien innerhalb der EU bekannt gemacht und zum Inhalt einer öffentlichen Debatte werden.

In der Wirtschaft ist der Widerstand groß. „Mit der Umsetzung des ,Country-by-Country-Reporting‘ drohen sehr große Wettbewerbsnachteile, gerade für die zahlreichen mittelständischen Hidden Champions, die in Deutschland ihre Heimat haben und über ausländische Beteiligungen verfügen“, warnte der Präsident des Familienunternehmerverbands, Reinhold von Eben-Worlée. „Das Steuergeheimnis ist zumindest in Deutschland ein hohes Gut“, sagte er. Verletzungen durch ausufernde Transparenzpflichten müssen wohl überlegt sein. „Man kann nur verständnislos den Kopf schütteln, dass Finanzminister Scholz als oberster Hüter des Steuergeheimnisses die Einrichtung eines Steuerprangers sogar begrüßt.“

„Ein öffentliches Country-by-Country Reporting ist nicht im Interesse der betroffenen Unternehmen, da betriebswirtschaftlich sensible Daten wie Gewinn und Umsatzerlöse ebenfalls öffentlich kenntlich gemacht werden müssen“, sagte der Betriebswirt Christoph Spengel von der Universität Mannheim. Aus diesen Daten ließen sich direkt Rückschlüsse auf die Profitabilität der betroffenen Unternehmen in einzelnen Ländern ziehen. Gegenüber Konkurrenten, die nicht betroffen seien, hätten sie dadurch Nachteile.

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