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#Kreditkarten und NFC: Das ändert sich für E-Autos an der Ladesäule

Kreditkarten und NFC: Das ändert sich für E-Autos an der Ladesäule

Das Ladesäulen-Netz für E-Autos wächst in Deutschland merklich und die Elektromobilität nimmt dabei immer mehr an Fahrt auf. Doch wie kannst du an der Ladesäule zahlen? Ein Beschluss aus dem 3. Autogipfel sorgt jetzt für Klarheit und nimmt die Anbieter in die Pflicht.

Aspark Owl
E-Auto in der schärfsten Form: der Aspark Owl.Bildquelle: Aspark

Schnell an die Ladesäule und schnell wieder weg. Das ist das Ziel vieler E-Auto-Fahrer vor allem in urbanen Gebieten. Dort, wo es möglich ist, auch einmal zwischendurch zu Laden, war das aber mit einigen Hindernissen verbunden. Unter anderem sind die Bezahlsysteme nicht immer gleich und es wird bei Weitem nicht jedes Mittel akzeptiert. Doch das kann nicht nur in der eigenen Stadt zum Problem werden, sondern auch, wenn du dich im Ausland befindest.

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Einheitliches Bezahlsystem für Ladesäulen

Das Problem mit den Bezahlsystemen an der Ladesäule hat nun der dritte sogenannte Autogipfel in Angriff genommen. Im Infopapier zur Änderung der Ladesäulenverordnung kündigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) an, wie es das Bezahlen in Zukunft regeln wird. Im Zentrum der neuen Richtlinie steht die Verpflichtung, dass Anbieter von öffentlich zugänglichen Ladepunkten mindestens einen kontaktlosen Zahlungsvorgang mittels gängiger Kredit- und Debitkarte anbieten müssen. Er muss zwar nicht für jede Ladesäule einzeln zur Verfügung stehen, es genügt also auch ein zentraler Bezahlpunkt, jedoch muss er in unmittelbarer Nähe stehen.

Dazu muss der Bezahlvorgang an der Ladesäule kontaktlos möglich sein und mindestens das Zahlen per VISA, Mastercard und Cirocard beinhalten. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass jeder Deutsche mindestens eine solche Karte besitzt. Hast du keine solche Karte oder zahlst du lieber auf anderen Wegen, ist das in Zukunft wohl auch möglich. Die Verpflichtung zu Kreditkarten und Debit-Karten ist eine Mindestanforderung. Zahlen mittels Google Pay, Apple Pay oder anderer Dienstleister kann der Ladesäulenbetreiber also parallel anbieten.

Verpflichtung ab 2023

Wer jetzt denkt, die Ladesäuleninfrastruktur wird ad hoc umgebaut, irrt sich. Bestehende Ladesäulen müssen demnach nicht nachgerüstet werden. Die neue Regel gilt für Ladesäulen, die nach dem 1. Juli 2023 in Betrieb genommen werden.
Neben dem leichteren Zugang zur Ladeinfrastruktur ist der Hauptvorteil, dass Ausländer nun auch grenzüberschreitend bezahlen können. Mit der Verpflichtung zu Kreditkarten-Systemen soll ein „Beitrag zur Etablierung eines europäischen Bezahlsystems für Ladesäulen“ erbracht werden.

Gemeinsamer Schnittpunkt für Informationen

Eine weitere Regel für neue Ladesäulen betrifft den Datenaustausch. Neue Ladepunkte müssen ab dem 01. März 2022 eine standardisierte Schnittstelle bieten. Damit sind dann flächendeckend Dienste wie sie jetzt auch Tank-Apps bieten möglich. Dazu können potenzielle Kunden schon vorab abrufen, ob eine Ladesäule betriebsbereit und frei ist.
Dazu gibt es eine neue Regel, wie die Kennzeichnung nicht öffentlichen Ladesäulen vonstattengehen muss. Hier lockert man und Betreiber müssen keine physischen Hindernisse mehr anbringen. Ein Schild oder eine Kennzeichnung genügt, um einen Ladepunkt als nicht öffentlich zu definieren. So können Besucherparkplätze leichter als private Ladepunkte eingerichtet werden. Das soll Hemmnisse abbauen, solche Ladepunkte zu installieren.

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  • Aspark Owl: Aspark

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